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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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datenschutz@netze-bw.de

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Leistungen: Stadt Wernau

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Themenschwerpunkte: Familien Senioren Wirtschaft Hilfen

Hauptbereich

Leistungen

Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz - Anerkennung für Träger von Maßnahmen für ehrenamtliche Tätigkeiten beantragen

Bildungszeit ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Qualifizierung für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten, zur beruflichen Weiterbildung oder zur politischen Weiterbildung.

Bildungsmaßnahmen, für die Beschäftigte Anspruch auf Bildungszeit haben, dürfen nur in anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Diese Einrichtungen tragen die Verantwortung dafür, dass die Bildungsmaßnahmen den Anforderungen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg entsprechen.
Eine Maßnahmenanerkennung wie in anderen Bundesländern findet nicht statt.

Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichem Bereich befähigen zur Anleitung, Lehre oder Organisation in folgenden Bereichen:

  • Sport
  • Amateurmusik, Amateurtheater oder Laienkunst
  • Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen bis 27 Jahre
  • die Betreuung und Unterstützung hilfebedürftiger oder benachteiligter Menschen
  • die Mitgestaltung des Sozialraums
  • Tier-, Natur- und Umweltschutz
  • Soziales
  • Heimatpflege und allgemeine Weiterbildung
  • Öffentliche und kirchliche Ehrenämter
  • Vereinsmanagement

Die Beschränkung auf Aufgaben der Anleitung, Lehre und Organisation gilt nicht für die Qualifizierung für die Betreuung und Unterstützung hilfebedürftiger oder benachteiligter Menschen und die Qualifizierung für öffentliche Ehrenämter.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Anerkennung sind, dass die Bildungseinrichtung

  • seit mindestens zwei Jahren am Markt besteht,
  • Qualifizierungsmaßnahmen im Sinne des Bildungszeitgesetzes zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten systematisch plant, organisiert und durchführt und
  • die Einhaltung folgender Mindeststandards nachweisen kann:
    • Einsatz qualifizierten Personals sowohl im Leitungsbereich als auch im fachlichen Bereich,
    • angemessene räumliche und sachliche Ausstattung zur Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen,
    • transparente Darstellung des Bildungsangebotes, einschließlich einer Darstellung der inhaltlichen Gestaltung und Durchführung einzelner, exemplarischer Qualifizierungsmaßnahmen und
    • Ausstellung von aussagekräftigen Teilnahmenachweise oder Abschlusszertifikate.

Informationen dazu, wie Sie die Anerkennungsvoraussetzungen belegen können, finden Sie im Antragsformular.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Anerkennung beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragen. Nutzen Sie das Antragsformular.

Eine Anerkennung der zuständigen Stelle ist befristet auf drei Jahre. Die Anerkennung kann um jeweils weitere drei Jahre verlängert werden.

Eine Anerkennung kann auch widerrufen werden. Das ist möglich, wenn

  • nachträglich die Voraussetzungen für Ihre Anerkennung als Bildungseinrichtung wegfallen oder
  • Sie Veranstaltungen als Bildungsmaßnahmen im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg durchführen,
      • bei denen der Unterricht pro Tag nicht durchschnittlich mindestens sechs Zeitstunden dauert (Pausen nicht eingerechnet),
      • bei denen die Teilnehmer bezogen auf die Gesamtzeit der Veranstaltung mehr abwesend als anwesend sind (gilt bei mehrtägigen Veranstaltungen, E-learning und blended-learning),
      • die nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und mit der Verfassung des Landes Baden-Württemberg in Einklang stehen,
      • bei denen Sie die Teilnahme von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei, Gewerkschaft, einem Berufsverband, einer Religionsgemeinschaft oder einer ähnlichen Vereinigung abhängig machen,
      • die unmittelbar der Durchsetzung politischer Ziele dienen,
      • die der Erholung, der privaten Haushaltsführung oder der Körperpflege dienen,
      • die der sportlichen, künstlerischen oder kunsthandwerklichen Betätigung dienen,
      • die dem Einüben psychologischer oder ähnlicher Fertigkeiten ohne beruflichen Bezug dienen,
      • die dem Erwerb der allgemeinen Fahrerlaubnis oder ähnlicher Berechtigungen dienen oder
      • die als Studienreise mit überwiegend touristischem Charakter durchgeführt werden.

Fristen

Stellen Sie den Antrag bis zum 31. August, um in die Liste der anerkannten Bildungseinrichtungen aufgenommen zu werden.

Unterlagen

Nachweise, die die Voraussetzungen belegen.

Kosten

EUR 280,00

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

Das Regierungspräsidium Karlsruhe

Freigabevermerk

02.08.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

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