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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • vom Browser übermittelter User-Agent
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
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  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
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  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

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Europäische Union
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

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Leistungen: Stadt Wernau

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Themenschwerpunkte: Familien Senioren Wirtschaft Hilfen

Hauptbereich

Leistungen

Öffentliche Vergabe - Präqualifikationsverfahren im freiberuflichen Bereich (VgV) beantragen

Durch Teilnahme am Präqualifikationsverfahren können Ingenieurbüros beziehungsweise Unternehmen auftragsunabhängig ihre Qualifikation für Planungsleistungen für einzelne oder mehrere Leistungsbilder in folgenden Bereichen nachweisen:

  • Fachkunde
  • Zuverlässigkeit
  • Leistungsfähigkeit

Präqualifizierung ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Nachweise nach festgelegten Kriterien.

Voraussetzungen

Präqualifiziert wird das Ingenieurbüro oder Unternehmen (präqualifiziertes Unternehmen). Eine Präqualifizierung setzt voraus:

bei einem Ingenieurbüro: Mitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg muss mindestens sein

  • Inhaberin oder Inhaber
  • Mitinhaberin oder Mitinhaber

bei Kapitalgesellschaften: Mindestens ein Mitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg muss dem Vorstand oder der Geschäftsführung angehören.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Präqualifizierung beantragen. Das notwendige Antragsformular steht im Internet zum Download zur Verfügung.

Schicken Sie den Antrag unterschrieben und mit allen erforderlichen an die zuständige Stelle. Ein Merkblatt erklärt umfassend und Schritt für Schritt, was Sie beim Ausfüllen des Antrags beachten müssen. Es steht ebenfalls im Internet zum Download zur Verfügung. Präqualifiziert wird alles, was nicht projektspezifisch ist.

Die Präqualifizierungsstelle prüft Ihre Unterlagen. Fehlen Unterlagen, fordert sie Sie auf, diese nachzureichen.

Entspricht die Präqualifizierungsstelle Ihrem Antrag und erteilt sie die Präqualifizierung, trägt sie Ihr Unternehmen in die Liste präqualifizierter Unternehmen auf ihrer Internetseite ein. Weiter werden die für die öffentlichen Auftraggeber auf gesonderten Antrag einsehbaren Dokumente und Nachweise hinterlegt. Das präqualifizierte Unternehmen erhält ein Zertifikat mit einer Nummer. Zusätzlich zum Zertifikat wird ein digitaler Stempel mit Gültigkeitsdauer der Präqualifizierung erteilt.

Fristen

-

Unterlagen

  • Angaben und Erklärungen, mit denen Sie selbst über Ihr Unternehmen informieren (Eigenerklärungen)
  • Leistungsbildern die das Zertifikat beinhaltet
  • Haftpflichtversicherung
  • Spezielle Qualifikationen
  • Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Unbescholtenheit
  • mindestens drei Referenzen pro beantragtem Leistungsbild
  • Struktur des Unternehmens und Benennung der technischen Leitung
  • Verfügung über Geräte und technischer Ausstattung
  • Qualitätssicherung
  • Weiterbildungszertifikate

Die Nachweise müssen Sie der INGBW einmal pro Jahr vorlegen.

Hinweis: Welche Eigenerklärungen und Nachweise Sie genau abgeben müssen, erfahren Sie im Antragsformular.

Kosten

  • Prüfung und Erstpräqualifikation: EUR 300,00 EUR Antrags-/ Prüfgebühr; hinzu kommen EUR 200,00 EUR Führungsgebühr für das erste Jahr
  • jährliche Wiederholungsprüfung und Erneuerung des Zertifikats: EUR 200,00 EUR. Diese Kosten fallen nur einmal im Jahr an.
  • zwischenzeitliche Ergänzungen oder Einschränkungen des Zertifikats: je EUR 200,00

Bearbeitungsdauer

Die Frist zur Entscheidung über den Antrag soll 6 Wochen nicht überschreiten. Die Frist beginnt zu laufen, sobald Sie der Präqualifizierungsstelle einen vollständigen und widerspruchsfreien Antrag vorlegen.

Die Präqualifizierungsstelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit, nachdem sie ihn erhalten und registriert hat.
Ist Ihr Antrag unvollständig, muss die Präqualifizierungsstelle innerhalb von 20 Kalendertagen die fehlenden Informationen oder Unterlagen vom Antragsteller beziehungsweise von der Antragstellerin nachfordern.

Die Präqualifizierungsstelle kann dem Antragsteller beziehungsweise der Antragstellerin eine angemessene Frist setzen, um den Antrag zu vervollständigen. Diese darf nicht kürzer als 20 Kalendertage sein. Der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin kann eine Verlängerung um maximal weitere 20 Kalendertage beantragen.

Vervollständigen Sie den Antrag nicht fristgerecht, wird der Antrag abgelehnt und von der Registrierung gestrichen. Einen neuen Antrag können Sie jederzeit stellen.

Sonstiges

Das Vergaberecht sieht eine Bescheinigung der zuständigen Berufskammer als Nachweis der Eignung vor.
Die Auftraggeber müssen diese Bescheinigung anerkennen. Es besteht auch kein Wahlrecht des Auftraggebers, stattdessen Einzeleignungsnachweise zu verlangen, mit Ausnahme des Nachweises der Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen. Etwas anderes gilt für gesonderte, auftragsbezogene Eignungsnachweise, die nicht in der Präqualifizierung hinterlegt sind. Diese kann der Auftraggeber jederzeit fordern.

Das Unternehmen muss daher nur noch die projektspezifischen Forderungen der Vergabestelle zum Eignungsnachweis vorlegen. Gleichzeitig mit der Vorlage des Zertifikats kann ein Merkblatt für die Auftraggeber mit eingereicht werden, welches diesem das Zertifikat umfassend erläutert. Das Merkblatt kann der Vergabestelle bereits vorab zur Information dienen.

Eine Präqualifizierung nach VgV kann von Auftraggebern auch bei Aufträgen unterhalb des Schwellenwertes akzeptiert werden, wenn im jeweiligen Vergabeverfahren die Präqualifizierung nach VgV als Eignungsnachweis ausdrücklich zugelassen wird.

Die Präqualifikation wird unterstützt von:

  • der staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung,
  • dem Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg,
  • dem Landkreistag,
  • dem Städtetag,
  • und dem Gemeindetag Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage

Vergabeverordnung (VgV)

  • § 42ff Anforderungen an Unternehmen; Eignung
  • erste Vergabekammer (VK Sachsen, Beschluss vom 11.05.2010- 1/SVK011-10)

Zuständigkeit

die zuständige Berufskammer

Für Ingenieurinnen und Ingenieure ist dies in Baden-Württemberg die Ingenieurkammer Baden-Württemberg.

Freigabevermerk

21.12.2023 Ingenieurkammer Baden-Württemberg

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