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Mit Beschluss vom 24. Januar 2023 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderung tritt am 31. Januar 2023 in Kraft. Die Laufzeit der Corona-Verordnung wird bis 7. April 2023 verlängert.
Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung zum 31. Januar 2023
- Aufhebung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen
- Verlängerung der Laufzeit der Verordnung bis zum 7. April 2023
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