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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

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  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
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Genutzte Technologien
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  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
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  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

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Bundestagswahl 2025: Stadt Wernau

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Themenschwerpunkte: Familien Senioren Wirtschaft Hilfen

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Bundestagswahl 2025

Wahlscheinantrag per Internet

Zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).

Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an. Beim Aufruf des Links

Wahlschein online bestellen

 

erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post oder Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@wernau.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bitte beachten Sie, dass der Versand der Briefwahlunterlagen erst gegen Ende der KW 06 (03.02.-07.02.2025) errfolgen kann, da vorher die Stimmzettel nicht zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen zu Bundestagswahl erhalten Sie hier (Weitere Infos)

Bundestagswahl am 23.02.2025

Am 23.02.2025 finden die nächsten Bundestagswahlen statt. Hier finde Sie alle relevanten Informationen

Wahlbenachrichtigungen

Alle Wähler*innen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt für Wernau über das kommunale Rechenzentrum komm.one in Stuttgart, genauere Informationen über den Zeitpunkt des Versandes liegen der Stadtverwaltung nicht vor. Sofern Sie bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, Sie aber der Aufassung sind wahlberechtigt zu sein wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung (wahlen(@)wernau.de)

Anträge auf Briefwahl

 

Auch bei dieser Wahl sind Anträge auf Briefwahlunterlagen wieder online möglich. Bitte nutzen Sie hierzu folgenden Link:

Briefwahl online bestellen

Alternativ können diese auch unter Verwendung des Vordruckes auf der Wahlbenachrichtigung oder persönlich während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro beantragt werden.

Zeitplan Versand Briefwahlunterlagen

Da die Stimmzettel den Kommunen frühestens Ende der KW 06 (03.02.-07.02.2025) zugehen, können wir mit dem Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich in der zweiten Februarwoche beginnen. Es stehen damit bei dieser Wahl nur rund zwei Wochen für den Versand und die Rückversendung der Briefwahlunterlagen zur Verfügung. Geben Sie daher, wenn möglich, Ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro ab oder werfen sie diese in den Rathausbriefkasten ein. Beim Versand mit der Post müssen Sie die üblichen Transportzeiten berücksichtigen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Briefwahl im Rathaus durchzuführen.

Weitere Informationen

 

Hier finden Sie weitere nützliche Informationen zur Bundestagswahl :

https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler.html

https://www.bpb.de/themen/politisches-system/politik-einfach-fuer-alle/503665/bundestagswahl-2025-kurz-und-knapp/

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