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Neues Wohngebiet Adlerstraße Ost III | Stadt startet am 1. Juli in die Vermarktung der Bauplätze

Es ist immer noch der Traum vieler: ein eigenes Häuschen besitzen. Im neuen Wohngebiet Adlerstraße Ost III in Wernau hat die Stadt neun Grundstücke. Die Vermarktung dieser Bauplätze beginnt nun am 1. Juli 2022 – nach Vergaberichtlinien, die der Gemeinderat Ende Mai dieses Jahres beschlossen hat. Die Bewerbungsfrist für Interessenten läuft bis 31. August 2022.

Interessenten bewerben sich über digitale Plattform

Eine Teilnahme am Vergabeverfahren ist über die digitale Plattform „Baupilot“ unter https://www.baupilot.com/wernau-neckar möglich. Dort können die Vergaberichtlinien, der Bebauungsplan und weitere Dokumente eingesehen werden, die das Baugebiet betreffen. Des Weiteren sind alle Bauplätze der Stadt Wernau mit der je-weiligen Größe, dem sich ergebenden Preis und weiteren Informationen eingestellt.

Der Fragebogen kann auf der Plattform "Baupilot" unter www.baupilot.com digital ausgefüllt und gespeichert werden. In begründeten Ausnahmefällen können Bewerbungen auch in Papierform abgeben werden.

Für Rückfragen stehen Roman Maier und der Beigeordnete Michael Bauer zur Verfügung. Kontakt: Stadt Wernau, Amt für Finanzen und Personal, Kirchheimer Straße 68-70, 73249 Wernau (Neckar), E-Mail: bauplatz(@)wernau.de07153 9345-230 oder 07153 9345-200. Soll die Bewerbung in schriftlich-postalischer Form abgegeben werden, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung.

Das Bewerbungsverfahren gestaltet sich zweiteilig: jede Bewerberin, jeder Bewerber gibt zunächst eine Bewerbung auf das gesamte Baugebiet ab, die im ersten Schritt gesammelt und nach Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß den Vergaberichtlinien geprüft und ausgewertet wird. Anhand der Bepunktung ergibt sich eine Rangfolge aller Bewerberinnen und Bewerber, von denen diejenigen einen Bauplatz zugeteilt bekommen können, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im zweiten Schritt werden entsprechend der Anzahl der vorhandenen neun Bauplätze die Bewerbe-rinnen und Bewerber mit den höchsten Punktzahlen aufgefordert, ihre Bauplatz-Prioritäten abzugeben. Dementsprechend erfolgt letztlich die Vergabe der Bauplätze durch Beschluss des Gemeinderats.

Gemeinderat hat Vergaberichtlinien beschlossen

In allen Fällen wird darum gebeten, zunächst die Vergaberichtlinien aufmerksam zu lesen. Darin sind alle für das Verfahren elementaren Informationen und Bedingungen enthalten, ist das gesamte Verfahren beschrieben. Es werden verschiedene Nachweise benötigt, die bis zum Ablauf der genannten Frist am 31. August 2022 eingereicht werden müssen. Weiteres hierzu ergibt sich aus dem Bewerberfragebogen, der ab 1. Juli 2022 auf der Plattform "Baupilot" unter https://www.baupilot.com/wernau-neckar zur Verfügung steht.

Das neue Baugebiet „Adlerstraße Ost Teil III“ liegt am Katzenstein in Wernau, in Höhenlage im Nordenosten der Stadt. Dort entstehen insgesamt 300 Wohneinheiten, die künftig bis zu 800 Menschen Wohnraum bieten werden. Die Erschließungsarbeiten laufen und die ersten Eigentümer können schon 2023 mit dem Bau beginnen.

Gemeinderat beschließt Vergaberichtlinien für Baugrundstücke im Gebiet Adlerstraße Ost III

Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 30. Mai stehen die Bauplatzvergabekriterien jetzt fest. Fraktionsübergreifend waren sich die Stadträte einig, dass vor allem Familien mit Kindern eine Chance auf Wohneigentum erhalten sollen, da es für sie zunehmend schwieriger wird, auf dem Markt geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zu finden.  

Aufgrund des sehr angespannten Immobilienmarktes, rechnet Bürgermeister Armin Elbl mit meheren Hundert Bewerbungen für die neun städtischen Bauplätze im Baugebiet Adlerstraße Ost-Teil III, die in der zweiten Jahreshälfte 2022 an private Bauherren verkauft werden. 

Für die Auswahl der Bewerber hat der Gemeinderat deswegen in seiner Sitzung am vergangenen Montag die Bauplatzvergabekriterien sowie einen Musterkaufvertrag beraten und beschlossen. Die Bauplatzvergaberichtlinien gelten als Rahmen hinsichtlich des Auswahlverfahrens und der inhaltlichen Ausgestaltung für private Bauvorhaben als selbstgenutzte Eigenheime. Sie dienen dazu, dauerhafte, langfristige und nachhaltige Sesshaftigkeit in der Stadt zu ermöglichen, weil diese die soziale Integration und den Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft maßgeblich stärkt. Die Stadt Wernau berücksichtigt daher den aktuellen Hauptwohnsitz, wobei die höchste zu erreichende Punktzahl beim Kriterium „Zeitraum seit Begründung des Hauptwohnsitzes“ unter Beachtung der Vorgaben der EU-Leitlinien bei einer Zeitdauer von maximal fünf Jahren erreicht ist. Dies gilt auch für das Ortsbezugskriterium des Arbeitsplatzes sowie des Ehrenamtes. Auch langjährig mit Hauptwohnsitz in der Stadt ansässig gewesene Bürgerinnen und Bürger mit dem Wunsch zur Rückkehr sollen im Hinblick auf das in Art. 2 Abs. 2 der Landesverfassung Baden-Württemberg verankerte Recht auf Heimat und dem Ziel der Erhaltung einer beständigen Bevölkerung berücksichtigt werden. Um einerseits die Rückkehr der ehemaligen Bürgerinnen und Bürger zu fördern und andererseits auch ortsfremden Bewerbern die Chance auf Zuschlagserteilung bei der Auswahlentscheidung ausreichend zu berücksichtigen, werden diese Kriterien in einer Punktebewertung angemessen berücksichtigt. Dies gilt auch für die Förderung von Familien mit Kindern im Hinblick auf die von der Stadt bereitgestellte kostenintensive Infrastruktur, bestehend aus Kindergärten und Schulen.

„Gerade junge Familien sind auf die Bauplatzvergabekriterien angewiesen, um auch zukünftig in der Stadt bleiben zu können und nicht zum Wegzug gezwungen zu sein“, sagt Bürgermeister Armin Elbl. 

Die örtliche Gemeinschaft in der Stadt wird geprägt von Menschen, die sich in vielfältigen Aufgaben ehrenamtlich engagieren. Dies ist in diesen Bauplatzvergabekriterien ebenfalls positiv herausgearbeitet worden. Dabei sollen Bewerber, welche sich in der Stadt in einer Sonderaufgabe als Funktionsträger in einem eingetragenen Verein oder einer gemeinnützigen oder kirchlichen Organisation sowie als aktives Mitglied, in der Freiwilligen Feuerwehr Wernau oder dem DRK in Wernau in den vergangenen Jahren verdient gemacht haben, besonders berücksichtigt werden. 

Die sozialen Bauplatzvergabekriterien werden höher gewichtet

Bei der Bepunktung der Bauplatzvergabekriterien sind die sozialen Kriterien in der Summe höher gewichtet als die Summe der Ortsbezugskriterien. Bei den sozialen Kriterien der Bewerber können in der Summe maximal 1120 Punkte erreicht werden, bei den Ortsbezugskriterien hingegen maximal 1100 Punkte. Dass Familien mit Kindern bevorzugt eine Chance auf Wohneigentum im Baugebiet Adlerstraße Ost-Teil III erhalten sollen, ist dem Gemeinderat ein besonderes Anliegen. Stadtrat Jens Müller, Fraktionsvorsitzender der CDU, erklärte in der Sitzung: „Meiner Fraktion ist es wichtig, dass der Fokus in den Bauplatzvergaberichtlinien in der Berücksichtigung der Familien mit Kindern liegt“. Das begrüßt auch Stadträtin Sabine Dack-Ommeln, Fraktionsvorsitzende der Wernauer Bürgerliste/Junge Bürger (WBL/JB). Allerdings soll der rechtliche Familienstand als Kriterium in der Bepunktung keine Rolle spielen.

Familie ist da, wo Kinder sind, der Familienstand spielt keine Rolle

Sie erklärte: „Die Kriterien sind ein sehr gutes Steuerungselement bei der Bauplatzvergabe. Ich unterstütze, dass Familien besonders berücksichtigt werden sollen, dies trägt meine Fraktion mit. Die Abfrage des Familienstandes lehnt meine Fraktion jedoch ab. Das ist veraltet und aus der Zeit gefallen. Familie ist da, wo Kinder sind, der Familienstand soll hierbei keine Rolle mehr spielen. Meine Fraktion akzeptiert daher nicht, dass Alleinerziehende null Punkte bei den Bauvergabekriterien erhalten sollen. Sie sollen die gleiche Chance bei der Bewerbung auf einen Bauplatz haben.“

Stadträtin Petra Binz, SPD, ergänzte: „Alle familienbezogenen Formen sollen in der Bewertung gleichgestellt werden.“ Das unterstützte so auch Stadtrat Nicolai Boldt von den GRÜNEN Unabhängigen (GRÜNE). Schlussendlich hat der Gemeinderat mit elf Ja-Stimmen den Beschluss gefasst, das Kriterium Familienstand ganz aus den Bauplatzvergabekriterien zu streichen und dafür pro minderjähriges Kind mehr Punkte zu vergeben, damit die soziale Gewichtung weiterhin stärker als die ortsgebundene Gewichtung bleibt. Beigeordneter Michael Bauer hatte hierfür vorgeschlagen, dass pro minderjähriges Kind die Punktevergabe von 50 auf 66 Punkte erhöht wird, maximal jedoch 330 Punkte erreicht werden können. Gerne hätte Stadtrat Nicolai Boldt (GRÜNE) auch auf einen Nachweis der Finanzierbarkeit in Höhe von 750.000 Euro als finanzierbare Größenordnung für ein Haus verzichtet, wenn der Bewerber über ein schlüssiges Baukonzept eine niedrigere Finanzierungssumme nachweisen kann. Dies wurde jedoch mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt. Auch seinen Antrag, auf das Kriterium ehrenamtliches kirchliches Engagement in Wernau zu verzichten, wollte der Gemeinderat nicht mittragen.

Was passiert bei Punktegleichheit unter Bauplatzbewerbern?

Das war die Frage von Stadtrat Alfred Freistädter, Freie Wählervereinigung (FWV). Beigeordneter Michael Bauer, der die Bauplatzvergabekriterien federführend erarbeitet hat, verwies auf die Unterlagen, in denen vorgeschlagen wird, dass bei Punktgleichheit zunächst die erreichte Sozialpunktzahl berücksichtigt wird, dann die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren und zuletzt das Los entscheiden soll. Sollte ein Bewerber zurücktreten, rücke der nächste Bewerber auf der Rangliste nach, erklärte Michael Bauer auf die Frage von Rainer Münch, Freie Wählervereinigung (FWV). Der Gemeinderat hatte dazu keine Einwände.

Das Wichtigste: der Quadratmeterpreis für das Bauland

Die Bauplätze im Gebiet Adlerstraße Ost-Teil III werden zum vollen Wert, also nicht subventioniert verkauft. Der Quadratmeterpreis wird auf Grundlage des Wertgutachtens mit 615 Euro pro Quadratmeter festgesetzt.

Wann startet das Bewerbungsverfahren?

Noch ein wenig Geduld bis zum Einreichen der Bewerbung ist gefragt. Die vom Gemeinderat beschlossenen Änderungen zu den Bauplatzvergabekriterien müssen zunächst noch in das Vergabeprogramm eingepflegt werden. Die detaillierten Auswahlkriterien werden aber noch im Juni in einer Ausgabe des Wernauer Anzeigers sowie auf der Homepage der Stadt Wernau veröffentlicht werden. Mit dem Bewerbungsverfahren soll zum 1. Juli 2022 über das Onlineportal Baupilot begonnen werden. Bewerbungen sind dann innerhalb der veröffentlichen Frist vorzugsweise elektronisch über die Plattform www.baupilot.com/wernau-neckar einzureichen. Als Bewerbungszeitraum hat die Stadtverwaltung einen Zeitraum von zwei Monaten vorgesehen, sodass die Bewerbungsfrist für die Bewerber am 31. August 2022 endet.

Da die Nachfrage nach kommunalen Bauplätzen das Angebot an Bauplätzen der Stadt voraussichtlich übersteigen wird, hat sich die Stadt dafür entschieden, vorhandenes Grundeigentum von Bewerbern zu berücksichtigen. Die Stadt unterscheidet somit danach, ob jemand bereits über ein bebautes oder unbebautes Grundstück verfügt oder nicht. Ist der Bewerber bereits im Besitz eines Grundstückseigentums, sieht die Stadt Wernau es für zumutbar, dass dieser bei einer Bauplatzvergabe im Wettbewerb zurückgestellt wird. Eigentümer einer Wohnung können sich jedoch bewerben.

 

Spatenstich im Baugebiet Adlerstraße Ost III | Erschließung beginnt nach Pfingsten

Nach 15 Jahren Planungszeit ist es nun soweit: am Dienstag, 7. Juni 2022 beginnen die Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet Adlerstraße Ost III. In vier Bauabschnitten entstehen neben einem Pflegeheim und einer weiteren Kindertagestätte bis zu 300 Wohneinheiten. Begonnen wird bei Los 1, dem Streifen zwischen der bestehenden Bebauung, der Albstraße und der Adlerstraße. Am Montag, 23. Mai 2022 erfolgte der symbolische Spatenstich, der die Erschließungsarbeiten einläutete.

„Wir haben nicht getrödelt, aber ein solches Wohngebiet schüttelt man sich in den heutigen Zeiten nicht aus dem Ärmel“, so Bürgermeister Armin Elbl bei seiner Ansprache zum symbolischen Spatenstich für das Neubaugebiet Adlerstraße Ost III. Zahlreiche Gäste waren der Einladung gefolgt und freuten sich gemeinsam über den nahenden Beginn der Erschließungsarbeiten. Direkt nach Pfingsten beginnt die Firma HSE aus Kernen im Remstal mit den Erd-, den Tief-, den Straßen-, den Landschafts-, den Leitungs- und den Kanalisationsarbeiten. Das Gesamtauftragsvolumen beläuft sich dabei auf rund 4,4 Millionen Euro und liegt damit erfreulicherweise 16 Prozent unter der Kostenschätzung. Läuft alles nach Plan, kann bereits Ende dieses Jahres mit dem Bau der ersten Gebäude begonnen werden. Die gesamten Erschließungsarbeiten für alle vier Bauabschnitte werden voraussichtlich im November 2023 abgeschlossen sein.

300 Wohneinheiten

Die Baufläche des Neubaugebietes beträgt rund 7,5 Hektar. Insgesamt entstehen bis zu 300 Wohneinheiten. 220 der geplanten Wohneinheiten werden im Zuge des sogenannten Konzeptvergabeverfahrens gebaut, welches sich in vier aufeinanderfolgende Lose gliedert. Ein Pflegeheim und Einrichtungen für das Gemeinwesen runden das Baugebiet ab.

Quartier mit urbanem Charakter

Das Neubaugebiet ist regionaler Wohnungsbauschwerpunkt und muss daher bestimmte Kriterien erfüllen, unter anderem etwa eine Dichte von 90 Bewohnern je Hektar Baufläche. Dieses Ziel wird aber großzügig erreicht. Weitere Eckpunkte sind urbaner Charakter, hohe bauliche Qualität und Energieeffizienz. Um ähnliche Parkprobleme, wie sie auf den oft schmalen Straßen in der bestehenden Bebauung vorhanden sind, zu vermeiden, sind auf den 7,5 Hektar Baufläche insgesamt 400 private und 120 öffentliche Stellplätze vorgesehen. „Das ist die Lehre aus dem Baugebiet Adlerstraße Ost I und II, da dort zweifellos ein Defizit herrscht“, erläutert Bürgermeister Armin Elbl.

Soziales Miteinander

Der urbane Charakter des Neubaugebietes wird durch ein ausgeprägtes soziales Miteinander unterstrichen. So entstehen zum Beispiel vielfältige Gemeinschafts- und Wohnhöfe, die durch viel Licht und Vegetation ergänzt werden. Zäune und Mauern sind hierbei eher die Ausnahme und nicht vorgesehen.

15 Jahre Planungsphase

Die Historie reicht bis ins Jahr 2007 zurück. In diesem Jahr fasste der Gemeinderat den notwendigen Aufstellungsbeschluss, um den bestehenden Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1982 durch einen neuen zu ersetzen. Nach zahlreichen Beratungen, Diskussionen und Stellungnahmen wurde der entsprechende Flächennutzungsplan schließlich im Juli 2011 beschlossen. Nicht ganz ein Jahr später, im Juni 2012 genehmigte das Landratsamt Esslingen die Änderung des Flächennutzungsplanes und das Bebauungsplanverfahren nahm seinen Lauf. Im Februar 2016 fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan. Gedauert hat dieser Prozess deshalb so lange, weil nachgewiesen werden musste, dass die städtische Innenentwicklung ebenfalls verfolgt und vorangetrieben wird. Im Juni desselben Jahres erfolgte der Beschluss zum städtebaulichen Wettbewerb. Im Jahr 2017 folgten Bürgerbeteiligung, erste Grundstücksverhandlungen sowie Wertgutachten. Schlussendlich gingen 43 Entwürfe für das folgende Konzeptvergabeverfahren ein. Im November 2019 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes „aufgestellt“, der Ende Dezember 2021zur Rechtskraft kam. Die Umlegung wurde letztendlich am 1. Februar 2022 rechtskräftig.

Bekanntmachung der öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Adlerstraße Ost Teil III

Der Gemeinderat der Stadt Wernau (Neckar) hat am 8. Februar 2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Adlerstraße Ost – Teil III“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig wurde beschlossen die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Planbereich gliedert sich nördlich an das bestehenden Baugebiets „Adlerstraße Ost – Teil II“ an. Im westlichen Bereich wird es durch die Adlerstraße begrenzt. Im nördlichen und östlichen Bereich erstreckt sich das Plangebiet bis in die Gewanne Schreienäcker und Flachsäcker. Die östliche Begrenzung erfolgt durch die außerhalb liegenden Flurstücke 141, 213/3, 208/2, 208/1, 207, 206/2, 206/1, 205 und 204. Im nördlichsten Bereich erfolgt die Abgrenzung durch das außerhalb liegende Flurstück 199/2. In nordwestliche Richtung fällt die Gebietsabgrenzung schräg in Richtung der Adlerstraße und des Grundstücks Adlerstraße 79 ab. Das Plangebiet wird in diesem Bereich durch die außerhalb liegenden Flurstücke 198, 197/2, 196, 195,2, 195/1, 194/2, 194/1 und 191/3 begrenzt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet die nachfolgenden Grundstücke vollständig oder teilweise auf Gemarkung Wernau und umfasst eine Fläche von 65.532 m².

Folgende Grundstücke der Flur 2 (Steinbach) sind vollständig enthalten:

142, 142/1, 143, 144, 144/1, 145, 145/1, 146/4, 146/5, 147, 147/1, 148, 148/1, 167, 167/1, 168, 168/1, 169, 169/1, 169/2, 171, 171/1, 172, 172/1, 173, 173/1, 174, 174/1, 175, 176/1, 176/2, 177, 179, 180, 181, 181/2, 183, 183/2, 184, 186, 187, 188, 189, 190, 191/1, 191/2, 191/4, 193, 194/3, 194/4, 194/5, 194/6, 195/3, 195/4, 196/1, 197/3, 198/1, 209/1, 209/2, 210/1, 210/2, 217/5, 2368/3.

Folgen Grundstücke der Flur 2 (Steinbach) sind teilweise enthalten:

170, 217/4.

Der Planbereich ist im oben abgebildeten Kartenausschnitt aus dem Bebauungsplan „Adlerstraße Ost – Teil III“ vom 08.02.2021 dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit der Begründung gemäß § 2a BauGB i. V. m. § 9 Abs. 8 BauGB mit Umweltbericht vom 22.02.2021 bis einschließlich 02.04.2021 (Auslegungsfrist) im Eingangsbereich zur Stadtverwaltung Wernau (Neckar) im Quadrium, Kirchheimer Straße 68-70, 73249 Wernau (Neckar) ausgelegt.

Die Unterlagen können dort zu den folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Sprechzeiten der Stadtverwaltung Wernau (Neckar) aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg von den Öffnungszeiten des Eingangsbereichs abweichen können.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an Fabian Deginus (Amtsleitung Rechts- und Bürgeramt)  07153 9345 300, fdeginus(@)wernau.de oder Madeleine Gehringer (Sachgebietsleitung Baurecht) 07153 9345 310, mgehringer(@)wernau.de.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht zum Bebauungsplan „Adlerstraße Ost – Teil III“ vom 08.02.2021 mit den Ergebnissen der Umweltprüfung nach BauGB einschließlich Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und der wesentlichen Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung.

Bestandteil des Umweltberichts sind die nachfolgenden Schutzgüter: Arten (Fledermäuse, Reptilien und Vögel) und Biotope (Ackerflächen, Kleingärten, Wiesen, Einzelbäume, Feldhecken, Gebüsch und Straßen/Wege), Landschafts- und Ortsbild, Klima und Luft (Kaltluftproduktions- und Kaltluftsammelgebiet), Boden (Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Natürliche Bodenfruchtbarkeit, Filter und Puffer für Schadstoffe, Standort für naturnahe Vegetation, Archive der Natur- und Kulturgeschichte), Wasser (Oberflächenwasser, Grundwasser), Mensch (Land- und Forstwirtschaft, Naherholungsfunktion, verkehrliche Anbindung, Lärmschutz, Altlasten- und Altablagerungen), Kultur- und Sachgüter (Bau- und Kulturdenkmale, Bodendenkmale) sowie Fläche. Weitere Bestandteile sind die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und die Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation (Vermeidungs- und planexterne Kompensationsmaßnahmen, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung).

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan „Adlerstraße Ost – Teil III“ vom 27.10.2020 mit der Ermittlung und Darstellung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können.

Bestandteil der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sind die nachfolgenden Arten: Fledermäuse (Großes Mausohr, Kleine/Große Bartfledermaus, Zwergfledermaus), Zauneidechse, Vögel (Amsel, Blaumeise, Buchfink, Buntspecht, Elster, Feldsperling, Fitis, Girlitz, Goldammer, Grünfink, Hausrotschwanz, Haussperling, Heckenbraunelle, Klappergrasmücke, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Rabenkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen, Rotmilan, Stieglitz, Zaunkönig, Zilpzalp).

Stellungnahmen Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) vom 02.12.2019 (Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz) und des Landratsamts Esslingen vom 18.12.2019 (Abwasserableitung und Regenwasserbehandlung, Vorsorgender Bodenschutz, Naturschutz, Landwirtschaft, Gesundheit) eingegangen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Wernau (Neckar) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Wernau (Neckar), 19. Februar 2021

Armin Elbl
Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplanentwurf und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Adlerstraße Ost III

Der Gemeinderat der Stadt Wernau (Neckar) hat in der öffentlichen Sitzung am 04.11.2019 den Vorentwurf für den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften für das Wohnbaugebiet „Adlerstraße Ost III“ gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen

Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Siedlungsrand der bebauten Ortslage von Wernau, und umfasst mit einer Fläche von ca. 6,6 ha (einschließlich der vorhandenen Verkehrsfläche) die Flurstücke 142, 142/1, 143, 144, 144/1, 145, 145/1, 146/4, 146/5, 147, 147/1, 148, 148/1, 167, 167/1, 168, 168/1, 169, 169/1, 169/2, 171, 171/1, 172, 172/1, 173, 173/1, 174, 174/1, 175, 176/1, 176/2, 177, 179, 180, 181, 181/2, 183, 184, 186, 187, 188, 189, 190, 191/1, 191/2, 193, 194/3,194/4, 209/1, 209/2, 210/1, 210/2 und Teile der Flurstücke 183/1, 191/3, 194/1, 194/2, 195/1, 195/2, 196, 197/2, 198, 205, 206/1, 206/2, 207, 208/1, 208/2, 217/3 und 2368 (jeweils Flur 2).

Zweck des Bebauungsplanes ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von zusätzlichen Wohnbauflächen zu schaffen. Im südlichen Teil des Plangebietes werden zusätzlich Flächen für den Gemeinbedarf mit den Festsetzungen Pflegeheim/Kindertagesstätte sowie Sportfläche/Schulerweiterung ausgewiesen.

Die öffentliche Auslegung findet ab dem 18. November 2019 bis zum 20. Dezember 2019 bei der Stadtverwaltung Wernau (Neckar), Rechts- und Bürgeramt, Erdgeschoss, Kirchheimer Str. 68-70, 73249 Wernau (Neckar), während der üblichen Öffnungszeiten statt. Diese sind vormittags: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags: Montag, Mittwoch und Donnerstag 14 Uhr bis 16 Uhr, Dienstag 14 Uhr bis 18 Uhr. Dort kann man sich während der Dauer der Auslegung auch über die allgemeinen Zwecke und Ziele und über die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Hinweise

Während der oben erwähnten öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen gegenüber der Stadt Wernau (Neckar) abgegeben werden (Stellungnahmefrist). Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (§ 10 Abs. 1 BauGB) unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB). Für eine Wiedereinsetzung in die Stellungnahmefrist gibt es keine Rechtsgrundlage.

Wernau (Neckar), 8. November 2019

Armin Elbl
Bürgermeister      

Preisgericht kürt Siegerentwürfe des Architekten- und Investorenwettbewerbs im Quadrium

Mit dem Neubaugebiet „Adlerstraße Ost-Teil III“ setzt die Stadt ein städtebauliches Highlight, das zum Thema nachhaltiges Bauen den Zeitgeist trifft und Vorbildcharakter hat. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Montag einstimmig den Baukonzepten für die Lose 1 bis 4 im Baugebiet „Adlerstraße Ost-Teil III“ zugestimmt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ab sofort in einer Ausstellung im Quadrium ein Gesamtmodell zu den städtebaulichen Entwürfen für die Lose 1 bis 4 begutachten sowie detaillierte Pläne zu den Baukonzepten einsehen.

Stadtbaumeister Patrick Klein hat in einem sehr anschaulichen Gesamtmodell alle vier Konzepte der ersten Preissieger vereint. „Es ist eine sehr gelungene Ausstellung, die etwaige Miet- und Kaufinteressenten neugierig machen kann“, sagt Bürgermeister Armin Elbl. Über den Architektenwettbewerb sei es der Stadt Wernau gelungen, Investoren mit qualitativ hochwertigen, ansprechenden architektonischen und nachhaltigen Baukonzepten zu gewinnen, so Elbl weiter.  Es werde dort unterschiedliche Wohnkonzepte für Jung und Alt geben, die zum Teil über 30 Jahre mietpreisreduziert angeboten werden. Ein großer Teil seien familiengerechte 3- und 4-Zimmer-Wohnungen. Die 200.000 Euro Verfahrenskosten für den Investoren- und Architektenwettbewerb hätten sich aus seiner Sicht auf jeden Fall gelohnt. Die Wohnungsnot in der Region sei nach wie vor groß. Er freue sich daher sehr, dass in Kürze der Startschuss für die Erschließungsarbeiten erfolgen könne.

Schaffung einer ausgewogenen Sozialstruktur

Wichtiges Anliegen des Gemeinderates ist die ausgewogene Sozialstruktur in diesem neuen Wohnquartier. Mindestens zwanzig Prozent an geförderten beziehungsweise mietpreisgedämpften Wohnungen waren daher im Investorenwettbewerbsverfahren gefordert worden. Alle Preisträger der vier Lose erfüllen hierzu die geforderten Vorgaben und gehen oft sogar freiwillig weit darüber hinaus, ebenso was die Absenkung der Mietobergrenze oder deren Mindestlaufzeit betrifft. Das wird vor allem Familien mit kleinem Budget freuen, für die es zunehmend schwieriger wird, erschwinglichen Wohnraum zu finden. So wird in diesem Stadtquartier ein zukunftsorientiertes, flexibles neues Wohnquartier mit einer sozial gemischten Bewohnerstruktur mit altersgerechtem Wohnen, einem Schwerpunkt an Familienwohnen und weiteren ganz neuen Wohnformen entstehen. Zudem wird sich das neue Quartier durch eine hohe gestalterische Qualität hinsichtlich der Architektur, des Wohnens und auch des Umgangs mit der Verflechtung von Grün- und Landschaftsraum mit der städtebaulichen Ausformulierung des Siedlungsrandes auszeichnen.

Die zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen wurden hierzu in vier Lose aufgeteilt und haben eine Größe von 3.557 bis 7.324 Quadratmetern. Damit all diese Vorgaben in die Baukonzepte einfließen, wurde unter der Begleitung des Büros Kohler Grohe Architekten ein Investoren- und Architektenwettbewerb zur Vergabe der Bauflächen durchgeführt. Architekten und Bauträger waren gefragt, mit konkreten Projekten für rund 220 Wohneinheiten diese Ziele umzusetzen. Die Vorgaben des Gemeinderates für die Baukonzepte wurden von allen ersten Preisträgern im Investoren- und Architektenwettbewerb umgesetzt, die Preisträger stehen nun fest.

Preisgericht kürte die Preisträger für die Lose 1 bis 4

Das Preisgericht, das sich aus acht Fachpreisrichtern, sieben Sachpreisrichtern sowie deren Stellvertreter und sachverständigen Beratern zusammensetzte, hat bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten eine umfangreiche Kriterien-Matrix angewendet. Es wurden die Qualität des städtebaulichen und freiräumlichen Konzeptes, die Qualität des architektonischen und gestalterischen Konzepts, die Erfüllung der funktionalen Anforderungen und des Raumprogramms, die Nachhaltigkeit in Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Umwelteigenschaften, Lebenszykluskosten, das Nutzungskonzept sowie die soziale Mischung bewertet. Der Wettbewerb wurde als nicht offener, anonymer Investoren- und Planungswettbewerb für Teams aus Investoren und Architekten ausgelobt. Bei Los eins wurden 13 Arbeiten, acht Arbeiten für Los zwei, 12 Arbeiten für Los drei und 13 Arbeiten für Los vier eingereicht. Alle 46 Arbeiten waren rechtzeitig und anonym eingegangen. Nach insgesamt drei Bewertungsrunden wurden folgende Lose vom Preisgericht als Sieger des Wettbewerbs in den vier Losen gekürt:

Los 1: ARGE DIE MEHRWERTBAUER GmbH, Berlin und SEMODU AG, München mit Kränzle+Fischer-Wasels Architekten BOA PartGmbB, Karlsruhe,
Los 2: Deutsche Wohnwerte GmbH & Co. KG, Heidelberg mit florian krieger architektur und städtebau gmbh, Darmstadt,
Los 3: Deutsche Wohnwerte GmbH & Co. KG, Heidelberg mit Motorlab Architekten, Mannheim,
Los 4: HKPE Hofkammer Projektentwicklung GmbH, Ludwigsburg mit BG Schenker Salvi Weber/rheinflügel severin - Björn Severin/Frank Roser, Wien.

Stadträtin Sabine Dack-Ommeln, Fraktionsvorsitzende der Wernauer Bürgerliste/Junge Bürger (WBL/JB), freut sich, dass die Bebauungskonzepte der Preissieger für die Lose 1 bis 4 nun mit der Beschlussfassung im Gemeinderat zur Umsetzung kommen und somit die Realisierung des Neubaugebietes voranschreite. Die Wohnungsnot sei sehr groß, vor allem bei den Familien. Das sieht auch Stadtrat Jens Müller so, Fraktionsvorsitzender der CDU. Für ihn ist es wichtig, dass mit Mietpreisreduzierungen in diesem Wohnquartier Anreize für Familien geschaffen werden können, die Architektur ansprechend ist und nicht als kühler Block ins Auge sticht. Der Investoren- und Architektenwettbewerb habe sich allemal gelohnt, konstatierten die Stadträte Alfred Freistädter von der Fraktion Freie Wählervereinigung (FWV) und Wolfgang Sieler, Fraktionsvorsitzender der SPD. Stadtrat Stefan Prakesch, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN/UNABHÄNGIGEN freut sich über die „tollen Entwürfe“ und ist schon gespannt, wie diese in der Realität einmal aussehen.

 

Nachhaltige Baukonzepte und gestalterische Qualität

Die Investoren machten im Wettbewerbsverfahren über die Qualität des Städtebaus hinaus verschiedenste bepunktete Zusagen, welche Bestandteile der Kaufverträge werden sollen. Dabei zieht sich das Thema Nachhaltigkeit in allen Bereichen wie ein roter Faden durch die Baukonzepte für die Lose 1 bis 4. Die Energieeffizienz von mindestens KfW 55 ist durchweg bei allen Konzepten Standard. Die Einlagerung von CO2 ist bei allen vier Losen ein wichtiges Ziel.

Los 1 sieht ein altersgerechtes Wohnen für Senioren vor. Die Investoren, die ARGE DIE MEHRWERTBAUER GmbH aus Berlin und SEMODU AG aus München haben hierzu ein Mobilitätskonzept entwickelt. Es ist ein Aktiv-Hof als Ort für Veranstaltungen geplant sowie ein Mehrzweckraum als Raum der Stille, als Musikraum für die Bewohner oder für kirchliche Zwecke vorgesehen. Ebenso machten sich die Preisträger mit ihren Konzepten weitreichende Gedanken zur nachhaltigen Nutzung durch die späteren Bewohner. So gibt es in Los 1 für das altersgerechte Wohnen beispielsweise sogenannte Joker-Räume für die dauerhafte oder temporäre Unterbringung von Pflegekräften oder Haushilfen sowie Clusterwohnungen für generationsübergreifendes Wohnen und Inklusions-Wohnen. In diesem Wohnquartier wird durch die Verwendung von nachhaltigen Baumaterialien wie Recycling-Beton, einer Holz-Hybrid-Bauweise, langlebige Materialien und die Vergabe an regional ansässige Unternehmen die Einlagerung von CO2 garantiert. Jeder Hersteller wird im Ausschreibungsverfahren nach strengen ökologischen Kriterien ausgewählt. Für ein CO2 -neutrales Energiekonzept ist hier Solar-, Wind- und Wasserkraft vorgesehen. Die Verwendung von fossilen Brennstoffen soll in Los 1 somit komplett ausgeschlossen werden.

In Los 2 sollen vor allem Familien zum Zug kommen. Die Deutsche Wohnwerte GmbH & Co. KG, Heidelberg mit florian krieger architektur und städtebau gmbh aus Darmstadt sehen hier 45 der 76 Wohneinheiten als 3- und 4-Zimmerwohnungen vor. Für die CO2 Einlagerung sind Holzverkleidungen der Fassaden aus CO2-neutralem heimischem Holz vorgesehen ebenso die Verwendung von Recyclingbeton. Es werden langlebige Baustoffe wie die Lärche verwendet, die Fenster sind bis auf das Erdgeschoss aus Holz. Auch für Los 2 wird ein CO2-neutrales Energiekonzept entwickelt. Eine besondere Attraktion wird das Quartierscafé mit Paketstation am Quartiersplatz gegenüber der heutigen Bushaltestelle „Königsberger Straße“ sein.

In Los 3 besticht die architektonische Gestaltung der Preisträger, die Deutsche Wohnwerte GmbH & Co. KG aus Heidelberg mit den Motorlab Architekten aus Mannheim. In einer Holzhybridbauweise mit außergewöhnlichen „Aussichts-Balkonen“ entstehen hier ebenfalls Wohnungen für Familien. 29 der 39 Wohneinheiten sind als 3- und 4-Zimmerwohnungen vorgesehen. Die CO2 Einsparung der langlebigen Holzfassade führt nach Vergleichsberechnung mit herkömmlicher Fassade zu einer CO2 Einsparung von zirka 60 Prozent. Für die Ökobilanz werden langlebige Bauelemente und Materialien eingesetzt, man verzichtet dort daher auf Kunststofffenster. Die Energiebilanz wird CO2-neutral im Betrieb sein. Auch soll das Zusammenleben von Menschen und Tieren in den Fokus rücken. Daher werden dort Angebote für heimische Vögel wie zum Beispiel Nistplätze entstehen.

Das Konzept für Los 4 hat die HKPE Hofkammer Projektentwicklung GmbH aus Ludwigsburg gewonnen. Zur CO2 Einlagerung ist eine Holz-Hybrid-Bauweise vorgesehen. Garantierte Baumpflanzungen tragen zum CO2 -neutralen Energiekonzept ebenso bei wie ein geplantes Blockheizkraftwerk und eine Photovoltaikanlage. Das langlebige Materialkonzept sieht hier eine hinterlüftete, wertbeständige, dauerhafte und wartungsarme Metallfassade vor. Der Anteil an Familienwohnungen liegt in diesem Los bei 64 Prozent. Zu den weiteren besonderen Angeboten zählen Gästewohnungen für Bewohner sowie ein Mobilitätskonzept.

Die Kaufvertragsverhandlungen befinden sich in den letzten Zügen

Die Stadt Wernau beabsichtigt, die Grundstücksflächen der geplanten Wohnbebauung „Adlerstraße Ost-Teil III“ an Investoren, Bauträger oder Wohnungsunternehmen zu einem festgelegten Kaufpreis von 615 Euro pro Quadratmeter zu veräußern. Hierdurch werden auch die Verfahrenskosten dieses Wettbewerbs auf die Preisträger umgelegt. Mittlerweile haben die Vertragsverhandlungen mit allen ersten Preisträgern der vier Lose einen Stand erreicht, bei dem die Verwaltung mit großer Gewissheit davon ausgeht, dass die Preissieger auch die Käufer der Grundstücke sein werden. Somit ist von der Umsetzung der Konzepte der Preissieger auszugehen. Die Vorgaben der Auslobung wurden durchweg erreicht und die über die von der Stadt vorgegebenen Mindestanforderungen hinausgehenden Zusagen können vertraglich abgesichert werden. Die Vertragsverhandlungen befinden sich in den letzten Zügen.

  

Wohngebiet Adlerstraße Ost III | Stadt lobt Architekten- und Investorenwettbewerb aus

Für das Wohnbaugebiet Adlerstraße Ost III sind weitere Weichen gestellt: Auf den städtebaulichen Wettbewerb folgt nun ein Wettbewerb, bei dem Architekten und Bauträger mit konkreten Projekten für rund 220 Wohneinheiten gefragt sind. In vier Lose hat die Stadt Wernau dafür ihren etwa 20 000 Quadratmeter großen Besitz an der Nordöstlichen Randstraße aufgeteilt. In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat die Bedingungen des Wettbewerbs einstimmig beschlossen. 

Gestalterische Qualität, Nachhaltigkeit, soziale Mischung durch 20 Prozent förderfähige Mietwohnungen sowie 50 Prozent familiengerechte Wohnungen mit drei und mehr Zimmern sind wichtige Kriterien des Wettbewerbs. Für die ersten Preise sind – je nach Losgröße – 11. 000 bis 22. 000 Euro ausgelobt, die Zweitplatzierten erhalten etwa die Hälfte, auch die dritten Preise und Anerkennungen sind noch mit einigen Tausendern dotiert. Bis 26. November können sich interessierte Teams unter Federführung eines Investors mit Architekt bewerben - auf alle vier Lose oder nur auf einzelne. Damit will man auch kleineren Bauträgern eine Bewerbung ermöglichen. Zugelassen sind aber ausschließlich Investoren, die ein vergleichbares, bereits realisiertes Referenzprojekt nachweisen können, das nicht älter als fünf Jahre ist. Architekten müssen Erfolge bei vergangenen Architektenwettbewerben nachweisen können. Bis Mitte März 2020 müssen die Pläne fertig sein. Das Preisgericht, dem neben namhaften Architekten auch Vertreter des Gemeinderats und der Stadtverwaltung angehören, tagt am 30. April 2020. Parallel dazu wird der Bebauungsplan für das neue Wohnquartier weiterentwickelt. Man könne auch noch auf die Vorschläge der Investoren reagieren, sagte Professor Stefan Werrer, der mit seinem Labor für urbane Orte und Prozesse im November 2016 den städtebaulichen Wettbewerb gewonnen hatte.

Architekt Gerd Grohe, der die Bedingungen des Wettbewerbs mit erstellt hat, betonte: „Es ist ein Qualitätswettbewerb – die Kaufpreise für die Grundstücke sind festgelegt.“ Bei der Nachhaltigkeit werde mindestens der Energiestandard KfW 55 erwartet, mit einem energieneutralen Konzept könne man aber Punkte machen, ebenso für Bauen mit Holz und recycelfähigem Material.

20 Prozent förderfähige Wohnungen

Genauso wichtig soll die Sozialstruktur sein. Zum einen werden altersgerechte Wohnungen erwartet, zum anderen 20 Prozent Wohnungen, die förderfähig sind oder wenigstens 15 Prozent unter dem Esslinger Mietspiegel liegen. Auch ein Quartiersmanagement, welches das Zusammenleben fördert, wäre ein Pluspunkt.

Vorschläge zu modernen Wohnformen für Jung und Alt, generationenübergreifende Konzepte für Eltern und Kinder, Ideen zu Mehrgenerationenhäuser sowie zu technischen Innovationen seien ausdrücklich erwünscht.

Einhelliges Lob aus den Reihen des Gemeinderats

Beim Thema Mobilität können die Bewerber zeigen, welche zukunftsweisende Ideen sie haben. Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge sind ebenso erwünscht wie Carsharing-Konzepte. Mit Carsharing-Plätzen könnten die Bauträger einige Stellplätze einsparen. Da horchten manche Gemeinderäte auf. Birgit Gottwald-Kolb (CDU) hakte nach, wie das mit 20 Prozent weniger Stellplätze funktionieren solle. Es falle nichts weg, beruhigte Werrer, ein Carsharing-Stellplatz ersetze heute fünf bis zehn Stellplätze und jede Wohnung habe im Schnitt noch mehr als einen Platz. Bislang sind je nach Wohnungsgröße 1,5 oder zwei Plätze vorgeschrieben. Man liege also deutlich über Vorgaben des Wohngebiets Adlerstraße Ost II, wo für jede Wohneinheit nur ein Platz verlangt worden sei, betonte Bürgermeister Armin Elbl.

Die vier Lose sind verschieden groß und haben unterschiedliche Schwerpunkte. In Los 1, das neben dem geplanten Pflegeheim liegt, sollen vorwiegend altersgerechte Wohnungen entstehen. In Los 2 wird Wert auf familiengerechtes Wohnen gelegt, mindestens die Hälfte der Wohnungen soll drei und mehr Zimmer haben. Sabine Dack-Ommeln (WBL/JB) lobte, dass die Idee der Mehrgenerationen-Häuser aufgenommen wurde. Stadtrat Alfred Freistädter (FWV) sieht in dem Wettbewerb eine gelungene Steuerung, um die Qualität des neuen Wohnquartiers in der Hand zu behalten. Auch das Ziel vergünstigten Wohnraum anbieten zu können, sei das Verfahren allemal wert. Petra Binz (SPD) ist mit den Auslobungsbedingungen zufrieden, findet die Mietpreisbindung von 15 Jahren allerdings das Minimum.

Eine Besonderheit sei der Qualitätswettbewerb, sagte Bürgermeister Armin Elbl. Man gehe nicht mit der Erwartung, Höchstgebote zu erzielen, auf den Markt, da der Verkaufspreis festgelegt sei. Im Gegenzug bedeute das aber, „dass wir nicht an allen Rädchen drehen können“. Der Investor würde sonst schnell eigene Grenzen ziehen. Er hoffe, dass die Investoren in großer Anzahl in den Startlöchern stünden und gelungene Vorschläge unterbreiten, damit die Stadt Wernau dort ein ganz besonderes Wohngebiet gewinne.

An den Rändern des Baugebiets liegen – nach der Zuteilung – außerdem noch Flächen privater Eigentümer. Darunter befinden sich wiederum einige Bauträger, die rechtzeitig eingekauft haben. Er hoffe, so Bürgermeister Elbl, dass sich die privaten Bauherren auch an den gesetzten Qualitätszielen orientieren.

Investoren können sich um vier Lose bewerben. Am Rand des Baugebiets Adlerstraße Ost III liegen die Flächen der privaten Eigentümer.

Die Bewerbungsunterlagen für den Investoren- und Planungswettbewerb Wohnbebauung Adlerstraße Ost Teil III in Wernau (Neckar)

 

die Unterlagen für die Bewerbungsphase (Teilnahmeantrag, Kurzinformation) stehen nun auf unserer homepage zum download bereit:

https://www.kohlergrohe.de/adlerstrasse-wernau

Die Veröffentlichung über die Wettbewerbsbekanntmachung erfolgte im EU Amtsblatt  unter der Nr. 2019/S 207-505699

https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:505699-2019:TEXT:DE:HTML&src=0

Text: Sylvia Schmid | Foto: Kohler Grohe Architekten

„Allen Mobilitätsformen Rechnung tragen“ | Gemeinderat stimmt Straßenraumkonzept zu

Auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfs und dem Erschließungskonzept für das neue Baugebiet Adlerstraße Ost III hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag die Regelquerschnitte für Fahrbahnen und Wohnwege beschlossen. Die Festlegungen fließen nun in die weiteren Planungen ein und sind maßgeblich für den Bebauungsplanentwurf. Um Radfahrer sicher von der Stadtmitte ins Wohngebiet zu leiten, sprach sich das Gremium mehrheitlich dafür aus, dass mit Baubeginn im neuen Quartier entlang der Adlerstraße bergaufwärts ein 1,50 Meter breiter Radschutzstreifen markiert und bergabwärts ein generelles Parkverbot eingeführt wird.

Straßenzug für Straßenzug hat das mit der Erschließungsplanung beauftrage Ingenieurbüro Geoteck aus Kirchheim Ideallinien für die Regelquerschnitte erarbeitet. Im Bereich der Nordöstlichen Randstraße zwischen Adlerstraße und Kreisverkehr ist eine Gesamtfahrbahnbreite von 7,50 Metern vorgesehen, die sich Autos und Radfahrer teilen. Neben einem Radschutzstreifen mit einer Breite von 1,50 Metern und einem Schutzstreifen für parkende Fahrzeuge von 50 Zentimetern bleibe den Autos im Begegnungsverkehr noch eine Breite von 5,50 Metern, erläuterte Geoteck-Geschäftsführer Bernd Neumann im Rahmen seiner Präsentation.

Eine Fahrbahnbreite von 5,50 Metern ist ebenso für die Verlängerung der Albstraße bis zum Kreisverkehr als auch für die neue Planstraße nördlich des Kreisverkehrs festgesetzt.

Im Bereich des Wohnwegs, der künftig parallel zur Nordöstlichen Randstraße verläuft, teilen sich Fußgänger und Autofahrer eine Fläche mit einer Breite von 4,50 Metern zuzüglich eines Parkstreifens von zwei Metern.

Die versetzten Anliegerwege, die sich im südöstlichen Bereich an die bestehende Bebauung in der Albstraße anschließen, haben eine Breite von fünf Metern.

Allen Straßenteilnehmer ein Angebot zu machen, sei sein Anliegen, sagte Stadtplaner Prof. Stefan Werrer. Deshalb seien die Gehwege mit teilweise bis zu drei Metern auch etwas breiter. Angesichts des Begegnungsverkehrs von Menschen mit Kinderwägen, sei eine Gehwegbreite von mindestens zwei Metern notwendig, sagte der Planer.

„Nicht zielführend und unnötig“, findet Stadträtin Birgit Gottwald-Kolb (CDU) den Radschutzstreifen in der Adlerstraße und entlang der Nordöstlichen Randstraße. Besser und sicherer sei eine Wegeleitung über die Schlossstraße und die Weidachgasse. Auch ein generelles Parkgebot halte sie nicht für sinnvoll.

Stadträtin Sabine Dack-Ommeln und Stadtrat Dr. Gereon Trabold (WBL/JB) dagegen begrüßen die Planung eines Radschutzstreifens. Allerdings seien ihm 1,50 Meter Breite zu schmal. In Zukunft sei es doch schließlich so, dass immer mehr Menschen mit dem Rad fahren würden oder sich mit E-Mobilität fortbewegen. „Da gibt es auch keine Konkurrenz zu den Fußgängern“, sagte Dr. Trabold.

Fachplaner Stefan Werrer erklärte, dass es sich hier um einen Radschutzstreifen handelt, der auf der Fahrbahn geführt wird und nicht mit einem Radweg verwechselt werden darf, der in der Regel auch baulich getrennt von der Fahrbahn erstellt wird.

Auch Stadtrat Alfred Freistädter (FWV) hält einen 2,50 Meter breiten Radschutzstreifen für sinnvoll. Es sei jedoch in jedem Fall Aufklärungsarbeit nötig, dass dieser insbesondere von Kindern nicht als Radweg missverstanden werde. Er wies die Planer darauf hin, dass ein Baum die Einsicht auf den geplanten Fußgängerüberweg im Bereich der Nordöstlichen Randstraße beeinträchtige. „Auch parkende Autos versperren hier die Sicht“, ergänzte Stadtrat Wolfgang Sieler (SPD).

Stadtrat Dr. Locke fordert im Kreisverkehr des Neubaugebietes Adlerstraße Ost III für die Straßenquerungen jeweils einen Zebrastreifen.

 „Keinen Spielraum“ sieht der Planer für die von Stadtrat Joachim Gelewski (WBL/JB) gewünschte Verbesserung für Radfahrer im Bereich der Albstraße. Stadtrat Stefan Prakesch (Grüne) hält dort wegen „der Geschwindigkeitsdiskrepanzen von Pkw- und Radfahrern“ eine Tempo 20-Zone für sinnvoll.

Der städtebaulichen Vorentwurf sehe im Wohngebiet zwar Busverkehr vor, wobei aus heutiger Sicht eine zusätzliche Schleife im Rahmen des Stadtbus-Konzepts nicht realisierbar sei, sagte Werrer. Man habe sich allerdings geeinigt, dass es auf weite Sicht keinen Begegnungsverkehr zweier Busse geben werde. Man hoffe auf kleine, autonome Busse. Innovative Mobilitätskriterien werde man im Bebauungsplanverfahren aufgreifen.

Die Richtzahlen für den Stellplatzbedarf je Wohneinheit seien im Rahmen des Investoren- und Architektenwettbewerbs zu diskutieren und im Bebauungsplan festzulegen sein, befand Stadtplaner Stefan Werrer. Aktuell ist geplant, bei Einfamilienhäusern 1,5 Stellplätze, bei Wohnblocks zwei Stellplätze je Wohneinheit zu fordern. Denn: „Man spürt den Parkdruck“, sagte Bürgermeister Armin Elbl, weshalb das Stadtoberhaupt das Maß nach wie vor für richtig hält.

Text: Sylvia Schmid | Lageplan: Geoteck Ingenieure 

Investoren- und Architektenwettbewerb soll Varianten für Bebauung liefern

Gemeinderat benennt Mitglieder des Preisgerichts

Bei der Bebauung des neuen Wohnquartiers „Adlerstraße Ost III“ setzt die Stadt auf einen Investoren- und Architektenwettbewerb, um die städtebaulich beste Variante zu finden. In seiner Sitzung am Montag hat der Gemeinderat die Mitglieder des Preisgerichts benannt. 

Die Grundstücksvergabe für die Mehrfamilienhausbebauungen in dem insgesamt 7,5 Hektar großen Wohngebiet am nördlichen Stadtrand oberhalb der Realschule soll nach städtebaulichen und architektonischen Kriterien erfolgen. Bewerben können sich Architekten, Projektentwickler und private Investoren. „Ziel ist es, die Grundstücke einer architektonisch hochwertigen und städtebaulich interessanten Bebauung zuzuführen“, sagt Stadtplaner und Architekt Stefan Werrer vom Büro  „711 Labor für urbane Orte und Prozesse“. Im November 2016 hatte das Stuttgarter Büro den städtebaulichen Realisierungswettbewerb für das neue Wernauer Wohngebiet gewonnen. Im Rahmen des Investorenwettbewerbs werden nun Projektentwickler gesucht, die ein konkretes Bebauungskonzept vorlegen und dieses umsetzen. Mit der Verfahrensbetreuung des anstehenden Investoren- und Architektenwettbewerbs ist das Büro Kohler Grohe Architekten aus Stuttgart beauftragt.

Neben acht Architektinnen und Architekten (Prof. Jörg Aldinger, Stuttgart, Peter W. Schmidt, Pforzheim, Prof. Jens Wittfoht, Stuttgart, Prof. Stefanie Eberding, Stuttgart, Gabriele D’Inka, Fellbach, Henning Ehrhardt, Stuttgart, Prof. Stefan Werrer, Stuttgart und Anastasia Mitrou, Architektin und Sachgebietsleiterin Hochbau der Stadt Wernau) als Fachpreisrichter sitzen neben Bürgermeister Armin Elbl sechs Mitglieder des Gemeinderats im Preisgericht für den Investoren- und Architektenwettbewerb: Andreas Späth und Joachim Gelewski (beide WBL/JB), Alfred Freistädter (FWV), Bernhard Adolf (CDU), Petra Binz (SPD) und Stefan Prakesch (Grüne). Stellvertreter sind Dr. Geron Trabold und Sabine Dack-Ommeln (WBL/JB), Martin Baumann (FWV), Birgit Gottwald-Kolb (CDU), Horst Nannt (SPD) und Dr. Klaus Locke (Grüne).

Energiekonzept für das neue Baugebiet Adlerstraße Ost III vorgestellt

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 9. Oktober 2017 stellte Dipl.-Ing. Olaf Hildebrand vom Büro ebök aus Tübingen das Energiekonzept vor.

In der Entwurfsphase des am 25.9.17 beschlossenen städtebaulichen Entwurfs wurde vom Büro ebök in enger Abstimmung mit dem Stadtplaner Prof. Werrer die Stellung und Höhe der Gebäude optimiert, damit die Verschattung der Gebäude minimiert und somit die Solarenergienutzung maximiert ist.

Herr Dipl.-Ing. Olaf Hildebrand stellte den vermutlichen zukünftigen Energiestandard für Wohngebäude ab 2021 (Gebäudeeffizienzstandard KfW 55) und dessen Auswirkung auf die dann noch möglichen Heizungsarten dar.

Im Bereich des neuen Baugebietes schlägt er vier Bereiche vor:

 

Grüner Bereich (A): 1 BHKW und 1 größeres Wärmenetz für die Pflegeeinrichtung mit Kita, die angrenzenden Mehrfamilienhäuser mit angedachtem altersgerechtem Wohnen und die Sporthalle.

Blauer Bereich (B): 2 BHKWs und 2 mittlere Wärmenetze für die Mehrfamilienhäuser nödlich der Nordöstlichen Randstraße und dem Quartiersplatz.

Roter Bereich (C):  5 BHKWs mit individuellen Wärmenetzen für die Hausgruppen mit Mehrfamilienhäusern / Reihenhäusern bzw. die drei östlichen Punkthäuser.

Restlicher Bereich mit individuellen Versorgungsmöglichkeiten für die kleineren Gebäudetypen (Einfamilienhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser im nördlichen und im Südöstlichen Bereich).

 Die Präsentation aus der Sitzung des Gemeinderats kann hier heruntergeladen werden:

 Entwurf - Energiekonzept „Adlerstraße Ost III+IV/Katzenstein VI Wernau“

Städtebaulicher Entwurf für das neue Baugebiet Adlerstraße Ost III beschlossen

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 25. September 2017 stellte der Stadtplaner Professor Stefan Werrer vom Büro „711 Labor für urbane Orte und Prozesse“ den Städtebaulichen Entwurf Adlerstraße Ost Teile III vor, der mit 19 Ja- und einer Gegenstimme beschlossen wurde.

Plan des Entwurfs

Erläuterungen zum Planentwurf Baugebiet Adlerstraße III

Im ersten Bauabschnitt entstehen 18 Einfamilienhäuser, 15 Reihenhäuser, 180 Geschosswohnungen und rund 60 Wohneinheiten in besonderen Wohnformen, wie zum Beispiel betreutes Wohnen und Mehrgenerationenhäuser. Da die Region Stuttgart für das Baugebiet eine Einwohnerdichte von mindestens 90 Einwohnern pro Hektar fordert, wird durch die Planung eine effiziente Ausnutzung der vorhandenen Flächen erreicht. So wird das gesamte Angebot an öffentlichen Grünflächen am Rand zusammengefasst und ein fließender Übergang zum umgebenden Landschaftsraum geschaffen. Im Innenbereich ergänzen nachbarschaftliche Wohnhöfe den öffentlichen Freiraum. Insgesamt wird durch die Anordnung der Gebäude und Freiräume auch der soziale Aspekt durch Möglichkeiten zur Teilhabe, Austausch und Kommunikation berücksichtigt.

Ein öffentlicher Weg säumt das Quartier und wird begleitet von Sitzbänken und kleinen Spielplätzen. Gemeinschaftsbereiche am Rand und auf dem Quartiersplatz bieten attraktive Treffpunkte zum Spielen und Erholen.

Die gewählten Baufelder bieten mit ihrer interessanten Mischung aus Geschosswohnungsbau, Reihen- Doppel- und Einfamilienhäusern die Möglichkeit für das Entstehen vielfältiger und kleinteiliger Wohnformen mit privaten Vorzonen und größeren Wohnhöfen, in denen auch gute Nachbarschaften entstehen können.

Entlang des grünen Randbereichs sind Geschosswohnungsbauten, Punkthäuser und Stadtvillen vorgesehen, die einen besonders guten Bezug zur freien Landschaft bieten. 

Vier unterschiedliche Straßenräume sind im ersten Bauabschnitt vorgesehen: Der Boulevard Adlerstraße wird als etwa 12 Meter breite Mischfläche mit der Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer zwischen dem Quartiersplatz bis zur Königsberger Straße angelegt. Die Nordöstliche Randstraße als innerörtliche Durchgangsstraße wird durch die neuen Gebäude räumlich gefasst und erhält auf beiden Seiten Gehwege, Parkplätze und Radschutzstreifen. Eine neue Sammelstraße beginnt am Kreisverkehr und wird im zweiten Bauabschnitt mit der Uhlandstraße verbunden. Mit einer Fahrbahnbreite von sechs Metern wäre in der Straße in der Zukunft Busverkehr möglich. Zwischen der Adlerstraße und der Sammelstraße wird es einen Wohnweg geben, der für die nächsten Jahre die innere Erschließung gewährleistet. Die Planer haben auf eine ausreichende Anzahl von Straßenbäumen geachtet, die für eine Durchgrünung des Quartiers und ein gutes Stadtklima sorgen.

Für die rund 275 Wohneinheiten im ersten Bauabschnitt sind insgesamt rund 120 öffentliche sowie rund 400 private Stellplätze vorgesehen, wovon wiederum circa 300 in Tiefgaragen untergebracht werden. Dabei wird angestrebt, dass die ebenerdigen privaten Stellplätze auf den Privatgrundstücken Platz finden und die öffentlichen Stellplätze entlang der Fahrbahnen so angeordnet werden, dass die öffentlichen Flächen in den Innenhöfen der Quartiere möglichst autofrei bleiben.

  • Als nächster Schritt soll am 9.10.17 voraussichtlich das Energiekonzept des Büros ebök aus Tübingen vorgestellt werden, und am 13.11. 2017 durch den Erschließungsträger Geoteck Ingenieure GmH die Erschließungskosten.

  • Anschließend ist der Beginn der Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern für die Wohnbauflächen und Gemeinbedarfsflächen von Adlerstraße Ost III geplant.

  • Mitte 2018 startet voraussichtlich das Bebauungsplanverfahren

  • Die Erschließung des Baugebiets ist ab 2020 geplant. Baustart ab 2021

Städtebaulicher Vorentwurf

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 29.5.17 stellte der Stadtplaner Professor Stefan Werrer vom Büro „711 Labor für urbane Orte und Prozesse“ den Städtebaulichen Vorentwurf Adlerstraße Ost Teile III und IV / Katzenstein VI vor. Der Vorentwurf wurde einstimmig beschlossen.

Präsentation des Vorentwurfs
Erläuterungen zum Vorentwurf

Die Ergebnisse aus dem Bürgercafé vom 29.4.17 und die bis zum 8.5.17 eingegangenen Anregungen aus der Bevölkerung wurden vom Stadtplanungsteam mit der Verwaltung und dem Erschließungsträger diskutiert und daraus dieser Städtebauliche Vorentwurf entwickelt.

Vorläufige Gebietsabgrenzung für Adlerstraße Ost Teil III auf der Basis des Vorentwurfs der Stadtplaner
Informationen zum Ablauf der Erschließung und Baulandumlegung

Bürgerbeteiligung

BürgerCafe am Samstag, 29. April in der Realschule Wernau

Die Stadt Wernau eröffnete am Samstag, 29. April für einen Nachmittag ein BürgerCafe in der Realschule: Zwischen Kaffee und Kuchen drehte sich in der Aula und in den Klassenzimmern der Realschule Wernau alles um das neue Baugebiet Adlerstraße Ost III und IV und Katzenstein VI. Über 120 Bürgerinnen und Bürger aus Wernau, aber auch zahlreiche Interessierte aus dem Umland nutzten die Veranstaltung, um sich zu informieren und zu diskutieren. Auch Kinder und Jugendliche waren gekommen, um ihre Ideen und Wünsche mit in den Ring zu werfen.

Das neue Stadtquartier mitgestalten – so lautet das Motto der Veranstaltung, die von der Stadt Wernau in Zusammenarbeit mit den Planern des Büros „711 Labor für urbane Orte und Prozesse“ durchgeführt wird. Das Planungsbüro hatte den städtebaulichen Realisierungswettbewerb für das neue Wernauer Wohngebiet gewonnen.

Bürgerideen sammeln

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutierten rotierend in drei verschiedenen Workshops über das künftige Wohngebiet an der Adlerstraße. Beim "Städtebau" ging es um die Art der Bebauung und den Quartiersplatz, bei der "Freiraumplanung" um gemeinschaftliches Gärtnern, Spielplätze, die Verknüpfung zur Natur und Wohnhöfe. Im Workshop "Verkehr" wurde über Straßenbreiten, Parkplätze, Radwege oder den Busverkehr diskutiert. Dazwischen gab es Kaffee und Kuchen im Bürgercafe in der Aula der Realschule.

Neben den Planern waren Bürgermeister Armin Elbl, Vertreter aus dem Wernauer Gemeinderat und Mitarbeiter des Stadtbauamts mit von der Partie.

Präsentation zum BürgerCafe am 29. April 2017 mit Plänen und Varianten
Ergebnisse aus den Workshops des BürgerCafes am 29. April 2017

Vorläufige Gebietsabgrenzung für Adlerstraße Ost Teil III auf der Basis des Vorentwurfs der Stadtplaner

Informationen zum Ablauf der Erschließung und Baulandumlegung

Städtebaulicher Wettbewerb Adlerstraße Ost Teil III+IV / Katzenstein VI | Sieger stehen fest

Am 4. November 2016 fand die Sitzung des Preisgerichts zum städtebaulichen Wettbewerb Adlerstraße Ost Teil III + IV / Katzenstein VI statt. Dabei wurden drei Preise und drei Anerkennungen einstimmig vergeben.

Ebenso einstimmig wurde dem Auslober durch das Preisgericht empfohlen, die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Arbeit des Büros „711 Labor für urbane Orte und Prozesse, Stefan Werrer, Stuttgart“ auf der Grundlage der schriftlichen Beurteilung sowie evtl. weiterer Empfehlungen des Gemeinderates mit den Verfassern weiter zu bearbeiten.

Der zweite Preis wurde an „rheinflügel severin/silands I Gresz + Kaiser Landschaftsarchitekten PartG, Björn Severin, Roberto Kaiser, Stephanie Gresz, Düsseldorf“ vergeben.

Der dritte Preis ging an die Arbeitsgemeinschaft „Kiderlen, Roland Kiderlen/ Prof. Jörg Stötzer/ Lieb & Lieb, Gerhard Lieb, Stuttgart / Freudenstadt“.

Mit Anerkennungen wurden die Arbeiten der folgenden Büros ausgezeichnet:

  • Arbeitsgemeinschaft Christine Erdmaier 7 Sabine Krischan/ Karl Pächter/ Daniel Sprenger, Berlin
  • Breining+ Buchmaier Architekten und Stadtplaner, München
  • DNR Daab Nordheim Reutler Part GmbH, Leipzig 

Die Ausstellung aller Wettbewerbsarbeiten fand vom 8.November – 21.November 2016 im EG des Rathauses statt. Dabei wurde auch gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) §8 (1) das Preisgerichtsprotokoll öffentlich ausgelegt. 

Preisgerichtsprotokoll
Wettbewerbsaufgabe

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Das Bewerbungsverfahren für die Vermarktung der Bauplätze im Gebiet Adlerstraße Ost III startet am 1. Juli 2022.

Bauplatzvergaberichtlinien der Stadt Wernau

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Bebauungsplan Adlerstraße Ost III

Michael Bauer

Beigeordneter
Telefonnummer 07153 9345-200
Faxnummer 07153 9345-9200
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Patrick Klein

Amtsleiter des Stadtbauamtes
Fachbereich Tiefbau
Telefonnummer 07153 9345-600
Faxnummer 07153 9345-605
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Madeleine Gehringer

Sachgebietsleiter Baurecht,
stellvertretender Amtsleiter des Rechts- und Bürgeramts
Telefonnummer 07153 9345-310
Faxnummer 07153 9345-305
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