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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
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  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

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  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

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Europäische Union
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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datenschutz@netze-bw.de

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Leistungen: Stadt Wernau

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Themenschwerpunkte: Familien Senioren Wirtschaft Hilfen

Hauptbereich

Leistungen

Schulraumförderung für private Pflegeschulen beantragen

Sie sind Träger einer Berufsfachschule für Pflege in freier und öffentlicher Trägerschaft. Sofern Ihre Miet- und Investitionskosten nicht bereits auf der Grundlage des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) finanziert werden, können Sie hier einen auf Antrag auf Zuschüsse des Landes zum Ausgleich stellen.

Die Höhe des Zuschusses bemisst sich:

  • an der Gesamtzahl der an der jeweiligen Schule im Bewilligungszeitraum beschulten Schülerinnen und Schüler,
  • an der Dauer des Bewilligungszeitraums und
  • an der räumlichen Lage der Schule.

Voraussetzungen

  • Berufsfachschule für Pflege in freier oder öffentlicher Trägerschaft
  • keine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte an einem Krankenhaus zur Ausbildung des Berufs Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann im Sinne des § 2 Nummer 1 a Buchstabe e KHG
  • Genehmigung der Schule als Ersatzschule
  • Beschulung von Schülerinnen und Schülern nach den Vorgaben des Pflegeberufegesetzes

Verfahrensablauf

Sie können das Antragsformular online über Service-BW oder schriftlich ausfüllen und es der Förderbehörde per E-Mail übermitteln:

  • Der Träger der förderberechtigen Schule beantragt die Förderung zu Beginn eines jeden Kalenderjahres. Dem Antrag ist, zur vorläufigen Bestimmung der Zahl der beschulten Schülerinnen und Schüler, die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des Bewilligungszeitraums an der Pflegeschule auf der Grundlage des Pflegeberufegesetzes beschult werden, hinzuzufügen (Stichtag: 1. Januar; vergleich 6.7. der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der Bereitstellung von notwendigen Schulräumen an Pflegeschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ohne Krankenhausanbindung (Verwaltungsvorschrift Schulraumförderung) . Hierbei wird die Förderung stets für ein Kalenderjahr den beantragt (Bewilligungszeitraum).
  • Die Förderbehörde prüft den Antrag. Nachdem der Antrag bewilligt wurde, zahlt die Förderbehörde 70 Prozent des bewilligten Betrags aus. 30 Prozent des bewilligten Betrags werden einbehalten und erst nach der Prüfung des Verwendungsnachweises im Folgejahr ausgezahlt.
  • Der Träger legt jährlich zum 30. Juni, des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres, den Verwendungsnachweis vor. Diesem ist eine Mehrfertigung der Abrechnung einschließlich Anlagen beizulegen, aus welchem sich die Zahl der Beschulten ergibt. In der Abrechnung erkenntliche persönliche Daten, zum Beispiel Namen von Auszubildenden, schwärzen Sie bitte.
  • Die Förderbehörde prüft den Verwendungsnachweis. Im Falle einer Über- oder Unterschreitung wird die Förderung dem Verhältnis dieser Über- oder Unterschreitung entsprechend und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel angepasst.

Fristen

  • Stellen Sie den Antrag auf Zuschussgewährung bis zum 1. März eines jeweiligen Kalenderjahres (Bewilligungszeitraum)
  • Übermitteln Sie den Verwendungsnachweis einschließlich Mehrfertigung der Abrechnung jährlich zum 30. Juni.

Unterlagen

  • Onlineantrag, über service-bw eingereicht oder
  • Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben; Grundlage sind Schülerzahlen zum 01.01.
  • Online-Verwendungsnachweis, über service-bw eingereicht oder
  • Verwendungsnachweisformular, ausgefüllt und unterschrieben
  • Mehrfertigung der Abrechnung einschließlich (personenbezogener Daten geschwärzte) Anlagen

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

Zuständige Förderbehörde ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Schule ihren Sitz hat (Abteilungen 2).

Vertiefende Informationen

keine

Freigabevermerk

03.07.2025 Regierungspräsidium Freiburg

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