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Lärmaktionsplan: Stadt Wernau

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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan Stufe 2 verabschiedet

Die Lärmaktionsplanung beschäftigte Wernau seit vielen Jahren. Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002 und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist Wernau mit seinem hohen Verkehrsaufkommen auf der Kirchheimer Straße und mit seiner Lage an einer Haupteisenbahnstrecke verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Der Lärmaktionsplan wurde durch das Büro Möhler und Partner aus Augsburg erarbeitet und in der öffentlichen Sitzung am 27.11.2017 vom Gemeinderat verabschiedet.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 3. Juni 2017 wurde von Roozbeh Karimi vom Büro Möhler + Partner aus Augsburg über die 2. Stufe der Lärmaktionsplanung berichtet und der Entwurf vorgestellt.

Ergebnisse der Untersuchung

Lärmaktionsplan Stufe II - Präsentation Ergebnisse in der Sitzung des Gemeinderats am 7. Juli 2017

Vorentwurf zur Lärmaktionsplanung Stufe II (Stand Juni 2017)

Karten zum Entwurf

Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind für Orte in der Nähe einer Hauptverkehrsstraße mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen und bei den Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr Lärmaktionspläne aufzustellen und alle fünf Jahre fortzuschreiben.

Die Stadt Wernau (Neckar) hatte mit der Lärmaktionsplanung der Stufe 1 bereits 2008/2009 eine erste Untersuchung der Lärmimmissionen entlang der Bundesstraße 313 und der Landesstraße 1207 (Kirchheimer Straße) durchgeführt und diverse Maßnahmen umgesetzt.

Im Jahr 2013 wurde die Aufstellung der Lärmaktionsplanung Stufe 2 beschlossen. Die Ergebnisse aus der Untersuchung wurden am 19. Januar in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates durch Herrn Karimi aus dem Büro Möhler + Partner vorgestellt. Anschließend wurden im Rahmen der Bürgerbeteiligung die Ergebnisse öffentlich ausgelegt und am 24. Februar 2015 fand eine Lärmsprechstunde mit Herrn Karimi sowie Ordnungsamtsleiter Fabian Deginus und Stadtbaumeister Jürgen Hartmann statt. Bürgerinnen und Bürger, die an der Lärmsprechstunde nicht teilnehmen konnten, hatten die Möglichkeit, sich davor und danach zu äußern.

Kurz vor Fertigstellung der Lärmaktionsplanung wurde der Stadt Wernau (Neckar) am 18. März 2015 zusammen  mit den übrigen Städten und Gemeinden an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg mitgeteilt, dass nun mit zweijähriger Verspätung die Ergebnisse der „Lärmkartierung für bundeseigende Schienenwege durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA)“ veröffentlicht wurden und in die Lärmaktionsplanung Stufe 2 mit aufzunehmen seien. Auch bereits begonnene oder abgeschlossene Lärmaktionsplanungen waren fortzuschreiben. Aus diesem Grund wurde das Büro Möhler + Partner in der Gemeinderatssitzung am 18. Mai 2015 mit der Ergänzung und Überarbeitung der Lärmaktionsplanung Stufe 2 beauftragt. In derselben Sitzung wurde beschlossen, als Ergebnis der bisherigen Lärmaktionsplanung, beim Landratsamt Esslingen eine Ausweitung der Tempo 30- Regelung auf der Kirchheimer Straße von der Albrechtstraße bis zum Kreisverkehr Max-Eyth-Straße / Gutenbergstraße und auch im Bereich des Freitagshofs zu beantragen und die erforderlichen Bereiche mit Tempo 30/50/70 abzustimmen.

Die Verlängerung der Tempo 30-Regelung bis zum Kreisverkehr Max-Eyth-Straße / Gutenbergstraße wurde durch das Landratsamt Esslingen Anfang 2017 umgesetzt. Abgeschlossen wurde in der Zwischenzeit auch die Errichtung der Lärmschutzwand an der Bahnlinie Plochingen-Tübingen, so dass diese auch in die aktuellen Berechnungen des Büros Möhler+Partner einfließen konnten. 

Nach der Vorstellung der Untersuchung im Gemeinderat wurde den Bürgerinnen und Bürgern erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme zur Lärmaktionsplanung gegeben. Die Planunterlagen waren bis 11. August 2017 im Stadtbauamt und in der Stadtbücherei ausgelegt. Hinweise, Anregungen und Fragen konnten bis 25. August 2017 vorgebracht werden; gleichzeitig wurden Stellungnahmen der Deutschen Bahn, des Regierungspräsidiums Stuttgart und des Landratsamts Esslingen als Träger öffentlicher Belange eingeholt. Insgesamt gingen Fragen und Anregungen von drei Bürgern ein wurden zusammen mit Stellungnahmen der Bahn, des Landratsamts vom Fachplaner bewertet.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats wurden die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange durch Stadtbaumeister Jürgen Hartmann vorgestellt.

Sitzungsvorlage vom 27. November 2017 und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

 

Nach ausführlicher Diskussion im Gremium wurde über die vom Fachplaner vorgeschlagenen Maßnahmen des Lärmaktionsplans mit folgendem Ergebnis einzelnen abgestimmt:

1.   Der Gemeinderat nimmt die Kapitel 1 bis 7 („Einleitung“ bis „Diskussion der Wirksamkeit von schalltechnischen Maßnahmen“) des überarbeiteten Entwurfs der Lärmaktionsplanung Stufe II vom Juni 2017 sowie die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen aus der Bürgerbeteiligung sowie zu den Ausführungen der Träger öffentlicher Belange zustimmend zur Kenntnis.

2.   Der Maßnahmenempfehlung „Beibehaltung der bereits umgesetzten Bereiche mit Tempo 30 auf der Kirchheimer Straße“ wird zugestimmt.

3.   Der Maßnahmenempfehlung „Beibehaltung der bereits umgesetzten Reduzierung des LKW-Anteils auf 1%“ wird zugestimmt.

4.   Der Maßnahmenempfehlung „Tempo 30 im Freitagshof“ wird nicht zugestimmt.

5.   Der Maßnahmenempfehlung „Tempo 30 auch zwischen den Kreisverkehren „Max-Eyth-Straße / Gutenbergstraße“ und „Ziegelei / Brühlstraße“ wird nicht zugestimmt.

6.   Der Maßnahmenempfehlung „Einrichtung von Geschwindigkeitstrichtern in Ortseingangslagen“ wird nicht zugestimmt.

7.   Der Maßnahmenempfehlung „Anpassung der Ortseingangssituation im Bereich Freitagshof z.B. mit Verkehrsinsel und Fahrbahnverschwenkung“, vorbehaltlich der Finanzierbarkeit durch die Stadt und Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart wird nicht zugestimmt.

8.   Der Maßnahmenempfehlung „Verbesserung der Radwege“ vorbehaltlich der Finanzierbarkeit durch die Stadt und der räumlichen Möglichkeiten wird zugestimmt.

9.   Der Maßnahmenempfehlung „Förderung der Elektromobilität“ vorbehaltlich der Finanzierbarkeit durch die Stadt wird zugestimmt.

Das Abstimmungsergebnis wird vom Fachplaner in den Bericht eingearbeitet. Sobald der endgültige Bericht vorliegt, wird dieser auch auf der Hompage veröffentlicht.

Über den  Lärmaktionsplan ergeht abschließend über das Verkehrsministerium  eine Meldung an die EU nach Brüssel.

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