Stadt Wernau (Druckversion)

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen

Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen möchten soweit wie möglich ein selbstbestimmtes Leben führen. Gleichzeitig möchten sie als gleichberechtigte Partner in der Gesellschaft leben.

Die Sozialhilfe des Landratsamtes verfügt mit der Eingliederungshilfe und deren Leistungen über ein breites Spektrum an Hilfsangeboten, um behinderten Menschen dies zu ermöglichen, so zum Beispiel betreutes Wohnen, Werkstätten für behinderte Menschen oder Hilfen zur Teilhabe an Bildung.

Zusammengefasst sind diese Angebote beim Amt für besondere Hilfen. Dieses Amt ist zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen in unterschiedlichen Lebenslagen.

Gesetzliche Grundlage ist SGB XII, § 53.

http://www.wernau.de//leben-wohnen/inklusion/eingliederungshilfe