Stadt Wernau (Druckversion)
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Im Detail

In unserer demokratischen Gesellschaftsstruktur sind Wahlen die wichtigste Grundlage für einen funktionierenden Staat, ein Land oder auch eine Kommune. In der Stadt Wernau (Neckar) werden Wahlen, wie zum Beispiel die Europawahl, die Bundestags- und Landtagswahlen wie die Kommunalwahlen, durch das Rechts- und Bürgeramt durchgeführt.

Karenzzeit für Beiträge von Fraktionen und Parteien im Wernauer Anzeiger

Entsprechend der am 10. Juni 2023 in Kraft tretenden Änderung des Redaktionsstatuts sind im Amtsblatt der Stadt Wernau (Wernauer Anzeiger) acht Wochen vor einer Wahl keine Veröffentlichungen von Fraktionen sowie von politischen Parteien, Wählervereinigungen, politische Vereinen, Interessenvereinigungen mehr zulässig. Diese Karenzzeit soll auch für Wahlwerbung im Anzeigenteil gelten. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag, 22. Mai einstimmig beschlossen. Demnach sind Veröffentlichungen letztmals in Kalenderwoche 32, das heißt in der Ausgabe am 11. August 2023 möglich.

Letzte Veröffentlichungsmöglichkeit im Amtsblatt "Wernauer Anzeiger" (WAZ) für Parteien, Wählervereinigungen, politische Vereine, Interessenvereinigungen vor der Bürgermeisterwahl am 8. Oktober 2023 beziehungsweise vor der gegebenenfalls erforderlichen Stichwahl am 22. Oktober 2023 ist am 11. August 2023.

Die Rubrik „Stimmen aus den Fraktionen" des Wernauer Gemeinderats erscheint letztmalig in der WAZ-Ausgabe vom 11. August 2023. In der Ausgabe vom 15. September erscheint die Rubik - abweichend von der Jahresplanung 2023 - nicht. Bei einer möglichen Stichwahl am 22. Oktober 2023 kann die Rubrik „Stimmen aus den Fraktionen“ ab 27. Oktober wieder erscheinen.

Wahlwerbung im Anzeigeteil des Mitteilungsblattes (über den Verlag) ist nach den neuen Grundsätzen des Redaktionsstatuts während der Karenzzeit nicht zulässig.

Text: Sylvia Schmid | Foto: MQ-Illustrations

Fabian Deginus

Fabian Deginus

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