Stadt Wernau (Druckversion)
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Untere Baurechtsbehörde

Die Stadt Wernau hat als untere Baurechtsbehörde eigene Baurechtszuständigkeit.

Sie ist zuständig für die Durchführung von Baurechtsverfahren (Bauvorbescheid, Baugenehmigung, Kenntnisgabeverfahren) und für die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen. Des Weiteren fallen die Bauüberwachung einschließlich der  wiederkehrenden Prüfung von Sonderbauten sowie die Anordnung von bauordnungsbehördlichen Maßnahmen in die Zuständigkeit der unteren Baurechtsbehörde. Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sowie die Beratung von Bauherren, Entwurfsverfassern und Nachbarn im Zusammenhang mit der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen runden das Aufgabenspektrum ab.

    Bauen und Wohnen

    Dem Thema Bauen und Wohnen in Wernau haben wir ein ausführliches Kapitel gewidmet. Besuchen Sie unsere Seiten unter 
    Leben|Wohnen -> Bauen|Wohnen.

    Madeleine Gehringer

    Sachgebietsleiter Baurecht,
    stellvertretender Amtsleiter des Rechts- und Bürgeramts
    Telefonnummer 07153 9345-310
    Faxnummer 07153 9345-305
    E-Mail-Adresse E-Mail schreiben
    http://www.wernau.de//rathaus-buergerservice/verwaltung/buergerservice-a-z/baurecht