Stadt Wernau (Druckversion)

Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der www.wernau.de veröffentlichten Website der Stadt Wernau. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf:

  • einer am 22.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeit und Ausnahme teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Barriere: 

  • a. Beschreibung: Die Geomap (interaktiver Ortsplan) und Übersichtskarten sind nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich.
  • 
b. Maßnahmen: Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden. Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus werden die Inhalte der Karten nach und nach überprüfen und auf den passenden Detailseiten/Inhalten die Informationen in barrierefreier Form abbilden.

2. Barriere: 

  • a. Beschreibung: Das Video der Musikschule weißt keine Audiodeskription auf.
  • 
b. Maßnahmen: Aufgrund der Produktionsart des Videos kann keine Audiobeschreibung im Video hinterlegt werden.
  • c. Barrierefreie Alternative: Im Anschluss des Videos befindet sich eine Beschreibung der Inhalte in Textform. Diese Beschreibung behinhaltet auch Verlinkungen zu detailierten Informationen auf entsprechenden Inhaltsseiten.

3. Barriere: 

  • a. Beschreibung: Einige Infografiken sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt. Die Grafiken befinden sich auf folgenden Seiten:
  1. Europawahl und Kommunalwahl 2019
  2. Gemeinderat
  3. Hochwasserschutz
  4. Strakregenrisikomanagement
  • 
b. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus werden die Infografiken nach und nach überprüfen und die dazugehörigen Textpassagen um die fehlenden Informationen ergänzen, sowie die Titel und Alternativtexte der Bilder überprüfen.

4. Barriere: 

  • a. Beschreibung: Externe Verlinkung in den Menüs.
  • 
b. Maßnahmen: Die Menüstruktur wird von den zuständigen Mitarbeitern im Rathaus überprüft und ggf. in eine Inhaltsseite umgewandelt. Auf der Inhaltsseite findet eine kurze Beschreibung des externen Inhaltes, sowie eine Verlinkung statt.

5. Barriere: 

  • a. Beschreibung: Nicht alle Links auf der Website sind korrekt betitelt.
  • 
b. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus werden diese Mängel nach und nach beheben

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

1. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Stadt Wernau kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Stadt Wernau auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Stadt überarbeitet werden. Die Stadt Wernau ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

2. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Da unsere Bildergalerie im Normalfall lediglich bildliche Eindrücke von Festen, Feiern etc. vermitteln soll, sind nicht alle Bilder in diesen mit ausreichender Beschreibung und Betitelung versehen.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Aufgrund des Umfangs und der Art der Fotoalben ist eine individuelle Beschreibung von mehr als 300 Bildern unverhältnismäßig.
  • c. Barrierefreie Alternative: Eine kurze Beschreibung des Fotoalbums liegt in Form eines Teasertextes vor. Diese werden von den zuständigen Mitarbeiter im Rathaus ggf. überarbeitet und ergänzt.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt und zuletzt am 21.01.2022 überprüft und aktualisiert.

-Aktualisierung des Ansprechpartners Durchsetzungsverfahren (21.01.2022)

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: Telefonnummer:0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

http://www.wernau.de//stadt-wernau/impressum-service/barrierefreiheit