Wernau, 02.09.2010
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Amtsblatt


Premiere für „Klein NeFingen“

„Klein NeFingen“ heißt der neue Stadtteil von Wernau und Deizisau vom 3. bis 10. September. Für diesen Zeitraum schlägt die Kinderspielstadt „Klein NeFingen“ erstmals ihre Zelte im Wernauer Eisstadion auf. Fast 140 Kinder aus Wernau, Deizisau und der Umgebung im Alter von 9 bis 13 Jahren sind dann Teil der neuen kleinen Stadt. Mit dieser neuen Attraktion wird die Kinderbetreuung in den Ferien in Wernau um ein weiteres Standbein erweitert. Die Ministadt hat mit eigenem Geld, eigenem Radiosender, einer eigenen Zeitung und vielen verschieden Gewerbebetrieben alles zu bieten, was eine richtige Stadt auszeichnet. Natürlich dürfen dabei ein Marktplatz und Restaurants nicht fehlen. Ein eigener Bürgermeister und Minister regieren die Stadt.

Eröffnung auf dem „Klein NeFinger Marktplatz“

Der Landkreis Esslingen wird in der nächsten Woche um eine Kommune reicher sein. Der Startschuss für die Kinderspielstadt fällt am Freitag um 9.30 Uhr auf dem „Klein NeFinger Marktplatz“. Der erste Gang der neuen Bürger wird wohl zum Arbeitsamt führen, um eine Arbeitsstelle zu finden. Jeder Tag wird mit einer Bürgerinfo auf dem Marktplatz vor Öffnung der einzelnen Betriebe beginnen und mit einer Bürgerversammlung enden. Die Eltern können die Kinderspielstadt im Elterngarten besuchen und Stadtführungen buchen.

Mini-Städte

Kinderspielstädte sind „Mini-Städte", in denen alle wichtigen Einrichtungen und Strukturen zu finden sind, die auch den Charakter einer echten Stadt ausmachen. Dienstleistungsanbieter, produzierendes Gewerbe und Verpflegungsbetriebe bieten den Kindern unterschiedliche Arbeitsplätze und somit Möglichkeiten an, ihr eigenes Spiel-Geld zu verdienen. Ihren Verdienst können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wiederum in die hergestellten Produkte und Dienstleistungen investieren. Ein gewählter Bürgermeister wird als Stadtoberhaupt fungieren, dieser wird zudem von drei Ministern unterstützt.

Interkommunales Projekt

Der Leiter des Wernauer Jugendhauses Kiwi, Holger Kaufhold, erlebte die Sindelfinger Spielstadt „Simsalon“ als Mitarbeiter. Begeistert von der Idee, entwickelte er gemeinsam mit Heike Banzhaf-Frasch aus der Deizisauer „Zehntscheuer“ und einem Vorbereitungsteam ein Konzept, eine solche Kinderspielstadt auch in Wernau anzubieten. Das Kiwi und die Deizisauer Zehntscheuer sind Partner und so fungieren beide Einrichtungen des Kreisjugendrings Esslingen als gemeinsamer Veranstalter. Etwa 140 Kinder der Jahrgänge 1997 bis 2002 nehmen an der Kinderspielstadt teil. Das Mitarbeiterteam umfasst die stolze Anzahl von rund 65 ehrenamtlichen Helfern.

Breite Unterstützung

Nicht lange überzeugt werden mussten die beiden Bürgermeister von Wernau und Deizisau, die umfassende logistische Unterstützung zusagten und auch selbst vor Ort dabei sein werden. Zahlreiche Sponsoren unterstützen mit Sach- und Geldleistungen die neue Kinderspielstadt, andere entsenden Auszubildende. Erfreulich ist, dass Kindern aus sozial benachteiligten Familien durch einen großzügigen Zuschuss der Aktion Kinderhilfe Deizisau e.V. die Teilnahme an der Kinderspielstadt ermöglicht werden konnte.


 

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Baustelle in der Katharinenstraße

Die Wasserleitungen in der Katharinenstraße sind in die Jahre gekommen und müssen dringend saniert werden. Im Zuge dessen wird auch der Kanal bereichsweise ausgewechselt. Der Gemeinderat hat am 26. Juli die Bauarbeiten mit einem Gesamtvolumen von rund 327.000 Euro brutto an die Firma Bach aus Stuttgart vergeben. Die Baumaßnahme ist, um die Verkehrsbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, in drei Bauabschnitte gegliedert. Bereits seit Anfang August laufen die Bauarbeiten auf Hochtouren.

Drei Bauabschnitte

Zunächst wurde damit begonnen, die Baustelle einzurichten, die Straße aufzufräsen und die Anwohner mit einer Notwasserleitung zu versorgen. Nachdem alle Vorbereitungsmaßnahmen abgeschlossen waren, begann die Firma mit den Arbeiten an den Wasserleitungen im ersten Bauabschnitt von der Paulinenstraße bis zum Gebäude Nummer 28 in der Katharinenstraße. Die Aufteilung in drei Bauabschnitte verringert die Einschränkungen für die Anwohner erheblich, so bleiben höchstens einige Wochen, an denen diese nicht direkt an ihr Haus mit dem Auto zufahren können.

Erster Bauabschnitt fast fertig

Der erste Bauabschnitt ist fast fertig gestellt. In der übernächsten Woche können voraussichtlich die Arbeiten im zweiten Bauabschnitt der Katharinenstraße zwischen den Gebäuden 30 und 21 beginnen. Der dritte und letzte Bauabschnitt beginnt dann Mitte Oktober und geht von der Katharinenstraße 19 bis zur Einmündung in die Marienstraße. Mitte November könnte die Baumaßnahme, soweit das Wetter mitspielt, beendet sein. Insgesamt verlegt die Firma Bach aus Stuttgart über 330 laufende Meter neue Wasserleitungen im Durchmesser DN 100 (10 cm) zwischen der Paulinen- und Marienstraße und stellt neue Wasserleitungshausanschlüsse her. Der Kanal wird auf einer Länge von rund 30 Metern zwischen der Paulinenstraße und Katharinenstraße ausgebaut und durch neue Stahlbetonrohe im Durchmesser DN 300 (30 cm) ersetzt. Zu guter letzt wird zum Abschluss im Bereich des Wasserleitungsgrabens die Straße wieder hergestellt. Für die nächsten Jahrzehnte ist die Katharinenstraße dann wieder sicher versorgt.

Die Katharinenstraße muss für die Dauer der Baumaßnahmen in den einzelnen Abschnitten für den Fahrzeugverkehr komplett gesperrt werden. Für den Zeitraum der Baumaßnahme wird die Einbahnstraßenregelung in der Katharinenstraße aufgehoben.


 

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Umbauarbeiten in der Turnhalle der Schlossgartenschule haben begonnen

Am vergangenen Montag fiel der Startschuss zu den Umbauarbeiten in der Turnhalle der Schlossgartenschule. Neben einem neuen Hallenboden erhält die Halle ringsum eine Prallwand. Zudem wird ein neuer Fluchtweg geschaffen. Neue Sportgeräte runden die Sanierung ab. Bis Ende Oktober sollen die Arbeiten abgeschlossen sein und die Halle in neuem Glanz erstahlen. Insgesamt investiert die Stadt rund 150.000 Euro in den Umbau der Turnhalle.

Mehr Sicherheit

Bereits seit längerer Zeit plant der Gemeinderat den Umbau der Turnhalle der Schlossgartenschule. Nun endlich ist es soweit. Die Abbrucharbeiten in der Halle laufen auf Hochtouren. Die Tore zum Geräteraum und auch die an den Wänden angebrachten Sportgeräte werden entfernt. Ein Durchbruch für eine Fluchttür direkt ins Freie entsteht. Außerdem muss noch der alte Boden einem neuen weichen. Nächste Woche sollen die Abbrucharbeiten abgeschlossen sein und die beauftragten Firmen können mit ihren Arbeiten beginnen. Ein neuer Boden mit Dämpfung wird verlegt und die neue Prallwand ringsum sorgt für mehr Sicherheit beim Sportbetrieb. Anschließend erfolgt der Einbau der neuen Fluchttüre sowie der neuen Tore zum Geräteraum.

Neue Sprossenwand, Basketballkörbe und mehr

Eine neue Sprossenwand, Basketballkörbe, Ringschaukel und ein Klettertau sollen für Spaß sorgen. Die bereits vorhandenen Sportgeräte werden auf Mängel überprüft und auf den neusten Stand gebracht.

Kein Sportbetrieb möglich

Während der Umbauarbeiten ist in der Turnhalle kein Sportbetrieb möglich. Die Schule und die Vereine weichen in der Zwischenzeit auf andere städtische Räumlichkeiten aus. Laufen die Arbeiten alle nach Zeitplan, kann die umgebaute Halle Ende Oktober wieder für den Sportbetrieb freigegeben werden.


 

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Einsparbeschlüsse 2010

Um den städtischen Haushalt im Jahr 2010 zu entlasten, hat der Gemeinderat bereits im März weitreichende Einsparbeschlüsse gefasst, die sich alle mehr oder weniger sichtbar im Stadtgebiet auswirken.

Bei den städtischen Grünanlagen sieht der Beschluss eine Einsparung in Höhe von 8.000 Euro vor. Dies entspricht 10 Prozent des Gesamtbudgets. Als folge werden verschiedene Grünflächen entweder gar nicht mehr oder nur noch weniger pflegeaufwendig bepflanzt. Dass diese Sparmaßnahme durchaus auch schöne Seiten haben kann, zeigt die neu angelegte Blumenwiese am Kreisverkehr Brühl/Max-Eyth-Straße und im Bereich der Bushaltestelle „Königsberger Straße“. Von rotem Mohn bis hin zu strahlend gelben Sonnenblumen war eine Vielzahl schöner Blumen zu sehen, an denen sich viele Wernauerinnen und Wernauer, aber auch Besucher gleichermaßen erfreuten.

Ausblühen

Damit die Blumenwiese im kommenden Frühjahr wieder in voller Pracht erstrahlt, ist es notwendig, die Pflanzen nun vollständig ausblühen zu lassen. Anfang Oktober wird die Fläche dann durch den Bauhof gemäht und winterfest gemacht. Ebenfalls im Sparpaket enthalten sind die Brunnenanlagen im Stadtgebiet. Durch die Außerbetriebsetzung einzelner Brunnen wie beispielsweise in der Kirchheimer Straße/Ecke Hauptstraße konnten insgesamt 15.000 Euro eingespart werden.


 

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Gemeinderat beschließt die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Bislang erfolgt die Ermittlung der Abwassergebühr anhand der bezogenen Frischwassermenge. Dies wird sich nun ändern. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 4. März 2010 entschieden, dass diese Art der Ermittlung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und in Zukunft alle Kommunen anstatt einer einheitlichen Abwassergebühr eine Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erheben müssen. Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr ist es erforderlich, die Größe der versiegelten Fläche eines Grundstückes zu ermitteln. Der Gemeinderat hat sich nun dazu entschlossen, dies mit Hilfe des sogenannten Befliegungsverfahrens zu tun.

Ziel der neuen Gebührenordnung ist eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Kanalisation und Kläranlage entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme. Die neue Gebührenordnung basiert auf dem sogenannten Verursacher-Prinzip. Derjenige, der dem Kanal durch wenig bebaute, befestigte und versiegelte Flächen geringe Mengen von Niederschlagswasser zuführt und somit das Kanalnetz weniger Belastet, zahlt weniger als derjenige, dessen Grundstück große, bebaute und versiegelte Flächen hat. Diese Aufteilung der Abwassergebühr bedeutet aber keine Gebührenerhöhung, sondern bewirkt ausschließlich eine gerechtere Verteilung der Entsorgungskosten.

Ökologischer Anreiz

Als ökologischen Nebeneffekt schafft die getrennte Gebühr den Anreiz, weniger Niederschlagswasser in die Kanäle einzuleiten und stattdessen vermehrt auf dem Grundstück zu versickern, zum Beispiel auch durch die Entsiegelung von Flächen.

Berechnung der Abwassergebühr

Ein Verteilungsmaßstab berücksichtigt das häusliche Schmutzwasser und wird wie bisher über die Menge an bezogenem Trinkwasser abgerechnet. Der zweite Teil ist eine Gebühr, die für die Einleitung von Niederschlagswasser erhoben wird. Abgerechnet wird hier über die auf dem Grundstück vorhandenen versiegelten Flächen. Hierbei werden selbstverständlich nur die Flächen berechnet, die auch tatsächlich an den Kanal angeschlossen sind. Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr ist daher die Erhebung der bebauten und versiegelten Flächen.

Luftbildauswertung

Der Gemeinderat hat sich hier für ein Kombinationsverfahren aus Luftbildauswertung und Selbstauskunft entschieden. Dieses funktioniert folgendermaßen: Die Verwaltung lässt im Herbst, wenn das Laub gefallen ist, Luftbilder vom gesamten Stadtgebiet erstellen. Anhand dieser sehr genauen Luftbilder wird die Quadratmeterzahl der versiegelten, befestigten und bebauten Flächen jedes einzelnen Anwesens ermittelt und in einen Berechnungsbogen eingetragen. Dieser Berechnungsbogen wird anschließend allen Eigentümern zur Kontrolle zugesandt. Jeder Eigentümer kann auf diese Weise prüfen, ob die ermittelten Flächen korrekt sind und ergänzende oder alternative Angaben machen.

Unterschiede beim Grad der Versiegelung

Da beispielsweise Rassengittersteine wasserdurchlässiger sind als Asphalt, wird hier der genaue Grad der Versiegelung noch festgelegt und entsprechend bei der Berechnung berücksichtigt. Insgesamt ist die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr eine recht komplexe Aufgabe, bei der insbesondere die Mithilfe und Information der Bevölkerung im Vordergrund steht. Die Verwaltung wird daher über die einzelnen Schritte des weiteren Vorgehens detailliert im Wernauer Anzeiger informieren und darüber hinaus zu gegebener Zeit einen Ansprechpartner im Rathaus benennen, der bei allen Fragen rund um die gesplittete Abwassergebühr zur Verfügung steht.


 

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Kostenlose Energieberatung für Bürgerinnen und Bürger im Rathaus Wernau

Wer sich mit dem Gedanken trägt, einen Altbau energetisch zu verbessern oder einen in energetischer Hinsicht zeitgemäßen Neubau plant, kann sich im Rathaus Wernau für eine kostenlose Energieberatung anmelden.

Fachleute der Energieagentur Landkreis Esslingen geben in dem etwa 30 minütigen, individuellen Beratungsgespräch hilfreiche Tipps zur Planung und Umsetzung sowie zur Beantragung von öffentlichen Fördermitteln für die geplanten Maßnahmen.  

Basis für das Beratungsgespräch sind die mitgebrachten Unterlagen wie z. B. Schorn-steinfegerprotokoll, Energieverbrauchsrech-nungen, Hausgrundrisse, Fotos sowie die vorbereiteten Fragen an den Energieberater.

Danach besteht für den Bauherr mehr Klarheit über das weitere Vorgehen und ob weiterführende Instrumente sinnvoll sind, wie zum Beispiel eine Beratung vor Ort mit Erstellung einer Energiediagnose und Ausstellung eines Energieausweises. Diese und weitere Leistungen können dann durch das Beraternetzwerk der Energieagentur für die Bauherren erbracht werden.

Der nächste Beratungstermin findet am Dienstag, 14.09.2010, im Rathaus Wernau statt. Eine Anmeldung unter 07153/9345-601 beim Stadtbauamt der Stadt Wernau  ist erforderlich.

 


 

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Gemeinderat beschließt Jahresabschlüsse

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause beschloss der Gemeinderat nicht nur den Jahresabschluss des städtischen Haushaltes, sondern auch die Abschlüsse der Eigenbetriebe Wernauer Bäder und der Stadtwerke Wernau. Die detaillierten Abschlüsse sind in dieser Ausgabe des Wernauer Anzeigers abgedruckt und wurden in dieser Form am 26. Juli 2010 durch den Gemeinderat der Stadt Wernau beschlossen. Grundlage für die Haushaltsführung im städtischen Haushalt bildete die am 2. Februar 2009 beschlossene Haushaltssatzung 2009 sowie die Nachtragshaushaltssatzung vom 19. Oktober 2009. Das Gesamthaushaltsvolumen betrug 28.980.148 Euro und teilte sich auf in 21.449.476 Euro im Verwaltungshaushalt und 7.530.672 Euro im Vermögenshaushalt. Eine Kreditaufnahme war nicht erforderlich.

Nachdem die Kommunalfinanzen im Jahr 2008 noch von den allgemein positiven finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen profitiert haben, ergab sich durch die Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2009 eine katastrophale Entwicklung der Kommunalfinanzen, die Land auf, Land ab fast überall die Verabschiedung von Nachtragshaushalten notwendig machte. Hiervon blieb auch Wernau nicht verschont. Stadtkämmerer Jan Meier musste die Zahlen im Jahr 2009 deutlich nach unten korrigieren. Ursache dafür sind unter anderem die gewaltigen Einbrüche der Gewerbesteuer. Die Einnahmeausfälle in Millionenhöhe wurden im Nachtragshaushalt aufgefangen, indem die Stadt tief in den Sparstrumpf griff.

1,9 Millionen Rücklagenentnahme

Um den Haushalt im Jahr 2009 auszugleichen, mussten insgesamt 1,9 Millionen Euro aus der allgemeinen Rücklage entnommen werde. Ende 2009 betrug der Bestand des „Sparstrumpfes“ dann nur noch rund 1,5 Millionen. Von den ursprünglich angesetzten vier Millionen Gewerbesteuer sind nur rund 2,1 Millionen eingegangen. Die Einkommensteuer sank von 5,7 auf 5,2 Millionen. Die Zuführungsrate, ein Indikator für die Finanzkraft der Stadt, sank von 4,1 auf 2,5 Millionen Euro.

400.000 Euro Schulden getilgt

Neben allen Hiobsbotschaften konnte der Stadtkämmerer aber auch noch  Erfreuliches berichten. Die ordentliche Tilgung belief sich auf 428.174 Euro und der Schuldenstand betrug am 31. Dezember 3.073.945 Euro. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 250 Euro je Einwohner und liegt damit noch deutlich unter dem Landesdurchschnitt (345 Euro je Einwohner). Positiv sind auch die Kostendeckungsgrade in allen städtischen Einrichtungen: Im Friedhofsbereich liegen sie bei 100 Prozent, beim Abwasser und der Kanalisation bei annähernd 100 Prozent.

Beschluss Jahresrechnung 2009 mehr >>

Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtwerke Wernau mehr >>

Jahresabschluss und Lagebericht der Wernauer Bäder mehr >>


 

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…miteinander für Wernau

Wernauer Wegweiser - VVS Schulung an den Fahrkartenautomaten

Im Rahmen des Wernauer Wegweisers findet in Zusammenarbeit mit dem VVS am 14. September 2010 um 15 Uhr eine Schulung an den Fahrkartenautomaten am Bahnhof statt. Der VVS wird zudem sein Tarifmodell vorstellen. Die Schulung ist hauptsächlich für Senioren gedacht, teilnehmen kann aber jede/jeder Interessierte.

Wir bitten um Anmeldung unter der Telefonnummer 07153/9345-301oder per Mail an info@wernau.de. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.


 

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Rückstau Im Kanalnetz

Mit Rückstauschutz sind die Hausbesitzer auch bei Starkregen auf der trockenen Seite. Immer wieder kommt es bei Starkregen oder bei heftigen Gewitterregen zu einer Überflutung des Kellers und anderen tief gelegenen Räumen.

Die Ursache hierfür ist meist, dass die betroffenen Gebäude nur ungenügend gegen Rückstau aus dem Kanalnetz gesichert oder vorhandene Sicherheitseinrichtungen nicht funktionsfähig sind. Dadurch kann das aufstauende Abwasser beispielsweise über Waschbecken, Waschmaschinen, Bodenabläufe oder Toiletten in Kellerräume eindringen und erhebliche Schäden verursachen.

Oft monatelange Trocknung

In den meisten Fällen ist dies mit monatelangen Reinigungs- und Trockenarbeiten sowie hohen Kosten verbunden. Neben der Verschmutzung und Zerstörung von Einrichtungsgegenständen, Heizungsanlagen, Elektrogeräten, Vorräten und der Bausubstanz kommt, wenn sich Heizöltanks in den überfluteten Räumen befinden, eine weitere Gefahr hinzu. Bei Überflutung dieser Räume können die Öltanks aufschwemmen, das auslaufende Heizöl kann in die Kanalisation und ins Grundwasser gelangen und schwere Umweltschäden sowie Störung im Kanalnetz und auf der Kläranlage verursachen. Für diese Schäden kann der Verursacher, das heißt der Hausbesitzer, haftbar gemacht werden. Aus eigenem Interesse sollte sich daher jeder Grundstücks- und Hauseigentümer vor diesen Folgen selbst schützen. Auch für die entstandenen Schäden im und am Haus haften die Hausbesitzer, denn Rückstauschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. Maßgebliche technische Regeln sind die DIN EN 12056, DIN 1986 und die Abwassersatzung der Stadt Wernau. Dies bedeutet, alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene müssen mit geeigneten Rückstausicherungen versehen werden. Wie jede technische Anlage muss auch die Rückstausicherung regelmäßig und sorgfältig gewartet und gereinigt werden, damit sie auch im Ernstfall funktioniert. Nach DIN EN 13564 zweimal pro Jahr.

Müssen öffentliche Kanäle nicht immer so funktionieren, dass keine Überflutungen auftreten?

Nein – das Auftreten von Rückstau im Kanalnetz ist kein Planungsfehler, sondern muss im Interesse einer wirtschaftlichen Abwasserentsorgung hingenommen werden, zumal einfache und wirkungsvolle Mittel zum Schutz vor Rückstau zur Verfügung stehen. Die Abwasserentsorgung in Wernau ist überwiegend im Mischsystem ausgeführt, das bedeutet, dass Schmutzwasser aus den Haushalten und Gewerbebetrieben gemeinsam mit Regenwasser in einem Kanalsystem abgeleitet wird. Das Kanalsystem ist entsprechend den Regeln der Technik leistungsfähig ausgebaut, es kann und muss aber nicht so groß dimensioniert werden, dass jeder Starkregen vollständig, ohne Rückstau zu verursachen, abgeleitet werden kann. Dies ist sowohl aus wirtschaftlichen Gründen, denn die Bürger würden die hohen Kosten für die Herstellung und Unterhaltung der großen Kanäle tragen, als auch aus technischen Gründen nicht möglich. Bei zu groß dimensionierten Kanälen kommt es bei Normalabfluss zu Ablagerungen im Kanal, dies wiederum führt zu Verstopfungen und Geruchsproblemen. Aus diesen Gründen wird bei Starkregen dieser kurzzeitige Aufstau des Abwassers im Kanalnetz in Kauf genommen. Der entstehende Rückstau kann sich auch in die Grundstücks- und Hausentwässerungssysteme bis auf die Höhe der Rückstauebene auswirken. Die Rückstauebene ist die Straßenoberkante im entsprechenden Kanalanschlussbereich, das heißt, das Abwasser staut sich zurück bis auf die Straßenoberkante, wo es im Extremfall dann aus den Kanaldeckeln austritt. Dies bedeutet, dass alle Entwässerungseinrichtungen, welche unterhalb dieser Rückstauebene liegen, gegen eindringendes Abwasser gesichert werden müssen.

Wie kann man sich vor Rückstau schützen?

Im Wesentlichen gibt es zwei Möglichkeiten:

Abwasserhebeanlage

Die Abwasseranlage mit Rückstauschleife ist der sicherste Schutz vor Rückstau. Die Hausentwässerung bleibt im vollen Umfang betriebsfähig.

Rückstauverschluss

Der Rückstauverschluss sorgt dafür, dass Abwasser nur im Richtung Straßenkanal abgeleitet werden kann. Bei Rückstau schließt die Verschlussklappe und es kann kein Wasser in den Keller eindringen.

Welche Ablaufstellen dürfen nicht gegen Rückstau gesichert werden? 

Ablaufstellen, die oberhalb der Rückstauebene liegen, sind nach DIN EN 12056 mit freiem Gefälle hinter einer Rückstausicherung an die Hausanschlussleitung anzuschließen. Würde man diese Ablaufstellen in Fließrichtung vor der Rückstausicherung einleiten, so würden die Abwässer aus den hochliegenden Ablaufstellen bei geschlossenem Rückstauverschluss aus den Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene austreten und den Keller fluten. Für bestimmte ältere Häuser (z.B. Flachdach mit innen liegenden Fallrohren) sind Sonderlösungen erforderlich.

Diese Information soll einen kurzen Überblick über die Rückstauproblematik im Kanalnetz vermitteln. Vor der Durchführung von entsprechenden Maßnahmen zur Rückstausicherung sollte ein Fachmann zu Rate gezogen werden. Für Fragen steht auch gerne Markus Hack vom Stadtbauamt Wernau unter der Telefonnummer 01753/9345-610 zur Verfügung.


 

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Stellplätze am Bahnhof in der Neckarstraße ab sofort zu vermieten

Die Stadt Wernau vermietet ab sofort zwei Stellplätze in der Neckarstraße am Bahnhof in Wernau. Die beiden Stellplätze befinden sich direkt neben dem Bahnhofsgebäude. Der monatliche Mietzins pro Stellplatz beträgt 20 Euro.

Interessenten werden gebeten, sich mit der Stadt Wernau, Frau Yvette Weippert, Telefon 07153 / 93 45 – 220, in Verbindung zu setzen.


 

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Sanierung Lindenstraße


Aufgrund von Sanierungsarbeiten an der Wasserleitung und dem Abwasserkanal muss die Lindenstraße zwischen dem Haldenweg und der Brunnenstraße bis Ende August 2010 für den kompletten Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Eine Umleitung ist ausgeschildert. Zum Umleitungsplan gehts hier >>


 

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Ortsdurchfahrt Köngen

Im Verlauf des kommenden Montags,  23.08.2010 wird die Plochinger Straße im Zuge der Kreisstraße 1266 in der Ortsdurchfahrt Köngen für den Verkehr gesperrt. Nach Auskunft des Straßenbauamtes des Landkreises Esslingen wird die Fahrbahn mit Nebenflächen und eine Fußgängerunterführung saniert. Zwischen dem Kreisverkehr Bahnhof- / Kirchheimer Straße und der Kreuzung Unterdorfer- / Mühlstraße muss dieser Bauabschnitt wegen der Neuverlegung einer Gasleitung für den Verkehr voll gesperrt werden. Der Streckenabschnitt ab der Kreuzung Unterdorfer- / Mühlstraße wird bis zum Kreisverkehr Gottlieb-Daimler-Straße in Richtung Wernau halbseitig gesperrt. Die Umleitungsstrecken erfolgen über Gemeindestraßen und die B 313. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich Ende September 2010 abgeschlossen sein. Während der gesamten Bauzeit ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.


 

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Stadt Wernau verkauft attraktiven Bauplatz in der Katharinenstraße

Sie sind auf der Suche nach einem Bauplatz? Dann haben wir hier einen für Sie. Der ehemalige Spielplatz in der Katharinenstraße wurde vom Gemeinderat in Bauland umgewandelt. Das rund 345 Quadratmeter große Grundstück kann mit einem Ein- bis Zweifamilienhaus bebaut werden. Der Kaufpreis beträgt 450 Euro/m². Für die Kinder steht in unmittelbarer Nähe der neue Spielplatz im Hengenbach zur Verfügung.

Interessenten können sich schriftlich bei der Stadtverwaltung Wernau, Kirchheimer Straße 68-70, 73249 Wernau (Neckar) bewerben. Nähere Informationen zu dem Grundstück erhalten Sie gerne bei Stadtkämmerer Jan Meier unter der Telefonnummer 07153/9345-200 oder per E-Mail JMeier@wernau.de.

Lageplan Katharinenstraße hier >>


 

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Vorsicht bei Haustürgeschäften

Stadt Wernau erteilt keine Genehmigungen

Derzeit werben Verkäufer von Zeitungsabonnements unter Berufung auf eine Erlaubnis und Unterstützung der Stadtverwaltung an Haustüren in Wernau. Die Verkäufer erwecken dabei den Anschein, von einer gemeinnützigen Organisation zu kommen.

Die Anbieter werben in eigenem Namen und Interesse. Eine gesonderte Erlaubnis ist nicht erforderlich. Der Anbieter steht in keinerlei Verbindung zur Stadtverwaltung, welche diese Geschäfte auch nicht unterstützt.


 

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Rattenbekämpfung im September

Aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, insbesondere § 17 Absatz 2 vom 20. Juli 2000, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt. I, Seite 1045, in der derzeit geltenden Fassung, wird für das Stadtgebiet eine allgemeine Rattenbekämpfung angeordnet. Sie wird von Dienstag, 7. September bis Mittwoch, 8. September 2010 durchgeführt.

Die Schädlingsbekämpfungsfirma Rainer Spieth aus Köngen ist beauftragt, in dieser Zeit die Abwasserschächte mit Gift zu belegen. Grundstückseigentümer, deren Anwesen ebenfalls von Ratten befallen sind, sollten sich mit der Firma Rainer Spieth, Telefon 07024/84373, in Verbindung setzen und gleichzeitig eine Rattenbekämpfung auf ihrem Grundstück durchführen. Die Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortschaften sind ebenso verpflichtet, Rattenbekämpfungsmaßnahmen durchführen zu lassen, jedoch auf eigene Kosten. Angesichts der Gefahren für Leben und Gesundheit werden alle Verpflichteten aufgefordert, vorsorglich Maßnahmen zu treffen, um Schadensfälle zu vermeiden. Insbesondere müssen Kinder belehrt und entsprechend beaufsichtigt werden. Haustiere sind von den Giftauslegestellen fernzuhalten. Darüber hinaus ist im Umgang mit dem Gift besondere Sorgfalt geboten. Nicht aufgenommene Köder sind nach näherer Anweisung des beauftragten Unternehmens zu beseitigen. Das Ordnungsamt ist unter der Telefonnummer 07153/9345-301 gerne bereit, vermittelnd bei der privaten Rattenbekämpfung mitzuwirken. Falls ein verstärkter Rattenbefall in einzelnen Straßenzügen festgestellt wurde, bittet das Ordnungsamt darum, von den Anliegern informiert zu werden.


 

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Sprechstunde des
Bürgermeisters

Die nächsten Termine:

Freitag, 3. September 2010
9 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, 11. September 2010
9 Uhr bis 12 Uhr

Mittwoch, 15. September 2010
10 Uhr bis 12 Uhr

Mittwoch, 22. September 2010
9 Uhr bis 12 Uhr

Dienstag, 28. September 2010
14.30 Uhr bis 17.30 Uhr





Familienfreundliches Wernau
Was Wernau für Familien alles zu bieten hat!





Alles was in unserer lebendigen Stadt geschieht, erfahren Sie aus dem Amtsblatt der Stadt Wernau (Neckar).

Anzeigenannahme:
GO Druck Media Verlag GmbH & Co.KG, Kirchheim unter Teck, Alleenstraße 158, Telefon 07021/97 50-0, Fax 07021/97 50 33.





Die Eishalle im Sommer:

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