Stadt Wernau

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Volltextsuche

Im Detail

Sie haben einen Gegenstand verloren?

Die Stadt Wernau verfügt über ein virtuelles Fundbüro. Mit der Fundsachen-Onlinesuche haben Sie die Möglichkeit, sich unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die Uhr nach Ihrem verlorenen Gegenstand, egal ob Fahrrad, Handy oder Jacke zu erkundigen.

Sie haben einen Gegenstand gefunden?

Jeder, der einen Gegenstand mit einem Wert über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund anzuzeigen. Sie können den Fundgegenstand beim Fundbüro im Rathaus Wernau abgeben.

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist kann dem Finder die Fundsache gegen eine geringe Gebühr überlassen werden.

Fundfahrräder die nicht an den Besitzer zurückgegeben werden können, verkauft die Stadt Wernau im Internet nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist. Gefundene Haustiere übernimmt das Tierheim Esslingen am Neckar.

Finderlohn

Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500,00 Euro 5 %, für den Mehrwert, also ab einem Wert von 500,00 Euro, 3 % des Wertes.

Starten Sie Ihre Fundsuche hier.

Kontakt

Stadtverwaltung Wernau                    
Fundbüro
Kirchheimer Straße 68-70
73249 Wernau (Neckar)
Tel.: 07153 9345-111

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag                
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag            
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag- Nachmittag
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Öffnungszeiten

Montag:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr

Unser Wetter in Wernau

22°C klare Nacht
19.06.2013
22°C