Stadt Wernau (Druckversion)
info

Schwerbehindertenausweis nach dem Schwerbehindertengesetz

Menschen mit einer Behinderung haben die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.

Schwerbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) sind Personen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert und infolge ihrer Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend um wenigstens 50 Prozent gemindert sind.

Der Grad der Schwerbehinderung und eventuelle zusätzliche Merkzeichen werden individuell ermittelt.

Mit dem Schwerbehindertenausweis verbunden sind Vegünstigungen und Nachteilsausgleiche z.B. bezüglich Mobilität, Schutz am Arbeitsplatz, Rundfunkgebührenbefreiung etc.  

Anträge für einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie direkt bei der Stadt Wernau (Neckar). Diese können Sie hier auch zur Weiterleitung an das Landratsamt Esslingen einreichen. 

Kontakt

Landratsamt Esslingen
Amt für besondere Hilfen
Pulverwiesen 11
73726 Esslingen am Neckar
0711 3902-2941
Internet

Fabian Deginus

Amtsleiter
Telefonnummer 07153 9345-300
Faxnummer 07153 9345-305
E-Mail-Adresse E-Mail schreiben
http://www.wernau.de//leben-wohnen/inklusion/schwerbehindertenausweis