Schwerbehindertenausweis nach dem Schwerbehindertengesetz
Menschen mit einer Behinderung haben die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.
Schwerbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) sind Personen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert und infolge ihrer Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend um wenigstens 50 Prozent gemindert sind.
Der Grad der Schwerbehinderung und eventuelle zusätzliche Merkzeichen werden individuell ermittelt.
Mit dem Schwerbehindertenausweis verbunden sind Vegünstigungen und Nachteilsausgleiche z.B. bezüglich Mobilität, Schutz am Arbeitsplatz, Rundfunkgebührenbefreiung etc.
Anträge für einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie direkt bei der Stadt Wernau (Neckar). Diese können Sie hier auch zur Weiterleitung an das Landratsamt Esslingen einreichen.
Kontakt
Landratsamt Esslingen
Amt für besondere Hilfen
Pulverwiesen 11
73726 Esslingen am Neckar
0711 3902-2941
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