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Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen

Der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ ist seit 1. Juli 2021 Ihr unabhängiges Sachverständigengremium und Ihr Ansprechpartner in Sachen Immobilienbewertung für die Großen Kreisstädte Kirchheim unter Teck und Nürtingen, die Städte Aichtal, Neuffen, Owen, Plochingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen am Neckar und Wernau (Neckar), die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Beuren, Bissingen an der Teck, Deizisau, Denkendorf, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Köngen, Kohlberg, Lenningen, Lichtenwald, Neidlingen, Neuhausen auf den Fildern, Notzingen, Oberboihingen, Ohmden, Reichenbach an der Fils, Unterensingen und Wolfschlugen sowie für den Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen.

Die Organisation erfolgt über die Geschäftsstelle „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ mit Sitz in Nürtingen.

Aufgaben des Gutachterausschusses

Zu den Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschusses gehören insbesondere:

  • Die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung, sowie die Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und über Bodenrichtwerte.
  • Die Ermittlung und Ableitung von Bodenrichtwerten und sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten wie Liegenschaftszinssätze, Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren.
  • Die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, über die Höhe der Entschädigung für einen Rechtsverlust (zum Beispiel Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile.
  • Die Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und Baulandumlegungsgebieten.
  • Die Erstellung von Berichten und Statistiken über die Situation des Grundstücksmarkts in den Verbandsgemeinden (Grundstücksmarktbericht).

Zusammensetzung des Gutachterausschusses

Der Gutachterausschuss setzt sich aus einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern sowie örtlichen Mitgliedern zusammen, die aus den Bereichen Bauwirtschaft, Immobilienhandel, Finanzwirtschaft, Vermessungswesen und anderen Fachbereichen kommen. Aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und Erfahrung besitzen sie besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke. Die Gutachter sind ehrenamtlich tätig.

Antrag auf Verkehrswertgutachten

Den Marktwert einer Immobilie zuverlässig und objektiv nachzuweisen, ist in vielen Situationen für Eigentümerinnen und Eigentümer, Erben, Behörden und Gerichte unerlässlich. Dabei kann der Anlass ein Gutachten erstellen zu lassen sehr vielfältig sein, sei es beispielsweise für die Regelung des Vermögensnachlasses, für den Nachweis zur Erhebung der Erbschaftssteuer oder für einen Verkauf. Der Gutachterausschuss mit seiner Geschäftsstelle ist in diesen Fällen ein kompetenter und neutraler Ansprechpartner für die objektive Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie.

Wenn Sie sich hierzu beraten lassen möchten, können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle wenden. Den Ablauf der Gutachtenerstellung, sowie die Kosten eines Verkehrswertgutachtens können Sie der Homepage www.gutachterausschuss-lkes.de/startseite entnehmen.

Regionalisierung im Zweckverband | Ansprechpartner für Wernau (Neckar)

Um bei der Ermittlung und Ableitung von Bodenrichtwerten und sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten wie Liegenschaftszinssätze, Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren die regionalen und örtlichen Gegebenheiten zu spezifizieren wurden im Verbandsgebiet vier regionale Bereiche gebildet.

Einer dieser Bereiche ist die Region Neckartal mit den Gemeinden Altbach, Deizisau, Denkendorf, Köngen, Neuhausen auf den Fildern, Plochingen, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar) und Wolfschlugen. 

Ihre Ansprechpartner finden Sie hier >

Aktuelles zur Grundsteuerreform

Am 4. November 2020 hat der Landtag ein Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg verabschiedet. In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer B nach dem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt. Es löst die bisherige Einheitsbewertung ab. Die Neuregelung greift für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025.

Der Grundsteuer unterliegen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B).

Grundsteuer A
Die Bewertung der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit Ausnahme der Hofstellen erfolgt in einem Ertragswertverfahren in Anlehnung an die Bundesregelung.

Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke, einschließlich Hofstellen)
Grundlage für die Bewertung sind die von den Gutachterausschüssen zum 01.01.2022 zu ermittelnden und zu veröffentlichenden Bodenrichtwerte. Die Veröffentlichung erfolgt zum 30.06.2022.

Beim modifizierten Bodenwertmodell basiert die Bewertung im Wesentlichen auf zwei Kriterien - der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte miteinander multipliziert. Auf die Bebauung kommt es für die Bewertung nicht an. Das Bewertungsergebnis ist der Grundsteuerwert, der den verfassungswidrigen Einheitswert künftig ersetzt.

Eine Modifizierung der reinen Bodenwertsteuer (Grundsteuerwert) erfolgt anschließend bei Anwendung der Grundsteuermesszahl. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke erfolgt ein Abschlag in Höhe von 30 Prozent. Dies ergibt den Grundsteuermessbetrag.

Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem jeweiligen Hebesatz (wird für 2025 neu bestimmt) der Gemeinde/Stadt multipliziert. Die daraus resultierende tatsächlich zu zahlende Grundsteuer wird von der Gemeinde/Stadt mit Steuerbescheid oder durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. In Zeitabständen von sieben Jahren sollen die Grundsteuerwerte und die Grundsteuermessbeträge aktualisiert werden.

zur Abgabe einer Festellungserklärung
Ab dem 1. Juli 2022 können die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben. Das Finanzministerium hat am 31. März 2022 eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022.

Aus den Angaben werden Grundsteuerwert und Steuermessbetrag ermittelt und den Steuerpflichtigen per Bescheid mitgeteilt. Die Kommunen erhalten diese Daten ebenso, berechnen auf dieser Basis den kommunalen Hebesatz und versenden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 an die Steuerpflichtigen.
Öffentliche Aufforderung zur Feststellungserklärung 

Verlässliche Auskünfte über die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer können erst im Laufe des Jahres 2024 bei der zuständigen Gemeinde/Stadt erfragt werden.

Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen

Kontakt

Ohmstraße 16
72603 Nürtingen           
07022 24234-0 
E-Mail schreiben

Formulare, Downloads, Aktuelles entnehmen Sie der 
https://www.gutachterausschuss-lkes.de/startseite

Reiner Völlm
Leitung
07022 24234-10
E-Mail schreiben
Annik Mittelstädt
Stellv. Leitung
07022 24234-11
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Tina Flogaus
Personal | Presse
07022 24234-12
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Kungel Irene
Sekretariat
07022 24234-14
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