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StadtnachrichtenBürgermeisterwahl in Wernau
Noch knapp drei Wochen sind es bis zur Bürgermeisterwahl in Wernau. Drei Kandidierende stehen nun am Sonntag, 8. Oktober, auf den Stimmzetteln der Wernauer Bürgerinnen und Bürger, so hat es der Gemeindewahlausschuss in seiner zweiten Sitzung am Montag, 18. September beschlossen und die Bewerberin und die Bewerber auf den Bürgermeisterposten offiziell zugelassen.
Demnach können die Wahlberechtigten entscheiden zwischen
- Christiane Krieger, 31 Jahre alt, aus Bondorf, Hauptamtsleiterin der Gemeinde Starzach (Kreis Tübingen)
- Roland Kalleder, 42 Jahre alt, aus Wernau, Technischer Verwaltungsangestellter bei der Stadt Ostfildern (Kreis Esslingen)
- Michael Lauinger, 40 Jahre alt, aus Wernau, Polizeihauptkommissar (Polizeipräsidium Reutlingen)
Die Nennung der Kandidatin und der Kandidaten erfolgt – auch auf den Stimmzetteln - in der Reihenfolge des Zeitpunktes des Bewerbungseingangs. Der Druck der Stimmzettel kann jetzt beauftragt werden, um schnellstmöglich auch für den Versand der Briefwahlunterlagen zur Verfügung zu stehen.
Daneben stellte der Gemeindewahlausschuss einstimmig fest, dass der Kandidat Severin Grupp aus Wernau seine an sich gültige Bewerbung form- und fristgerecht zurückgenommen hatte. Ein von ihm angestrebter Widerruf dieser Rücknahmeerklärung ist nicht möglich. Somit kann er nicht als Bewerber zugelassen werden.
Ein weiterer Kandidat, Thomas Nitsch aus Wernau, musste vom Gemeindewahlausschuss aufgrund formeller Mängel bei den zur Bewerbung beizufügenden Unterlagen zurückgewiesen werden. Der Gemeindewahlausschuss hatte seine Entscheidung in der vergangenen Woche noch zurückgestellt, um der Stadtverwaltung die Klärung der Sachlage durch das Landratsamt als Kommunalaufsichtsbehörde zu ermöglichen. Das Landratsamt Esslingen kam nach rechtlicher Prüfung zum eindeutigen Schluss, dass der Gemeindewahlausschuss die Bewerbung aufgrund von zwei fehlenden Unterschriften zurückzuweisen hat und es hierfür keinen Ermessensspielraum gebe. Dieser rechtlichen Einschätzung folgte der Gemeindewahlausschuss einstimmig und wies die Bewerbung zurück.
Zusammensetzung und Aufgaben des Gemeindewahlausschusses
Der Gemeindewahlausschuss in Wernau setzt sich aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem beziehungsweise dem Ersten Beigeordneten als Stellvertreter sowie aus fünf Beisitzern zusammen: Joachim Gelewski (Stellvertreter ist Stefan Pfitzer); Dr. Jürgen Haas (Stellvertreter ist Alfred Freistädter), Jens Müller (Stellvertreterin ist Birgit Gottwald-Kolb); Petra Binz (Stellvertreter ist Dr. Arnold Pracht) und Dr. Klaus Locke (Stellvertreter ist Stefan Prakesch).
Letztere wurden vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 26. Juni 2023 aus dem Kreis der Wahlberechtigten gewählt.
Am Montagabend hatte sich dieses Gremium im Bürgersaal Quadrium zum zweiten Mal getroffen und müsste sich im Falle eines Widerspruchs gegen die zurückgewiesene Bewerbung kurzfristig erneut treffen. Weiterhin obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Bürgermeisterwahl sowie die Feststellung des Wahlergebnisses am 8. Oktober.
Wahlforum der Esslinger Zeitung im Quadrium
Die Esslinger Zeitung bietet allen Interessierten kurz vor der Wahl noch einmal die Chance, der Bewerberin und den Bewerbern persönlich auf den Zahn zu fühlen. Am Donnerstag, 28. September 2023 versammeln sich die Kandidatin und die Kandidaten in der Stadthalle im Quadrium, Kirchheimer Straße 68-70 in Wernau. Saalöffnung 18.30 Uhr | Los geht es um 19 Uhr, der Eintritt ist frei.
Letzter Amtstag
Seit 16 Jahren ist Armin Elbl Bürgermeister der Stadt Wernau. Nach zwei Amtsperioden tritt er zur Wahl nicht erneut an. Formal letzter Tag im Rathaus Wernau ist für das scheidende Stadtoberhaupt der 31. Dezember 2023.
Wahltag
Am Sonntag, 8. Oktober, gilt es: Die Wernauerinnen und Wernau sind zur Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) aufgerufen. Um 18:00 Uhr schließen die Wahllokale, dann wird ausgezählt und das Ergebnis wird bekanntgegeben. In der Stadthalle im Quadrium wird ein Wahl-Café eingerichtet. Interessierte haben hier ab 18:00 Uhr die Möglichkeit, die Ergebnisermittlung live und hautnah mitzuerleben. Getränke und ein kleiner Imbiss werden angeboten.
Wer die absolute Mehrheit, also über 50 Prozent der abgegebenen Stimmen holt, wird neuer Bürgermeister beziehungsweise neue Bürgermeisterin.
Mögliche zweite Runde
Sollte im ersten Wahlgang keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten, dann findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt. Eine Neubewerbung für diese Stichwahl ist damit im Gegensatz zum früheren Wahlrecht nicht möglich. Auch ein Rückzug von der Stichwahl ist ausgeschlossen.
Termin für die Stichwahl wäre am Sonntag, 22. Oktober 2023. Danach steht der neue Amtsinhaber beziehungsweise die neue Amtsinhaberin auf jeden Fall fest – auch ohne absolute Mehrheit.
Briefwahlinformationen
Neben der persönlichen oder schriftlichen Beantragung von Briefwahlunterlagen, besteht noch bis Donnerstag, 5. Oktober 2023 um 11:00 Uhr die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen via Internet zu beantragen. Der Link findet sich hier.
Da danach ein rechtzeitiger Postversand nicht mehr gewährleistet ist, ist anschließend nur noch eine persönliche Beantragung im Rathaus Wernau, Kirchheimer Straße 68-70 möglich. Dieses ist hierfür zusätzlich zu den regulären Öffnungszeiten auch am Freitag, 6. Oktober 2023 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Im nachgewiesenen Krankheitsfall besteht noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Das Wahlbüro im Bürgerbüro im Rathaus Wernau, Tagungsraum 3 ist für diesen Fall am Wahlsonntag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr besetzt. Wenn Sie nicht selbst vorbeikommen können, darf eine von Ihnen beauftragte Person die Unterlagen für Sie abholen. Hierzu wird eine schriftliche Vollmacht von Ihnen benötigt.
Alle Informationen und Bekanntmachungen zur Bürgermeisterwahl am 8. Oktober 2023 finden Sie hier.
Text: Sylvia Schmid