Stadt Wernau (Druckversion)

Die kommunale Bauleitplanung besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Die Gemeinde ist Planungsträger der Bauleitplanung. Aufgabe der kommunalen Bauleitplanung ist die Vorbereitung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB). Wesentliches Ziel der Bauleitplanung ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet und enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung von Teilbereichen des Gemeindegebiets.

Im Bebauungsplan werden Flächen- und Grundstücknutzungen verbindlich geregelt. Wesentlicher Bestandteil des Bebauungsplans ist die Festlegung über die Art der baulichen Nutzung (Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, gewerbliche Baufläche oder Sonderbaufläche) und das Maß der baulichen Nutzung (Grundflächen-, Geschossflächen- und Baumassenzahl). Darüber hinaus werden auch die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die örtlichen Verkehrsflächen und Grünflächen bestimmt.

Der Bebauungsplan besteht aus den zeichnerischen Festsetzungen mit der Planzeichenerklärung, den textlichen Festsetzungen und einer Begründung. Zur Umsetzung gestalterischer Ziele wird häufig zusammen mit dem Bebauungsplan die örtlichen Bauvorschriften als Satzung erlassen. Diese enthalten beispielweise Vorschriften zur Farbgebung von Außenwandflächen und Dächern, Dachneigungen und über die Größe von Dachaufbauten.

 

Bebauungsplan – Auskünfte

Alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Wernau können in einer Liste "Bebauungspläne nach Straßenindex" sortiert entnommen werden.

Zudem können die bereits rechtsverbindlichen Bebauungspläne einschließlich der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften beim Rechts- und Bürgeramt, Sachgebiet Baurecht zu den Öffnungszeiten des Rathauses eingesehen werden.

Auszüge aus den Bebauungsplänen können kostenpflichtig per E-Mail an baurechtsamt(@)wernau.de oder telefonisch angefordert werden.

Text: Madeleine Gehringer | Foto: Stadt Wernau

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