Stadt Wernau (Druckversion)
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Öffentliche Bekanntmachung Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans „Flächennutzungsplan (FNP) Wernau / Neckar 2010-2025“

Der Gemeinderat der Stadt Wernau (Neckar) hat am 11. Dezember 2023 in öffentlicher Sitzung die 2. Änderung des Flächennutzungsplans „Flächennutzungsplan (FNP) Wernau / Neckar 2010-2025“ in der Fassung vom 7. November 2023 für den Bereich des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ beschlossen und bestimmt die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Ziel und Zweck der Planung

Im Flächennutzungsplan sind nach § 5 Abs. 1 BauGB die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gebietskörperschaften in den Grundzügen dazustellen.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans „Flächennutzungsplan (FNP) Wernau /Neckar 2010-2025“ umfasst ein Teilgebiet des Flurstücks 287/2, Flur 1, welches im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ einer Nutzung zur Gewinnung von solarer Energie zugeführt werden soll. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“.

Der Planbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans „Flächennutzungsplan (FNP) Wernau /Neckar“ ist in folgendem Kartenausschnitt aus dem Vorentwurf vom 07.11.2023 dargestellt.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans „Flächennutzungsplan (FNP) Wernau / Neckar 2010-2025“ wird vom 2. Januar 2024 bis einschließlich 2. Februar 2024 im Erdgeschoss der Stadtverwaltung Wernau (Neckar) im Quadrium, Kirchheimer Straße 68-70, 73249 Wernau ausgelegt.

 

Die Unterlagen können dort zu den folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag    
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Donnerstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an Fabian Deginus (Amtsleitung Rechts- und Bürgeramt)  07153 9345 300, fdeginus(@)wernau.de oder Madeleine Gehringer (Sachgebietsleitung Baurecht)  07153 9345 310, mgehringer(@)wernau.de.

Währen der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Wernau (Neckar) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mittgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich beteiligt.


Wernau (Neckar), 22. Dezember 2023

Armin Elbl

Bürgermeister

Madeleine Gehringer

Sachgebietsleiterin Baurecht,
stellvertretende Amtsleiterin des Rechts- und Bürgeramts
Telefonnummer 07153 9345-310
Faxnummer 07153 9345-305
E-Mail-Adresse E-Mail schreiben
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