Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Wernau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Login auf der Website

Ermöglicht das Anmelden in einem Login-Bereich auf der Website.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Wernau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Hochwasserschutz: Stadt Wernau

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Themenschwerpunkte: Familien Senioren Wirtschaft Hilfen

Hauptbereich

Hochwasserschutz

Amtliche Bekanntmachung über die Auslegung von Karten für Überschwemmungsgebiete

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Esslingen über die Auslegung von Karten für Überschwemmungsgebiete gemäß § 65 Abs. 2 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) an Steinach, Autmut, Tiefenbach, Marbach, Talbach, Bodenbach (mit den jeweiligen Seitengewässern) in den Gemeinden Altdorf, Beuren, Frickenhausen, Großbettlingen, Neckartailfingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboihingen, Wernau.

AlsÜberschwemmungsgebiete nach dem Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) gelten, ohne dass es einer weiteren Festsetzung bedarf,

  1. Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Dämmen oder Hochufern,
  2. Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und
  3. Gebiete, die auf der Grundlage einer Planfeststellung oder Plangenehmigung für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.

Die Überschwemmungsgebiete wurden in Karten mit deklaratorischer Bedeutung eingetragen (§ 65 Abs. 1 WG).

Die Karten liegen ab sofort bei folgenden Stellen aus und können dort von jedem Interessierten während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden:

  • Landratsamt Esslingen, Pulverwiesen 11, 73726 Esslingen a. N.
  • Gemeinde Altdorf, Spitalhof 1, 72655 Altdorf
  • Gemeinde Beuren, Linsenhofer Straße 2, 72660 Beuren
  • Gemeinde Frickenhausen, Mittlere Straße 18, 72636 Frickenhausen
  • Gemeinde Großbettlingen, Schweizerhof 2, 72663 Großbettlingen
  • Gemeinde Neckartailfingen, Nürtinger Straße 2, 72666 Neckartailfingen
  • Stadt Neuffen, Hauptstraße 19, 72639 Neuffen
  • Gemeinde Notzingen, Bachstraße 50, 73274 Notzingen
  • Stadt Nürtingen, Marktstraße 7, 72622 Nürtingen
  • Gemeinde Oberboihingen, Rathausgasse 3, 72644 Oberboihingen
  • Stadt Wernau, Kirchheimer Straße 68 - 70, 73249 Wernau (Neckar)

Hinweise:
In Überschwemmungsgebieten sind gemäß § 78 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bestimmte Maßnahmen, insbesondere das Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen, untersagt. Die zuständige Behörde kann bei Vorliegen der Voraussetzungen diese Maßnahmen ausnahmsweise zulassen.

Die bisher bestehende Rechtsverordnung für das Überschwemmungsgebiet „Oberboihingen Neckar“ bleibt in Kraft.

Die Hochwassergefahrenkarten werden für die Öffentlichkeit auch im Internet unter www.landkreis-esslingen.de/,Lde/start/service/Hochwassergefahrenkarten.html oder www.hochwasserbw.de bereitgestellt.
Esslingen am Neckar, den 06.10.2016Landratsamt
gez.

Heinz Eininger

Landrat                                                  

Details

Nachdem im Februar 2016 auch die Hochwassergefahrenkarte für den Bodenbach veröffentlicht und vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg online gestellt wurde, stehen nun konkrete Informationen über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung am Neckar und am Bodenbach durch ein 10-jährliches, 50-jährliches, 100-jährliches und ein extremes Hochwasserereignis zur Verfügung.

Sie können sich aus der interaktiven Hochwassergefahrenkarte die entsprechenden Informationen für jedes Grundstück ausdrucken.

Hier gehts zur Karte

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erhalten sie hier.

Hochwassergefahrenkarten für den Bereich Wernau

Hochwassergefahrenkarte Übersicht Überflutungsflächen zum downloaden hier
Hochwassergefahrenkarte Übersicht Überflutungstiefen zum downloaden hier

Bodenbach

Im Gewerbegebiet Brühl und gegenüber dem Bergfriedhof sind einige wenige Gebäude betroffen. Im Bereich der Kirchheimer Straße, der Bachgasse, der Neckarstraße und der Plochinger Straße kann es je nach Hochwassersituation zu Überflutungen durch den verdolten Bodenbach kommen, auch wenn dieser hier nicht sichtbar in Erscheinung tritt. 50-jährliches Hochwasser ist mittelblau, 100-jährliches Hochwasser ist lichtblau und extremes Hochwasser ist hellblau dargestellt.

Neckar

Auf beiden Seiten des Neckars kommt es bei einem extremen Hochwasser (hellblau) zu Überflutungen. Auf der rechten Seite reicht der Damm bei einem 100-jährlichen Hochwasser (mittelblau) nicht aus. Die linke Seite gilt durch den vorhandenen Hochwasserdamm bis zu einem 100-jährlichen Hochwasser als geschützter Bereich (lila schraffiert), wobei man sich bewusst sein muss, dass Dämme versagen können und dass bei einem stärkeren Hochwasser dieser Damm überflutet wird. Im Bereich der Neckarstraße und der Plochinger Straße kann es bei einem extremen Hochwasser zu Überflutungen kommen.

Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und Verwaltungen

Die Hochwassergefahrenkarten sind eine wichtige  Grundlage für Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes sowie für Bürgerinnen und Bürger, die Schutzmaßnahmen planen oder optimieren. Auch für die Kommunal- und Regionalplanung spielen die Gefahrenkarten eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen es, wichtige Retentionsräume zu schützen und neue Risiken durch zusätzliche Siedlungsflächen zu verhindern. Bereiche, die statistisch einmal in hundert Jahren überflutet werden, sind per Gesetz als „Überschwemmungsgebiete“ festgesetzt. Dort gelten gemäß Bundesrecht besondere Vorschriften für alle Nutzer dieser Flächen. Die Hochwassergefahrenkarten werden durch die Regierungspräsidien regelmäßig überprüft und soweit erforderlich fortgeschrieben.

Hochwassergefahrenkarten sind für Bauherren, betroffene Anwohner sowie für Industrie und Gewerbe

  • eine Grundlage für die Verhaltensvorsorge (Informationswege, Fluchtwege und Räumungen),
  • für die Bauvorsorge durch angepasste Nutzung und hochwasserangepasste Bauweisen und -materialien bzw. Objektschutzmaßnahmen (z.B. die Abdichtung von Türen und Fenstern)
  • sowie für die sachgerechte Lagerung wassergefährdender Stoffe.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die nach den Gefahrenkarten in gesetzlichen Überschwemmungsgebieten liegen, können sich Restriktionen bei der Nutzung der Grundstücke bis hin zum Bauverbot ergeben. Die Rechtsgrundlage bilden die §§ 76 und 78 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes und § 65 des Wassergesetzes Baden-Württemberg.

Mehr Informationen zum Thema Eigenvorsorge und zum Herunterladen von Informationsmaterialien, auch für Gewerbegebiete, finden Sie hier

Bei Fragen zur Hochwassergefahrenkarte dürfen Sie sich an unser Stadtbauamt wenden. Andrea Auch (07153 9345-680, AAuch(@)wernau.de) oder Jürgen Hartmann (07153 9345-600, JHartmann(@)wernau.de) helfen Ihnen gerne weiter.

Hochwasservorhersage

Im Hochwasserfall bietet Ihnen die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ)Informationen zur Hochwassersituation an den größeren Flüssen des Landes. Sie liefert aktuelle Wasserstände, Abflussdaten, Vorhersagen und Lageberichte über den Hochwasserverlauf. Für Wernau ist der Neckarpegel in Kirchentellinsfurt maßgeblich. Aber auch die Pegel von Plochingen und Wendlingen bieten im Hochwasserfall wichtige Informationen.

Alle Pegel von Baden-Württemberg sowie weitere Informationen finden Sie hier

Artikel löschen

Möchten Sie den Artikel wirklich aus dem Warenkorb löschen?

Löschen