Untere Baurechtsbehörde
Die Stadt Wernau hat als untere Baurechtsbehörde eigene Baurechtszuständigkeit.
Sie ist zuständig für die Durchführung von Baurechtsverfahren (Bauvorbescheid, Baugenehmigung, Kenntnisgabeverfahren) und für die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen. Des Weiteren fallen die Bauüberwachung einschließlich der wiederkehrenden Prüfung von Sonderbauten sowie die Anordnung von bauordnungsbehördlichen Maßnahmen in die Zuständigkeit der unteren Baurechtsbehörde. Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sowie die Beratung von Bauherren, Entwurfsverfassern und Nachbarn im Zusammenhang mit der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen runden das Aufgabenspektrum ab.
Bauen und Wohnen
Dem Thema Bauen und Wohnen in Wernau haben wir ein ausführliches Kapitel gewidmet. Besuchen Sie unsere Seiten unter
Leben|Wohnen -> Bauen|Wohnen.
Madeleine Gehringer
Sachgebietsleiterin Baurecht,stellvertretende Amtsleiterin des Rechts- und Bürgeramts