Stadt Wernau

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Steuern und Gebühren

Im Detail

Hier finden Sie eine Übersicht über unsere wichtigsten Steuern und Gebühren.

Vergnügungssteuer

Der Steuersatz beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat der Steuerpflicht für das Bereithalten eines Gerätes ab dem 01.07.2011:

  • mit Gewinnmöglichkeit 15 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse
  • in Spielhallen jedoch mindestens 100,00 Euro
  • bei Aufstellung an anderen Orten jedoch mindestens 50,00 Euro,
  • ohne Gewinnmöglichkeit aufgestellt in einer Spielhalle: 125,00 Euro
  • aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort: 62,00 Euro.

Die Vergnügungsteuererklärung für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, sowie die aktuelle Vergnügungssteuersatzung steht Ihnen hier zum Download bereit.

Grundsteuer

  • Der Grundsteuer-Hebesatz für Grundstücke (Grundsteuer B) beträgt in Wernau 360 v. H.
  • Der Grundsteuer-Hebesatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) beträgt 320 v. H.

Folgende Fälligkeiten für die Grundsteuerraten sind zu beachten:

Die Grundsteuerjahresbeträge sind in vierteljährlichen Raten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Kennzeichnung „VJ“ in der Spalte „Raten Folgejahr“.

Die Ausnahme hiervon sind Grundsteuerjahresbeträge, die unter 30,00 Euro liegen aber nicht weniger als 15,00 Euro betragen. Diese sind am 15. Februar und am 15. August je zur Hälfte fällig. Kennzeichnung „JB“ in der Spalte „Raten Folgejahr“.

Grundsteuerjahresbeträge, die weniger als 15,00 Euro betragen, sind am 15. August fällig. Kennzeichnung „JB“ in der Spalte „Raten Folgejahr“.

Hinweis bei Eigentumswechsel: 
Bei Grundstücksveräußerungen ist der bisherige Eigentümer weiterhin solange zur Zahlung der Grundsteuer an die Gemeinde verpflichtet, bis der Steuermessbescheid des Finanzamtes vorliegt (Zurechnungsfortschreibung). Dies erfolgt auf den dem Eigentumswechsel folgenden 1. Januar eines Jahres.

Ihre Ansprechpartnerin:
Ursula Burck, Stadtkämmerei
Tel.: 07153 9345-201
Fax: 07153 9345-205
E-Mail schreiben

Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 360 v. H..

Besteuert wird jeder Gewerbebetrieb. Grundlage für den Gewerbesteuerbescheid ist der Gewerbesteuermessbescheid des jeweiligen Finanzamtes. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt sich die Gewerbesteuer.

Während des laufenden Betriebsjahres werden Vorauszahlungen erhoben. Diese werden zu den Terminen: 15. Februar, 15. Mai, 15, August und 15. November fällig. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass bei Zahlungsverzug die gesetzlichen Säumniszuschläge von einem Prozent je angefangenen Monat erhoben werden müssen.

Bei abgeschlossenen Geschäftsjahren findet eine Festsetzung der Gewerbesteuer statt. Führt diese zu einer Nachforderung oder Erstattung, wird dieser Betrag ver-zinst. Die Verzinsung beginnt 15 Monate nach Ablauf des Jahres, für das die Steuer zu zahlen ist. Sie endet mit dem Tag, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird. Der Zinssatz beträgt 0,5 % je Monat.

Ihr Ansprechpartner:
Tobias Müller, Stadtkämmerei
Tel.: 07153 9345-230
Fax: 07153 9345-205
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Wasser- / Abwassergebühren

Wasser 
Wassergebühr: 1,49 Euro / m³ + 7 % MWSt.
Zählergebühr: 4,00 Euro / Monat + 7 % MWSt.  

Abwasser  
Schmutzwassergebühr:   2,08 Euro / m³  ohne MWSt.
Niederschlagswassergebühr:  0,42 Euro / m²  ohne MWSt.

Die Abrechnung erfolgt jeweils im Februar. Es werden außerdem drei Abschlags-zahlungen zum 31. März, 30. Juni und 30. September des Jahres festgesetzt. 

Seit dem Jahr 2010 erfolgt die Zählerstandsermittlung der Wasserzähler durch Selbstablesung. Ähnlich wie bei der Ablesung der Stromzähler erhalten die Wasserkunden am Ende des Jahres Ablesekarten und teilen den Zählerstand der Wasseruhr selbst mit. Anhand der eingereichten Rechnungen wird die Jahresrechnung über den tatsächlichen gesamten Jahresverbrauch erstellt.

Wasserverbrauch kontrollieren !
Nachdem die Jahresrechnung zugestellt ist, stellen Verbraucher immer wieder fest, dass sich der Wasserverbrauch im Vergleich zum Vorjahr drastisch erhöht hat. Erst später bemerken sie, dass irgendwo eine undichte Stelle sein muss.

Wir empfehlen Ihnen daher, in regelmäßigen Abständen den Wasserzähler abzulesen bzw. zu prüfen. Wenn kein Wasser entnommen wird, muss das auf dem Ziffernblatt des Wasserzählers befindliche Rädchen, das die Wasserzufuhr zählt, still stehen. Ist das nicht der Fall, befindet sich irgendwo eine undichte Stelle, z.B. am Wasserhahn, an der WC-Dichtung, am Überdruckventil des Boilers oder der Heizungsanlage, an der Gartenleitung, an Ventilen von Waschmaschinen usw. 

Diese sollten sie unbedingt reparieren lassen, denn auch geringe Mengen Wasserverlust summieren sich im Lauf eines Jahres. Die Stadt hat hier keine Möglichkeit einen Nachlass zu gewähren. 

Unsere dringende Empfehlung lautet daher: Kontrollieren Sie Ihren Wasser-verbrauch regelmäßig. Vor allem in Ihrem Interesse.

Eigentumswechsel
Bei Eigentumswechsel geht die Gebührenschuld auf den neuen Anschlussnehmer über. Eigentumswechsel ist der Stadtverwaltung umgehend mitzuteilen. Bitte verwenden Sie hierfür das bereitgestellte Formular

Die Wasserversorgungssatzung und die Abwassersatzung stehen hier zum Download bereit.

Damit das Waschpulver in den Waschmaschinen richtig dosiert werden kann, fragen immer wieder Wernauer Bürger auf dem Rathaus nach dem Härtegrad des Wernauer Wassers. „Das gesamte Trinkwasser der Stadt liegt im Härtebereich „mittel“, mit dem Wert 13,5 Grad“. Das entspricht 2,41 Millimol Calciumcarbonat je Liter. Regelmäßige Überprüfungen sorgen dafür, dass das Trinkwasser die zulässigen Grenzwerte nicht überschreitet. So wird das Wasser von der Landeswasserversorgung und auch durch ein von der Stadt beauftragtes Labor für Umweltanalytik untersucht und überwacht.

Ihre Ansprechpartnerin:
Yvette Weippert, Stadtkämmerei
Tel.: 07153 9345-220
Fax: 07153 9345-205
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Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Bisher sind die Abwassergebühren anhand der Frischwassermenge berechnet worden. Dies ist nicht mehr möglich, da der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof den Frischwassermaßstab für die Berechnung der Niederschlageswassergebühr im Urteil vom 11. März 2010 beanstandet hat. Um den Anforderungen der Rechtsprechung zu entsprechen, hat die Stadt Wernau rückwirkend zum 01.01.2010 die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Hierbei werden die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung und die Niederschlagswasserbeseitigung zukünftig getrennt nach verschiedenen Verteilungsschlüsseln abgerechnet.

Damit ist keine Einführung einer neuen – zusätzlichen – Gebühr verbunden. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden nur verursachergerechter auf die Anschlussnehmer in der Stadt verteilt. Um die versiegelten und teilversiegelten Flächen zu im gesamten Stadtgebiet zu ermitteln haben im Jahr 2011 eine Befliegung und eine Befragung der Wasserkunden mit Selbsterhebungsbögen stattgefunden. 

Wer zukünftig an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Flächen ver- oder entsiegelt bzw. den Versiegelungsgrad angeschlossener Flächen verändert, hat dieses im Rahmen der Auskunftspflicht innerhalb eines Monats der Stadt mitzuteilen. 

Ihr Ansprechpartner:
Tobias Müller, Stadtkämmerei
Tel.: 07153 9345-230
Fax: 07153 9345-205
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Öffnungszeiten

Montag:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr

Unser Wetter in Wernau

22°C klare Nacht
18.06.2013
22°C