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Starkregenrisikomanagement in Wernau

In der öffentlichen Sitzung am 9.10.2017 stellte Stadtbaumeister Jürgen Hartmann das neue Projekt „Starkregenrisikomanagement in Wernau“ vor.

Präsentation Starkregenrisikomanagement

Für die Erarbeitung eines Konzepts zum „Starkregenrisikomanagement“ erhält die Stadt Wernau Fördermittel in Höhe von 25.881,30 € vom Land Baden-Württemberg. Die Förderquote beträgt 70%, so dass von der Stadt noch Kosten in Höhe von 11.092,00 € im Haushalt 2018 eingestellt werden müssen. Für die Erarbeitung des Konzepts wurde das Büro Klinger und Partner aus Stuttgart beauftragt, das die Stadt seit vielen Jahren auch bei anderen Fragen der Entwässerung berät.

Was ist Starkregen?

„Starkregenereignisse sind lokal begrenzte Regenereignisse mit großer Niederschlagsmenge und hoher Intensität. Sie sind meist von sehr geringer räumlicher Ausdehnung und kurzer Dauer. Starkregen sind gekennzeichnet durch extrem kurze Vorwarnzeiten sowie eine unsichere Warnlage. Zum Teil wirken sie sich außerhalb und unabhängig von vorhandenen Gewässern aus. Daher stellen sie ein nur schwer zu kalkulierendes Überschwemmungsrisiko dar. Große Anteile des Niederschlags fliesen oberirdisch ab und nutzen Wege, Straßen und Einschnitte im Gelände als Abflusswege.

In hügeligem/bergigem Gelände fließt das Wasser bei Starkregenereignissen zum großen Teil außerhalb von Gewässern auf der Geländeoberfläche als sogenannte Sturzflut ab. Solche Sturzfluten verfügen über hohe Strömungskräfte und können große Mengen an Treibgut (wie Holz, Heu- und Silageballen) und erodierte Materialien (zum Beispiel Boden, Geröll) mit sich reißen. Dieses Material sammelt sich an Verdolungseinläufen, Verrohrungen, Brücken, Stegen, Zäunen oder Rechen, wodurch Abflusshindernisse und damit potenzielle Gefahrenpunkte entstehen. Durch den Rückstau wird das umliegende Gelände überflutet und es kann zu weiteren, schweren Schäden an Gebäuden und Infrastruktur kommen.

Auch in der Ebene können Starkniederschläge Überflutungen verursachen. Da die großen Wassermengen zumeist über den Bemessungsgrenzen der Kanalnetze liegen, können sie weite Flächen schnell unter Wasser setzen. Insbesondere die Bebauung und Infrastruktur in den Senken können dabei erheblich geschädigt werden.

Typische Schäden bei Starkregenereignissen sind Schäden durch Wassereintritt in Gebäude, Schäden an der Bausubstanz und Tragstruktur von Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen. Beim Wassereintritt kann auch die chemische und stoffliche Belastung des Wassers eine entscheidende Rolle spielen, da das Oberflächenwasser zum Beispiel mit Mineralölen, Chemikalien oder Fäkalien verunreinigt sein kann. Diese Belastungen können zu erheblichen Folgeschäden führen.“

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, gekürzt; Pressemitteilung vom 12.08.2016

Ziele des Starkregenrisikomanagements:

  • Darstellung der potenziellen Überflutungsgefährdung
  • Ermittlung von Risiken
  • Abschätzung potenzieller Schäden
  • Reduzierung von Schäden durch geeignete Vorsorgemaßnahmen

Ablauf:

Mittels eines einheitlichen Berechnungsverfahrens, das in ganz Baden-Württemberg Anwendung findet, werden als erster Schritt  Starkregengefahrenkarten berechnet, in denen die Fließrichtungen des Wassers auf den Straßen und Grundstücken bei Starkregenereignissen und Bereiche dargestellt werden, wo es zu plötzlichen Überflutungen kommen kann. Hierbei werden drei unterschiedliche Szenarien dargestellt: für seltene, außergewöhnliche und extreme Regenstärken.

Zu untersuchender Bereich:

In einem zweiten Schritt erfolgt die Risikoanalyse.  Anhand der Starkregengefahrenkarten werden kritische Objekte, Bereichen und Infrastruktureinrichtungen identifiziert und mögliche  Schadenspotentiale abgeschätzt. Dabei wird das Überflutungsrisiko als Kombination von Gefährdung und Schadenspotenzial ermittelt.

Der dritte Schritt besteht aus einem kommunalen Handlungskonzept. Hierbei wird zentral von der Kommune die Planung und Umsetzung gesteuert. Alle relevanten kommunalen Akteure (Verwaltung, Feuerwehr, Bauhof) werden angesprochen und vernetzt. Für das erforderliche Krisenmanagement wird ein Alarm- und Einsatzplan entwickelt und falls erforderlich werden kommunale bauliche Maßnahmen in die Wege geleitet. Die Ergebnisse werden auch bei zukünftigen Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen berücksichtigt.

Ein ganz wichtiger Punkt wird hierbei die Information und Miteinbeziehung der Bürger sein. Diese sollen ab dem zweiten Schritt mit eingebunden werden und über die Ergebnisse so informiert werden, dass sie selbst die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Eigenvorsorge treffen können. 

Terminplan:

  • Oktober 2017 - Januar 2018: Geländemodell, Simulationen, Karten
  • Februar - April 2018: Risikoanalyse, Ortsbegehungen             
  • Mai - September 2018: Maßnahmenkonzeption
  • Oktober 2018: Fertigstellung                       

Weitere Informationen zu diesem Thema sind auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zu finden.

Patrick Klein

Amtsleiter des Stadtbauamtes
Fachbereich Tiefbau
Telefonnummer 07153 9345-600
Faxnummer 07153 9345-605
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