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StadtnachrichtenPressemitteilung
Im Zusammenhang mit der Klage gegen das Wahlergebnis der Wernauer Bürgermeister*innenwahl vom Herbst 2023 möchten wir klarstellen, dass es nicht nur dem Kläger vorbehalten ist, seine Sichtweise vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) darzulegen. Auch der Landkreis Esslingen und die Stadt Wernau (Neckar), vertreten durch Bürgermeisterin Christiane Krieger, haben die Möglichkeit genutzt, fristgerecht Stellung zum Verfahren zu nehmen.
Sowohl das Landratsamt Esslingen als auch die Stadtverwaltung, jeweils vertreten durch einen Rechtsbeistand, halten nach wie vor an der Richtigkeit des gesamten Verfahrens und des Wahlergebnisses fest. „Wir sind überzeugt, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wurde und alle relevanten rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden“, betont Bürgermeisterin Christiane Krieger.
„Es ist bedauerlich, dass dieser Rechtsstreit weiterhin andauert, obwohl das Verwaltungsgericht Stuttgart in seinem Urteil bestätigt hat, dass die Wahl rechtmäßig ablief“, so die Bürgermeisterin weiter. „Der VGH wird nun entscheiden, ob der Antrag auf Zulassung der Berufung zulässig ist und damit mittelfristig, ob das Wahlergebnis Bestand hat.“
„Wir hoffen, dass der VGH bald zu einer abschließenden Entscheidung kommt, damit die Stadt Wernau (Neckar) und ihre Bürger*innen wieder mit klaren Verhältnissen und einem Fokus auf die Zukunft weiterarbeiten können“, schließt die Bürgermeisterin.