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Premiere für „Klein NeFingen“
„Klein NeFingen“ heißt der neue Stadtteil von Wernau und Deizisau vom 3. bis
10. September. Für diesen Zeitraum schlägt die Kinderspielstadt „Klein NeFingen“
erstmals ihre Zelte im Wernauer Eisstadion auf. Fast 140 Kinder aus Wernau,
Deizisau und der Umgebung im Alter von 9 bis 13 Jahren sind dann Teil der neuen
kleinen Stadt. Mit dieser neuen Attraktion wird die Kinderbetreuung in den
Ferien in Wernau um ein weiteres Standbein erweitert. Die Ministadt hat mit
eigenem Geld, eigenem Radiosender, einer eigenen Zeitung und vielen verschieden
Gewerbebetrieben alles zu bieten, was eine richtige Stadt auszeichnet. Natürlich
dürfen dabei ein Marktplatz und Restaurants nicht fehlen. Ein eigener
Bürgermeister und Minister regieren die Stadt.
Eröffnung auf dem „Klein NeFinger Marktplatz“
Der Landkreis Esslingen wird in der nächsten Woche um eine Kommune reicher
sein. Der Startschuss für die Kinderspielstadt fällt am Freitag um 9.30 Uhr auf
dem „Klein NeFinger Marktplatz“. Der erste Gang der neuen Bürger wird wohl zum
Arbeitsamt führen, um eine Arbeitsstelle zu finden. Jeder Tag wird mit einer
Bürgerinfo auf dem Marktplatz vor Öffnung der einzelnen Betriebe beginnen und
mit einer Bürgerversammlung enden. Die Eltern können die Kinderspielstadt im
Elterngarten besuchen und Stadtführungen buchen.
Mini-Städte
Kinderspielstädte sind „Mini-Städte", in denen alle wichtigen Einrichtungen
und Strukturen zu finden sind, die auch den Charakter einer echten Stadt
ausmachen. Dienstleistungsanbieter, produzierendes Gewerbe und
Verpflegungsbetriebe bieten den Kindern unterschiedliche Arbeitsplätze und somit
Möglichkeiten an, ihr eigenes Spiel-Geld zu verdienen. Ihren Verdienst können
die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wiederum in die hergestellten Produkte und
Dienstleistungen investieren. Ein gewählter Bürgermeister wird als
Stadtoberhaupt fungieren, dieser wird zudem von drei Ministern unterstützt.
Interkommunales Projekt
Der Leiter des Wernauer Jugendhauses Kiwi, Holger Kaufhold, erlebte die
Sindelfinger Spielstadt „Simsalon“ als Mitarbeiter. Begeistert von der Idee,
entwickelte er gemeinsam mit Heike Banzhaf-Frasch aus der Deizisauer
„Zehntscheuer“ und einem Vorbereitungsteam ein Konzept, eine solche
Kinderspielstadt auch in Wernau anzubieten. Das Kiwi und die Deizisauer
Zehntscheuer sind Partner und so fungieren beide Einrichtungen des
Kreisjugendrings Esslingen als gemeinsamer Veranstalter. Etwa 140 Kinder der
Jahrgänge 1997 bis 2002 nehmen an der Kinderspielstadt teil. Das Mitarbeiterteam
umfasst die stolze Anzahl von rund 65 ehrenamtlichen Helfern.
Breite Unterstützung
Nicht lange überzeugt werden mussten die beiden Bürgermeister von Wernau und
Deizisau, die umfassende logistische Unterstützung zusagten und auch selbst vor
Ort dabei sein werden. Zahlreiche Sponsoren unterstützen mit Sach- und
Geldleistungen die neue Kinderspielstadt, andere entsenden Auszubildende.
Erfreulich ist, dass Kindern aus sozial benachteiligten Familien durch einen
großzügigen Zuschuss der Aktion Kinderhilfe Deizisau e.V. die Teilnahme an der
Kinderspielstadt ermöglicht werden konnte.
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Baustelle in der Katharinenstraße
Die Wasserleitungen in der Katharinenstraße sind in die Jahre gekommen und
müssen dringend saniert werden. Im Zuge dessen wird auch der Kanal bereichsweise
ausgewechselt. Der Gemeinderat hat am 26. Juli die Bauarbeiten mit einem
Gesamtvolumen von rund 327.000 Euro brutto an die Firma Bach aus Stuttgart
vergeben. Die Baumaßnahme ist, um die Verkehrsbeeinträchtigungen so gering wie
möglich zu halten, in drei Bauabschnitte gegliedert. Bereits seit Anfang August
laufen die Bauarbeiten auf Hochtouren.
Drei Bauabschnitte
Zunächst wurde damit begonnen, die Baustelle einzurichten, die Straße
aufzufräsen und die Anwohner mit einer Notwasserleitung zu versorgen. Nachdem
alle Vorbereitungsmaßnahmen abgeschlossen waren, begann die Firma mit den
Arbeiten an den Wasserleitungen im ersten Bauabschnitt von der Paulinenstraße
bis zum Gebäude Nummer 28 in der Katharinenstraße. Die Aufteilung in drei
Bauabschnitte verringert die Einschränkungen für die Anwohner erheblich, so
bleiben höchstens einige Wochen, an denen diese nicht direkt an ihr Haus mit dem
Auto zufahren können.
Erster Bauabschnitt fast fertig
Der erste Bauabschnitt ist fast fertig gestellt. In der übernächsten Woche
können voraussichtlich die Arbeiten im zweiten Bauabschnitt der Katharinenstraße
zwischen den Gebäuden 30 und 21 beginnen. Der dritte und letzte Bauabschnitt
beginnt dann Mitte Oktober und geht von der Katharinenstraße 19 bis zur
Einmündung in die Marienstraße. Mitte November könnte die Baumaßnahme, soweit
das Wetter mitspielt, beendet sein. Insgesamt verlegt die Firma Bach aus
Stuttgart über 330 laufende Meter neue Wasserleitungen im Durchmesser DN 100 (10
cm) zwischen der Paulinen- und Marienstraße und stellt neue
Wasserleitungshausanschlüsse her. Der Kanal wird auf einer Länge von rund 30
Metern zwischen der Paulinenstraße und Katharinenstraße ausgebaut und durch neue
Stahlbetonrohe im Durchmesser DN 300 (30 cm) ersetzt. Zu guter letzt wird zum
Abschluss im Bereich des Wasserleitungsgrabens die Straße wieder hergestellt.
Für die nächsten Jahrzehnte ist die Katharinenstraße dann wieder sicher
versorgt.
Die Katharinenstraße muss für die Dauer der Baumaßnahmen in den einzelnen
Abschnitten für den Fahrzeugverkehr komplett gesperrt werden. Für den Zeitraum
der Baumaßnahme wird die Einbahnstraßenregelung in der Katharinenstraße
aufgehoben.
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Umbauarbeiten in der Turnhalle der Schlossgartenschule haben begonnen
Am vergangenen Montag fiel der Startschuss zu den Umbauarbeiten in der
Turnhalle der Schlossgartenschule. Neben einem neuen Hallenboden erhält die
Halle ringsum eine Prallwand. Zudem wird ein neuer Fluchtweg geschaffen. Neue
Sportgeräte runden die Sanierung ab. Bis Ende Oktober sollen die Arbeiten
abgeschlossen sein und die Halle in neuem Glanz erstahlen. Insgesamt investiert
die Stadt rund 150.000 Euro in den Umbau der Turnhalle.
Mehr Sicherheit
Bereits seit längerer Zeit plant der Gemeinderat den Umbau der Turnhalle der
Schlossgartenschule. Nun endlich ist es soweit. Die Abbrucharbeiten in der Halle
laufen auf Hochtouren. Die Tore zum Geräteraum und auch die an den Wänden
angebrachten Sportgeräte werden entfernt. Ein Durchbruch für eine Fluchttür
direkt ins Freie entsteht. Außerdem muss noch der alte Boden einem neuen
weichen. Nächste Woche sollen die Abbrucharbeiten abgeschlossen sein und die
beauftragten Firmen können mit ihren Arbeiten beginnen. Ein neuer Boden mit
Dämpfung wird verlegt und die neue Prallwand ringsum sorgt für mehr Sicherheit
beim Sportbetrieb. Anschließend erfolgt der Einbau der neuen Fluchttüre sowie
der neuen Tore zum Geräteraum.
Neue Sprossenwand, Basketballkörbe und mehr
Eine neue Sprossenwand, Basketballkörbe, Ringschaukel und ein Klettertau
sollen für Spaß sorgen. Die bereits vorhandenen Sportgeräte werden auf Mängel
überprüft und auf den neusten Stand gebracht.
Kein Sportbetrieb möglich
Während der Umbauarbeiten ist in der Turnhalle kein Sportbetrieb möglich. Die
Schule und die Vereine weichen in der Zwischenzeit auf andere städtische
Räumlichkeiten aus. Laufen die Arbeiten alle nach Zeitplan, kann die umgebaute
Halle Ende Oktober wieder für den Sportbetrieb freigegeben
werden.
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Einsparbeschlüsse 2010
Um den städtischen Haushalt im Jahr 2010 zu entlasten, hat der Gemeinderat
bereits im März weitreichende Einsparbeschlüsse gefasst, die sich alle mehr oder
weniger sichtbar im Stadtgebiet auswirken.
Bei den städtischen Grünanlagen sieht der Beschluss eine Einsparung in Höhe
von 8.000 Euro vor. Dies entspricht 10 Prozent des Gesamtbudgets. Als folge
werden verschiedene Grünflächen entweder gar nicht mehr oder nur noch weniger
pflegeaufwendig bepflanzt. Dass diese Sparmaßnahme durchaus auch schöne Seiten
haben kann, zeigt die neu angelegte Blumenwiese am Kreisverkehr
Brühl/Max-Eyth-Straße und im Bereich der Bushaltestelle „Königsberger Straße“.
Von rotem Mohn bis hin zu strahlend gelben Sonnenblumen war eine Vielzahl
schöner Blumen zu sehen, an denen sich viele Wernauerinnen und Wernauer, aber
auch Besucher gleichermaßen erfreuten.
Ausblühen
Damit die Blumenwiese im kommenden Frühjahr wieder in voller Pracht
erstrahlt, ist es notwendig, die Pflanzen nun vollständig ausblühen zu lassen.
Anfang Oktober wird die Fläche dann durch den Bauhof gemäht und winterfest
gemacht. Ebenfalls im Sparpaket enthalten sind die Brunnenanlagen im
Stadtgebiet. Durch die Außerbetriebsetzung einzelner Brunnen wie beispielsweise
in der Kirchheimer Straße/Ecke Hauptstraße konnten insgesamt 15.000 Euro
eingespart werden.
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Gemeinderat beschließt die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Bislang erfolgt die Ermittlung der Abwassergebühr anhand der bezogenen
Frischwassermenge. Dies wird sich nun ändern. Der Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg hat am 4. März 2010 entschieden, dass diese Art der Ermittlung
gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und in Zukunft alle Kommunen anstatt
einer einheitlichen Abwassergebühr eine Schmutzwasser- und
Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erheben
müssen. Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr ist es erforderlich,
die Größe der versiegelten Fläche eines Grundstückes zu ermitteln. Der
Gemeinderat hat sich nun dazu entschlossen, dies mit Hilfe des sogenannten
Befliegungsverfahrens zu tun.
Ziel der neuen Gebührenordnung ist eine gerechtere Verteilung der Kosten für
die Kanalisation und Kläranlage entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme.
Die neue Gebührenordnung basiert auf dem sogenannten Verursacher-Prinzip.
Derjenige, der dem Kanal durch wenig bebaute, befestigte und versiegelte Flächen
geringe Mengen von Niederschlagswasser zuführt und somit das Kanalnetz weniger
Belastet, zahlt weniger als derjenige, dessen Grundstück große, bebaute und
versiegelte Flächen hat. Diese Aufteilung der Abwassergebühr bedeutet aber keine
Gebührenerhöhung, sondern bewirkt ausschließlich eine gerechtere Verteilung der
Entsorgungskosten.
Ökologischer Anreiz
Als ökologischen Nebeneffekt schafft die getrennte Gebühr den Anreiz, weniger
Niederschlagswasser in die Kanäle einzuleiten und stattdessen vermehrt auf dem
Grundstück zu versickern, zum Beispiel auch durch die Entsiegelung von Flächen.
Berechnung der Abwassergebühr
Ein Verteilungsmaßstab berücksichtigt das häusliche Schmutzwasser und wird
wie bisher über die Menge an bezogenem Trinkwasser abgerechnet. Der zweite Teil
ist eine Gebühr, die für die Einleitung von Niederschlagswasser erhoben wird.
Abgerechnet wird hier über die auf dem Grundstück vorhandenen versiegelten
Flächen. Hierbei werden selbstverständlich nur die Flächen berechnet, die auch
tatsächlich an den Kanal angeschlossen sind. Grundlage für die Berechnung der
Niederschlagswassergebühr ist daher die Erhebung der bebauten und versiegelten
Flächen.
Luftbildauswertung
Der Gemeinderat hat sich hier für ein Kombinationsverfahren aus
Luftbildauswertung und Selbstauskunft entschieden. Dieses funktioniert
folgendermaßen: Die Verwaltung lässt im Herbst, wenn das Laub gefallen ist,
Luftbilder vom gesamten Stadtgebiet erstellen. Anhand dieser sehr genauen
Luftbilder wird die Quadratmeterzahl der versiegelten, befestigten und bebauten
Flächen jedes einzelnen Anwesens ermittelt und in einen Berechnungsbogen
eingetragen. Dieser Berechnungsbogen wird anschließend allen Eigentümern zur
Kontrolle zugesandt. Jeder Eigentümer kann auf diese Weise prüfen, ob die
ermittelten Flächen korrekt sind und ergänzende oder alternative Angaben
machen.
Unterschiede beim Grad der Versiegelung
Da beispielsweise Rassengittersteine wasserdurchlässiger sind als Asphalt,
wird hier der genaue Grad der Versiegelung noch festgelegt und entsprechend bei
der Berechnung berücksichtigt. Insgesamt ist die Einführung der gesplitteten
Abwassergebühr eine recht komplexe Aufgabe, bei der insbesondere die Mithilfe
und Information der Bevölkerung im Vordergrund steht. Die Verwaltung wird daher
über die einzelnen Schritte des weiteren Vorgehens detailliert im Wernauer
Anzeiger informieren und darüber hinaus zu gegebener Zeit einen Ansprechpartner
im Rathaus benennen, der bei allen Fragen rund um die gesplittete Abwassergebühr
zur Verfügung steht.
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Kostenlose Energieberatung für Bürgerinnen und Bürger im Rathaus Wernau
Wer sich mit dem Gedanken trägt, einen Altbau energetisch zu verbessern oder
einen in energetischer Hinsicht zeitgemäßen Neubau plant, kann sich im Rathaus
Wernau für eine kostenlose Energieberatung anmelden.
Fachleute der Energieagentur Landkreis Esslingen geben in dem etwa 30
minütigen, individuellen Beratungsgespräch hilfreiche Tipps zur Planung und
Umsetzung sowie zur Beantragung von öffentlichen Fördermitteln für die geplanten
Maßnahmen.
Basis für das Beratungsgespräch sind die mitgebrachten Unterlagen wie z. B.
Schorn-steinfegerprotokoll, Energieverbrauchsrech-nungen, Hausgrundrisse, Fotos
sowie die vorbereiteten Fragen an den Energieberater.
Danach besteht für den Bauherr mehr Klarheit über das weitere Vorgehen und ob
weiterführende Instrumente sinnvoll sind, wie zum Beispiel eine Beratung vor Ort
mit Erstellung einer Energiediagnose und Ausstellung eines Energieausweises.
Diese und weitere Leistungen können dann durch das Beraternetzwerk der
Energieagentur für die Bauherren erbracht werden.
Der nächste Beratungstermin findet am Dienstag, 14.09.2010, im
Rathaus Wernau statt. Eine Anmeldung unter 07153/9345-601 beim Stadtbauamt der
Stadt Wernau ist erforderlich.
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Gemeinderat beschließt Jahresabschlüsse
In der letzten Sitzung vor der Sommerpause beschloss der Gemeinderat nicht
nur den Jahresabschluss des städtischen Haushaltes, sondern auch die Abschlüsse
der Eigenbetriebe Wernauer Bäder und der Stadtwerke Wernau. Die detaillierten
Abschlüsse sind in dieser Ausgabe des Wernauer Anzeigers abgedruckt und wurden
in dieser Form am 26. Juli 2010 durch den Gemeinderat der Stadt Wernau
beschlossen. Grundlage für die Haushaltsführung im städtischen Haushalt bildete
die am 2. Februar 2009 beschlossene Haushaltssatzung 2009 sowie die
Nachtragshaushaltssatzung vom 19. Oktober 2009. Das Gesamthaushaltsvolumen
betrug 28.980.148 Euro und teilte sich auf in 21.449.476 Euro im
Verwaltungshaushalt und 7.530.672 Euro im Vermögenshaushalt. Eine Kreditaufnahme
war nicht erforderlich.
Nachdem die Kommunalfinanzen im Jahr 2008 noch von den allgemein positiven
finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen profitiert haben, ergab sich durch die
Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2009 eine
katastrophale Entwicklung der Kommunalfinanzen, die Land auf, Land ab fast
überall die Verabschiedung von Nachtragshaushalten notwendig machte. Hiervon
blieb auch Wernau nicht verschont. Stadtkämmerer Jan Meier musste die Zahlen im
Jahr 2009 deutlich nach unten korrigieren. Ursache dafür sind unter anderem die
gewaltigen Einbrüche der Gewerbesteuer. Die Einnahmeausfälle in Millionenhöhe
wurden im Nachtragshaushalt aufgefangen, indem die Stadt tief in den Sparstrumpf
griff.
1,9 Millionen Rücklagenentnahme
Um den Haushalt im Jahr 2009 auszugleichen, mussten insgesamt 1,9 Millionen
Euro aus der allgemeinen Rücklage entnommen werde. Ende 2009 betrug der Bestand
des „Sparstrumpfes“ dann nur noch rund 1,5 Millionen. Von den ursprünglich
angesetzten vier Millionen Gewerbesteuer sind nur rund 2,1 Millionen
eingegangen. Die Einkommensteuer sank von 5,7 auf 5,2 Millionen. Die
Zuführungsrate, ein Indikator für die Finanzkraft der Stadt, sank von 4,1 auf
2,5 Millionen Euro.
400.000 Euro Schulden getilgt
Neben allen Hiobsbotschaften konnte der Stadtkämmerer aber auch noch
Erfreuliches berichten. Die ordentliche Tilgung belief sich auf 428.174 Euro und
der Schuldenstand betrug am 31. Dezember 3.073.945 Euro. Dies entspricht einer
Pro-Kopf-Verschuldung von 250 Euro je Einwohner und liegt damit noch deutlich
unter dem Landesdurchschnitt (345 Euro je Einwohner). Positiv sind auch die
Kostendeckungsgrade in allen städtischen Einrichtungen: Im Friedhofsbereich
liegen sie bei 100 Prozent, beim Abwasser und der Kanalisation bei annähernd 100
Prozent.
Beschluss Jahresrechnung 2009 mehr >>
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtwerke Wernau
mehr >>
Jahresabschluss und
Lagebericht der Wernauer Bäder mehr
>>
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…miteinander für Wernau
Wernauer Wegweiser - VVS Schulung an den
Fahrkartenautomaten
Im Rahmen des Wernauer Wegweisers findet in Zusammenarbeit mit dem VVS am 14.
September 2010 um 15 Uhr eine Schulung an den Fahrkartenautomaten am Bahnhof
statt. Der VVS wird zudem sein Tarifmodell vorstellen. Die Schulung ist
hauptsächlich für Senioren gedacht, teilnehmen kann aber jede/jeder
Interessierte.
Wir bitten um Anmeldung unter der Telefonnummer 07153/9345-301oder per Mail
an info@wernau.de. Dort erhalten Sie auch
weitere Informationen.
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Rückstau Im Kanalnetz
Mit Rückstauschutz sind die Hausbesitzer auch bei Starkregen auf der
trockenen Seite. Immer wieder kommt es bei Starkregen oder bei heftigen
Gewitterregen zu einer Überflutung des Kellers und anderen tief gelegenen
Räumen.
Die Ursache hierfür ist meist, dass die betroffenen Gebäude nur ungenügend
gegen Rückstau aus dem Kanalnetz gesichert oder vorhandene
Sicherheitseinrichtungen nicht funktionsfähig sind. Dadurch kann das aufstauende
Abwasser beispielsweise über Waschbecken, Waschmaschinen, Bodenabläufe oder
Toiletten in Kellerräume eindringen und erhebliche Schäden verursachen.
Oft monatelange Trocknung
In den meisten Fällen ist dies mit monatelangen Reinigungs- und
Trockenarbeiten sowie hohen Kosten verbunden. Neben der Verschmutzung und
Zerstörung von Einrichtungsgegenständen, Heizungsanlagen, Elektrogeräten,
Vorräten und der Bausubstanz kommt, wenn sich Heizöltanks in den überfluteten
Räumen befinden, eine weitere Gefahr hinzu. Bei Überflutung dieser Räume können
die Öltanks aufschwemmen, das auslaufende Heizöl kann in die Kanalisation und
ins Grundwasser gelangen und schwere Umweltschäden sowie Störung im Kanalnetz
und auf der Kläranlage verursachen. Für diese Schäden kann der Verursacher, das
heißt der Hausbesitzer, haftbar gemacht werden. Aus eigenem Interesse sollte
sich daher jeder Grundstücks- und Hauseigentümer vor diesen Folgen selbst
schützen. Auch für die entstandenen Schäden im und am Haus haften die
Hausbesitzer, denn Rückstauschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. Maßgebliche
technische Regeln sind die DIN EN 12056, DIN 1986 und die Abwassersatzung der
Stadt Wernau. Dies bedeutet, alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene
müssen mit geeigneten Rückstausicherungen versehen werden. Wie jede technische
Anlage muss auch die Rückstausicherung regelmäßig und sorgfältig gewartet und
gereinigt werden, damit sie auch im Ernstfall funktioniert. Nach DIN EN 13564
zweimal pro Jahr.
Müssen öffentliche Kanäle nicht immer so funktionieren, dass keine
Überflutungen auftreten?
Nein – das Auftreten von Rückstau im Kanalnetz ist kein Planungsfehler,
sondern muss im Interesse einer wirtschaftlichen Abwasserentsorgung hingenommen
werden, zumal einfache und wirkungsvolle Mittel zum Schutz vor Rückstau zur
Verfügung stehen. Die Abwasserentsorgung in Wernau ist überwiegend im
Mischsystem ausgeführt, das bedeutet, dass Schmutzwasser aus den Haushalten und
Gewerbebetrieben gemeinsam mit Regenwasser in einem Kanalsystem abgeleitet wird.
Das Kanalsystem ist entsprechend den Regeln der Technik leistungsfähig
ausgebaut, es kann und muss aber nicht so groß dimensioniert werden, dass jeder
Starkregen vollständig, ohne Rückstau zu verursachen, abgeleitet werden kann.
Dies ist sowohl aus wirtschaftlichen Gründen, denn die Bürger würden die hohen
Kosten für die Herstellung und Unterhaltung der großen Kanäle tragen, als auch
aus technischen Gründen nicht möglich. Bei zu groß dimensionierten Kanälen kommt
es bei Normalabfluss zu Ablagerungen im Kanal, dies wiederum führt zu
Verstopfungen und Geruchsproblemen. Aus diesen Gründen wird bei Starkregen
dieser kurzzeitige Aufstau des Abwassers im Kanalnetz in Kauf genommen. Der
entstehende Rückstau kann sich auch in die Grundstücks- und
Hausentwässerungssysteme bis auf die Höhe der Rückstauebene auswirken. Die
Rückstauebene ist die Straßenoberkante im entsprechenden Kanalanschlussbereich,
das heißt, das Abwasser staut sich zurück bis auf die Straßenoberkante, wo es im
Extremfall dann aus den Kanaldeckeln austritt. Dies bedeutet, dass alle
Entwässerungseinrichtungen, welche unterhalb dieser Rückstauebene liegen, gegen
eindringendes Abwasser gesichert werden müssen.
Wie kann man sich vor Rückstau schützen?
Im Wesentlichen gibt es zwei Möglichkeiten:
Abwasserhebeanlage
Die Abwasseranlage mit Rückstauschleife ist der sicherste Schutz vor
Rückstau. Die Hausentwässerung bleibt im vollen Umfang betriebsfähig.
Rückstauverschluss
Der Rückstauverschluss sorgt dafür, dass Abwasser nur im Richtung
Straßenkanal abgeleitet werden kann. Bei Rückstau schließt die Verschlussklappe
und es kann kein Wasser in den Keller eindringen.
Welche Ablaufstellen dürfen nicht gegen Rückstau gesichert
werden?
Ablaufstellen, die oberhalb der Rückstauebene liegen, sind nach DIN EN 12056
mit freiem Gefälle hinter einer Rückstausicherung an die Hausanschlussleitung
anzuschließen. Würde man diese Ablaufstellen in Fließrichtung vor der
Rückstausicherung einleiten, so würden die Abwässer aus den hochliegenden
Ablaufstellen bei geschlossenem Rückstauverschluss aus den Ablaufstellen
unterhalb der Rückstauebene austreten und den Keller fluten. Für bestimmte
ältere Häuser (z.B. Flachdach mit innen liegenden Fallrohren) sind
Sonderlösungen erforderlich.
Diese Information soll einen kurzen Überblick über die Rückstauproblematik im
Kanalnetz vermitteln. Vor der Durchführung von entsprechenden Maßnahmen zur
Rückstausicherung sollte ein Fachmann zu Rate gezogen werden. Für Fragen steht
auch gerne Markus Hack vom Stadtbauamt Wernau unter der Telefonnummer
01753/9345-610 zur Verfügung.
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Stellplätze am Bahnhof in der Neckarstraße ab sofort zu vermieten
Die Stadt Wernau vermietet ab sofort zwei Stellplätze in der Neckarstraße
am Bahnhof in Wernau. Die beiden Stellplätze befinden sich direkt neben dem
Bahnhofsgebäude. Der monatliche Mietzins pro Stellplatz beträgt 20 Euro.
Interessenten werden gebeten, sich mit der Stadt Wernau, Frau Yvette
Weippert, Telefon 07153 / 93 45 – 220, in Verbindung zu
setzen.
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Sanierung Lindenstraße

Aufgrund von Sanierungsarbeiten an der Wasserleitung und dem Abwasserkanal
muss die Lindenstraße zwischen dem Haldenweg und der Brunnenstraße bis Ende
August 2010 für den kompletten Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Eine
Umleitung ist ausgeschildert. Zum Umleitungsplan gehts hier
>>
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Ortsdurchfahrt Köngen
Im Verlauf des kommenden Montags, 23.08.2010 wird die Plochinger Straße
im Zuge der Kreisstraße 1266 in der Ortsdurchfahrt Köngen für den Verkehr
gesperrt. Nach Auskunft des Straßenbauamtes des Landkreises Esslingen wird die
Fahrbahn mit Nebenflächen und eine Fußgängerunterführung saniert. Zwischen dem
Kreisverkehr Bahnhof- / Kirchheimer Straße und der Kreuzung Unterdorfer- /
Mühlstraße muss dieser Bauabschnitt wegen der Neuverlegung einer Gasleitung für
den Verkehr voll gesperrt werden. Der Streckenabschnitt ab der Kreuzung
Unterdorfer- / Mühlstraße wird bis zum Kreisverkehr Gottlieb-Daimler-Straße in
Richtung Wernau halbseitig gesperrt. Die Umleitungsstrecken erfolgen über
Gemeindestraßen und die B 313. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich Ende
September 2010 abgeschlossen sein. Während der gesamten Bauzeit ist mit
Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
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Stadt Wernau verkauft attraktiven Bauplatz in der Katharinenstraße
Sie sind auf der Suche nach einem Bauplatz? Dann haben wir hier einen für
Sie. Der ehemalige Spielplatz in der Katharinenstraße wurde vom Gemeinderat in
Bauland umgewandelt. Das rund 345 Quadratmeter große Grundstück kann mit einem
Ein- bis Zweifamilienhaus bebaut werden. Der Kaufpreis beträgt 450 Euro/m². Für
die Kinder steht in unmittelbarer Nähe der neue Spielplatz im Hengenbach zur
Verfügung.
Interessenten können sich schriftlich bei der Stadtverwaltung Wernau,
Kirchheimer Straße 68-70, 73249 Wernau (Neckar) bewerben. Nähere Informationen
zu dem Grundstück erhalten Sie gerne bei Stadtkämmerer Jan Meier unter der
Telefonnummer 07153/9345-200 oder per E-Mail JMeier@wernau.de.
Lageplan Katharinenstraße hier
>>
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Vorsicht bei Haustürgeschäften
Stadt Wernau erteilt keine Genehmigungen
Derzeit werben Verkäufer von Zeitungsabonnements unter Berufung auf eine
Erlaubnis und Unterstützung der Stadtverwaltung an Haustüren in Wernau. Die
Verkäufer erwecken dabei den Anschein, von einer gemeinnützigen Organisation zu
kommen.
Die Anbieter werben in eigenem Namen und Interesse. Eine gesonderte Erlaubnis
ist nicht erforderlich. Der Anbieter steht in keinerlei Verbindung zur
Stadtverwaltung, welche diese Geschäfte auch nicht
unterstützt.
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Rattenbekämpfung im September
Aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten
beim Menschen, insbesondere § 17 Absatz 2 vom 20. Juli 2000, veröffentlicht im
Bundesgesetzblatt. I, Seite 1045, in der derzeit geltenden Fassung, wird für das
Stadtgebiet eine allgemeine Rattenbekämpfung angeordnet. Sie wird von Dienstag,
7. September bis Mittwoch, 8. September 2010 durchgeführt.
Die Schädlingsbekämpfungsfirma Rainer Spieth aus Köngen ist beauftragt, in
dieser Zeit die Abwasserschächte mit Gift zu belegen. Grundstückseigentümer,
deren Anwesen ebenfalls von Ratten befallen sind, sollten sich mit der Firma
Rainer Spieth, Telefon 07024/84373, in Verbindung setzen und gleichzeitig eine
Rattenbekämpfung auf ihrem Grundstück durchführen. Die Eigentümer von bebauten
und unbebauten Grundstücken sowie landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortschaften sind ebenso verpflichtet,
Rattenbekämpfungsmaßnahmen durchführen zu lassen, jedoch auf eigene Kosten.
Angesichts der Gefahren für Leben und Gesundheit werden alle Verpflichteten
aufgefordert, vorsorglich Maßnahmen zu treffen, um Schadensfälle zu vermeiden.
Insbesondere müssen Kinder belehrt und entsprechend beaufsichtigt werden.
Haustiere sind von den Giftauslegestellen fernzuhalten. Darüber hinaus ist im
Umgang mit dem Gift besondere Sorgfalt geboten. Nicht aufgenommene Köder sind
nach näherer Anweisung des beauftragten Unternehmens zu beseitigen. Das
Ordnungsamt ist unter der Telefonnummer 07153/9345-301 gerne bereit, vermittelnd
bei der privaten Rattenbekämpfung mitzuwirken. Falls ein verstärkter
Rattenbefall in einzelnen Straßenzügen festgestellt wurde, bittet das
Ordnungsamt darum, von den Anliegern informiert zu werden.
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Zu verschenken
- Elektrische Dampfbügelmaschine,
Walzengröße 80 cm
Telefon 3 01 73
- Neuwertige Kaltschaummatratze;
90 cm x 190 cm
Telefon 3 86 29
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