Stadt Wernau (Druckversion)
info

Amtliche Bekanntmachung über die Auslegung von Karten für Überschwemmungsgebiete

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Esslingen über die Auslegung von Karten für Überschwemmungsgebiete gemäß § 65 Abs. 2 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) an Steinach, Autmut, Tiefenbach, Marbach, Talbach, Bodenbach (mit den jeweiligen Seitengewässern) in den Gemeinden Altdorf, Beuren, Frickenhausen, Großbettlingen, Neckartailfingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboihingen, Wernau.

AlsÜberschwemmungsgebiete nach dem Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) gelten, ohne dass es einer weiteren Festsetzung bedarf,

  1. Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Dämmen oder Hochufern,
  2. Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und
  3. Gebiete, die auf der Grundlage einer Planfeststellung oder Plangenehmigung für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.

Die Überschwemmungsgebiete wurden in Karten mit deklaratorischer Bedeutung eingetragen (§ 65 Abs. 1 WG).

Die Karten liegen ab sofort bei folgenden Stellen aus und können dort von jedem Interessierten während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden:

  • Landratsamt Esslingen, Pulverwiesen 11, 73726 Esslingen a. N.
  • Gemeinde Altdorf, Spitalhof 1, 72655 Altdorf
  • Gemeinde Beuren, Linsenhofer Straße 2, 72660 Beuren
  • Gemeinde Frickenhausen, Mittlere Straße 18, 72636 Frickenhausen
  • Gemeinde Großbettlingen, Schweizerhof 2, 72663 Großbettlingen
  • Gemeinde Neckartailfingen, Nürtinger Straße 2, 72666 Neckartailfingen
  • Stadt Neuffen, Hauptstraße 19, 72639 Neuffen
  • Gemeinde Notzingen, Bachstraße 50, 73274 Notzingen
  • Stadt Nürtingen, Marktstraße 7, 72622 Nürtingen
  • Gemeinde Oberboihingen, Rathausgasse 3, 72644 Oberboihingen
  • Stadt Wernau, Kirchheimer Straße 68 - 70, 73249 Wernau (Neckar)

Hinweise:
In Überschwemmungsgebieten sind gemäß § 78 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bestimmte Maßnahmen, insbesondere das Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen, untersagt. Die zuständige Behörde kann bei Vorliegen der Voraussetzungen diese Maßnahmen ausnahmsweise zulassen.

Die bisher bestehende Rechtsverordnung für das Überschwemmungsgebiet „Oberboihingen Neckar“ bleibt in Kraft.

Die Hochwassergefahrenkarten werden für die Öffentlichkeit auch im Internet unter www.landkreis-esslingen.de/,Lde/start/service/Hochwassergefahrenkarten.html oder www.hochwasserbw.de bereitgestellt.
Esslingen am Neckar, den 06.10.2016Landratsamt
gez.

Heinz Eininger

Landrat                                                  

Details

Nachdem im Februar 2016 auch die Hochwassergefahrenkarte für den Bodenbach veröffentlicht und vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg online gestellt wurde, stehen nun konkrete Informationen über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung am Neckar und am Bodenbach durch ein 10-jährliches, 50-jährliches, 100-jährliches und ein extremes Hochwasserereignis zur Verfügung.

Sie können sich aus der interaktiven Hochwassergefahrenkarte die entsprechenden Informationen für jedes Grundstück ausdrucken.

Hier gehts zur Karte

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erhalten sie hier.

Hochwassergefahrenkarten für den Bereich Wernau

Hochwassergefahrenkarte Übersicht Überflutungsflächen zum downloaden hier
Hochwassergefahrenkarte Übersicht Überflutungstiefen zum downloaden hier

Bodenbach

Im Gewerbegebiet Brühl und gegenüber dem Bergfriedhof sind einige wenige Gebäude betroffen. Im Bereich der Kirchheimer Straße, der Bachgasse, der Neckarstraße und der Plochinger Straße kann es je nach Hochwassersituation zu Überflutungen durch den verdolten Bodenbach kommen, auch wenn dieser hier nicht sichtbar in Erscheinung tritt. 50-jährliches Hochwasser ist mittelblau, 100-jährliches Hochwasser ist lichtblau und extremes Hochwasser ist hellblau dargestellt.

Neckar

Auf beiden Seiten des Neckars kommt es bei einem extremen Hochwasser (hellblau) zu Überflutungen. Auf der rechten Seite reicht der Damm bei einem 100-jährlichen Hochwasser (mittelblau) nicht aus. Die linke Seite gilt durch den vorhandenen Hochwasserdamm bis zu einem 100-jährlichen Hochwasser als geschützter Bereich (lila schraffiert), wobei man sich bewusst sein muss, dass Dämme versagen können und dass bei einem stärkeren Hochwasser dieser Damm überflutet wird. Im Bereich der Neckarstraße und der Plochinger Straße kann es bei einem extremen Hochwasser zu Überflutungen kommen.

Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und Verwaltungen

Die Hochwassergefahrenkarten sind eine wichtige  Grundlage für Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes sowie für Bürgerinnen und Bürger, die Schutzmaßnahmen planen oder optimieren. Auch für die Kommunal- und Regionalplanung spielen die Gefahrenkarten eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen es, wichtige Retentionsräume zu schützen und neue Risiken durch zusätzliche Siedlungsflächen zu verhindern. Bereiche, die statistisch einmal in hundert Jahren überflutet werden, sind per Gesetz als „Überschwemmungsgebiete“ festgesetzt. Dort gelten gemäß Bundesrecht besondere Vorschriften für alle Nutzer dieser Flächen. Die Hochwassergefahrenkarten werden durch die Regierungspräsidien regelmäßig überprüft und soweit erforderlich fortgeschrieben.

Hochwassergefahrenkarten sind für Bauherren, betroffene Anwohner sowie für Industrie und Gewerbe

  • eine Grundlage für die Verhaltensvorsorge (Informationswege, Fluchtwege und Räumungen),
  • für die Bauvorsorge durch angepasste Nutzung und hochwasserangepasste Bauweisen und -materialien bzw. Objektschutzmaßnahmen (z.B. die Abdichtung von Türen und Fenstern)
  • sowie für die sachgerechte Lagerung wassergefährdender Stoffe.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die nach den Gefahrenkarten in gesetzlichen Überschwemmungsgebieten liegen, können sich Restriktionen bei der Nutzung der Grundstücke bis hin zum Bauverbot ergeben. Die Rechtsgrundlage bilden die §§ 76 und 78 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes und § 65 des Wassergesetzes Baden-Württemberg.

Mehr Informationen zum Thema Eigenvorsorge und zum Herunterladen von Informationsmaterialien, auch für Gewerbegebiete, finden Sie hier

Bei Fragen zur Hochwassergefahrenkarte dürfen Sie sich an unser Stadtbauamt wenden. Andrea Auch (07153 9345-680, AAuch(@)wernau.de) oder Jürgen Hartmann (07153 9345-600, JHartmann(@)wernau.de) helfen Ihnen gerne weiter.

Hochwasservorhersage

Im Hochwasserfall bietet Ihnen die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ)Informationen zur Hochwassersituation an den größeren Flüssen des Landes. Sie liefert aktuelle Wasserstände, Abflussdaten, Vorhersagen und Lageberichte über den Hochwasserverlauf. Für Wernau ist der Neckarpegel in Kirchentellinsfurt maßgeblich. Aber auch die Pegel von Plochingen und Wendlingen bieten im Hochwasserfall wichtige Informationen.

Alle Pegel von Baden-Württemberg sowie weitere Informationen finden Sie hier

Patrick Klein

Amtsleiter des Stadtbauamtes
Fachbereich Tiefbau
Telefonnummer 07153 9345-600
Faxnummer 07153 9345-605
E-Mail-Adresse E-Mail schreiben
http://www.wernau.de//leben-wohnen/bauen-wohnen/hochwasserschutz