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Baugebiet Adlerstraße Ost IIIWohngebiet Adlerstraße Ost III | Stadt lobt Architekten- und Investorenwettbewerb aus
Für das Wohnbaugebiet Adlerstraße Ost III sind weitere Weichen gestellt: Auf den städtebaulichen Wettbewerb folgt nun ein Wettbewerb, bei dem Architekten und Bauträger mit konkreten Projekten für rund 220 Wohneinheiten gefragt sind. In vier Lose hat die Stadt Wernau dafür ihren etwa 20 000 Quadratmeter großen Besitz an der Nordöstlichen Randstraße aufgeteilt. In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat die Bedingungen des Wettbewerbs einstimmig beschlossen.
Gestalterische Qualität, Nachhaltigkeit, soziale Mischung durch 20 Prozent förderfähige Mietwohnungen sowie 50 Prozent familiengerechte Wohnungen mit drei und mehr Zimmern sind wichtige Kriterien des Wettbewerbs. Für die ersten Preise sind – je nach Losgröße – 11. 000 bis 22. 000 Euro ausgelobt, die Zweitplatzierten erhalten etwa die Hälfte, auch die dritten Preise und Anerkennungen sind noch mit einigen Tausendern dotiert. Bis 26. November können sich interessierte Teams unter Federführung eines Investors mit Architekt bewerben - auf alle vier Lose oder nur auf einzelne. Damit will man auch kleineren Bauträgern eine Bewerbung ermöglichen. Zugelassen sind aber ausschließlich Investoren, die ein vergleichbares, bereits realisiertes Referenzprojekt nachweisen können, das nicht älter als fünf Jahre ist. Architekten müssen Erfolge bei vergangenen Architektenwettbewerben nachweisen können. Bis Mitte März 2020 müssen die Pläne fertig sein. Das Preisgericht, dem neben namhaften Architekten auch Vertreter des Gemeinderats und der Stadtverwaltung angehören, tagt am 30. April 2020. Parallel dazu wird der Bebauungsplan für das neue Wohnquartier weiterentwickelt. Man könne auch noch auf die Vorschläge der Investoren reagieren, sagte Professor Stefan Werrer, der mit seinem Labor für urbane Orte und Prozesse im November 2016 den städtebaulichen Wettbewerb gewonnen hatte.
Architekt Gerd Grohe, der die Bedingungen des Wettbewerbs mit erstellt hat, betonte: „Es ist ein Qualitätswettbewerb – die Kaufpreise für die Grundstücke sind festgelegt.“ Bei der Nachhaltigkeit werde mindestens der Energiestandard KfW 55 erwartet, mit einem energieneutralen Konzept könne man aber Punkte machen, ebenso für Bauen mit Holz und recycelfähigem Material.
20 Prozent förderfähige Wohnungen
Genauso wichtig soll die Sozialstruktur sein. Zum einen werden altersgerechte Wohnungen erwartet, zum anderen 20 Prozent Wohnungen, die förderfähig sind oder wenigstens 15 Prozent unter dem Esslinger Mietspiegel liegen. Auch ein Quartiersmanagement, welches das Zusammenleben fördert, wäre ein Pluspunkt.
Vorschläge zu modernen Wohnformen für Jung und Alt, generationenübergreifende Konzepte für Eltern und Kinder, Ideen zu Mehrgenerationenhäuser sowie zu technischen Innovationen seien ausdrücklich erwünscht.
Einhelliges Lob aus den Reihen des Gemeinderats
Beim Thema Mobilität können die Bewerber zeigen, welche zukunftsweisende Ideen sie haben. Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge sind ebenso erwünscht wie Carsharing-Konzepte. Mit Carsharing-Plätzen könnten die Bauträger einige Stellplätze einsparen. Da horchten manche Gemeinderäte auf. Birgit Gottwald-Kolb (CDU) hakte nach, wie das mit 20 Prozent weniger Stellplätze funktionieren solle. Es falle nichts weg, beruhigte Werrer, ein Carsharing-Stellplatz ersetze heute fünf bis zehn Stellplätze und jede Wohnung habe im Schnitt noch mehr als einen Platz. Bislang sind je nach Wohnungsgröße 1,5 oder zwei Plätze vorgeschrieben. Man liege also deutlich über Vorgaben des Wohngebiets Adlerstraße Ost II, wo für jede Wohneinheit nur ein Platz verlangt worden sei, betonte Bürgermeister Armin Elbl.
Die vier Lose sind verschieden groß und haben unterschiedliche Schwerpunkte. In Los 1, das neben dem geplanten Pflegeheim liegt, sollen vorwiegend altersgerechte Wohnungen entstehen. In Los 2 wird Wert auf familiengerechtes Wohnen gelegt, mindestens die Hälfte der Wohnungen soll drei und mehr Zimmer haben. Sabine Dack-Ommeln (WBL/JB) lobte, dass die Idee der Mehrgenerationen-Häuser aufgenommen wurde. Stadtrat Alfred Freistädter (FWV) sieht in dem Wettbewerb eine gelungene Steuerung, um die Qualität des neuen Wohnquartiers in der Hand zu behalten. Auch das Ziel vergünstigten Wohnraum anbieten zu können, sei das Verfahren allemal wert. Petra Binz (SPD) ist mit den Auslobungsbedingungen zufrieden, findet die Mietpreisbindung von 15 Jahren allerdings das Minimum.
Eine Besonderheit sei der Qualitätswettbewerb, sagte Bürgermeister Armin Elbl. Man gehe nicht mit der Erwartung, Höchstgebote zu erzielen, auf den Markt, da der Verkaufspreis festgelegt sei. Im Gegenzug bedeute das aber, „dass wir nicht an allen Rädchen drehen können“. Der Investor würde sonst schnell eigene Grenzen ziehen. Er hoffe, dass die Investoren in großer Anzahl in den Startlöchern stünden und gelungene Vorschläge unterbreiten, damit die Stadt Wernau dort ein ganz besonderes Wohngebiet gewinne.
An den Rändern des Baugebiets liegen – nach der Zuteilung – außerdem noch Flächen privater Eigentümer. Darunter befinden sich wiederum einige Bauträger, die rechtzeitig eingekauft haben. Er hoffe, so Bürgermeister Elbl, dass sich die privaten Bauherren auch an den gesetzten Qualitätszielen orientieren.
Investoren können sich um vier Lose bewerben. Am Rand des Baugebiets Adlerstraße Ost III liegen die Flächen der privaten Eigentümer.
Die Bewerbungsunterlagen für den Investoren- und Planungswettbewerb Wohnbebauung Adlerstraße Ost Teil III in Wernau (Neckar)
die Unterlagen für die Bewerbungsphase (Teilnahmeantrag, Kurzinformation) stehen nun auf unserer homepage zum download bereit:
https://www.kohlergrohe.de/adlerstrasse-wernau
Die Veröffentlichung über die Wettbewerbsbekanntmachung erfolgte im EU Amtsblatt unter der Nr. 2019/S 207-505699
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:505699-2019:TEXT:DE:HTML&src=0
Text: Sylvia Schmid | Foto: Kohler Grohe Architekten
Wohngebiet Adlerstraße Ost III
„Allen Mobilitätsformen Rechnung tragen“ | Gemeinderat stimmt Straßenraumkonzept zu
Auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfs und dem Erschließungskonzept für das neue Baugebiet Adlerstraße Ost III hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag die Regelquerschnitte für Fahrbahnen und Wohnwege beschlossen. Die Festlegungen fließen nun in die weiteren Planungen ein und sind maßgeblich für den Bebauungsplanentwurf. Um Radfahrer sicher von der Stadtmitte ins Wohngebiet zu leiten, sprach sich das Gremium mehrheitlich dafür aus, dass mit Baubeginn im neuen Quartier entlang der Adlerstraße bergaufwärts ein 1,50 Meter breiter Radschutzstreifen markiert und bergabwärts ein generelles Parkverbot eingeführt wird.
Straßenzug für Straßenzug hat das mit der Erschließungsplanung beauftrage Ingenieurbüro Geoteck aus Kirchheim Ideallinien für die Regelquerschnitte erarbeitet. Im Bereich der Nordöstlichen Randstraße zwischen Adlerstraße und Kreisverkehr ist eine Gesamtfahrbahnbreite von 7,50 Metern vorgesehen, die sich Autos und Radfahrer teilen. Neben einem Radschutzstreifen mit einer Breite von 1,50 Metern und einem Schutzstreifen für parkende Fahrzeuge von 50 Zentimetern bleibe den Autos im Begegnungsverkehr noch eine Breite von 5,50 Metern, erläuterte Geoteck-Geschäftsführer Bernd Neumann im Rahmen seiner Präsentation.
Eine Fahrbahnbreite von 5,50 Metern ist ebenso für die Verlängerung der Albstraße bis zum Kreisverkehr als auch für die neue Planstraße nördlich des Kreisverkehrs festgesetzt.
Im Bereich des Wohnwegs, der künftig parallel zur Nordöstlichen Randstraße verläuft, teilen sich Fußgänger und Autofahrer eine Fläche mit einer Breite von 4,50 Metern zuzüglich eines Parkstreifens von zwei Metern.
Die versetzten Anliegerwege, die sich im südöstlichen Bereich an die bestehende Bebauung in der Albstraße anschließen, haben eine Breite von fünf Metern.
Allen Straßenteilnehmer ein Angebot zu machen, sei sein Anliegen, sagte Stadtplaner Prof. Stefan Werrer. Deshalb seien die Gehwege mit teilweise bis zu drei Metern auch etwas breiter. Angesichts des Begegnungsverkehrs von Menschen mit Kinderwägen, sei eine Gehwegbreite von mindestens zwei Metern notwendig, sagte der Planer.
„Nicht zielführend und unnötig“, findet Stadträtin Birgit Gottwald-Kolb (CDU) den Radschutzstreifen in der Adlerstraße und entlang der Nordöstlichen Randstraße. Besser und sicherer sei eine Wegeleitung über die Schlossstraße und die Weidachgasse. Auch ein generelles Parkgebot halte sie nicht für sinnvoll.
Stadträtin Sabine Dack-Ommeln und Stadtrat Dr. Gereon Trabold (WBL/JB) dagegen begrüßen die Planung eines Radschutzstreifens. Allerdings seien ihm 1,50 Meter Breite zu schmal. In Zukunft sei es doch schließlich so, dass immer mehr Menschen mit dem Rad fahren würden oder sich mit E-Mobilität fortbewegen. „Da gibt es auch keine Konkurrenz zu den Fußgängern“, sagte Dr. Trabold.
Fachplaner Stefan Werrer erklärte, dass es sich hier um einen Radschutzstreifen handelt, der auf der Fahrbahn geführt wird und nicht mit einem Radweg verwechselt werden darf, der in der Regel auch baulich getrennt von der Fahrbahn erstellt wird.
Auch Stadtrat Alfred Freistädter (FWV) hält einen 2,50 Meter breiten Radschutzstreifen für sinnvoll. Es sei jedoch in jedem Fall Aufklärungsarbeit nötig, dass dieser insbesondere von Kindern nicht als Radweg missverstanden werde. Er wies die Planer darauf hin, dass ein Baum die Einsicht auf den geplanten Fußgängerüberweg im Bereich der Nordöstlichen Randstraße beeinträchtige. „Auch parkende Autos versperren hier die Sicht“, ergänzte Stadtrat Wolfgang Sieler (SPD).
Stadtrat Dr. Locke fordert im Kreisverkehr des Neubaugebietes Adlerstraße Ost III für die Straßenquerungen jeweils einen Zebrastreifen.
„Keinen Spielraum“ sieht der Planer für die von Stadtrat Joachim Gelewski (WBL/JB) gewünschte Verbesserung für Radfahrer im Bereich der Albstraße. Stadtrat Stefan Prakesch (Grüne) hält dort wegen „der Geschwindigkeitsdiskrepanzen von Pkw- und Radfahrern“ eine Tempo 20-Zone für sinnvoll.
Der städtebaulichen Vorentwurf sehe im Wohngebiet zwar Busverkehr vor, wobei aus heutiger Sicht eine zusätzliche Schleife im Rahmen des Stadtbus-Konzepts nicht realisierbar sei, sagte Werrer. Man habe sich allerdings geeinigt, dass es auf weite Sicht keinen Begegnungsverkehr zweier Busse geben werde. Man hoffe auf kleine, autonome Busse. Innovative Mobilitätskriterien werde man im Bebauungsplanverfahren aufgreifen.
Die Richtzahlen für den Stellplatzbedarf je Wohneinheit seien im Rahmen des Investoren- und Architektenwettbewerbs zu diskutieren und im Bebauungsplan festzulegen sein, befand Stadtplaner Stefan Werrer. Aktuell ist geplant, bei Einfamilienhäusern 1,5 Stellplätze, bei Wohnblocks zwei Stellplätze je Wohneinheit zu fordern. Denn: „Man spürt den Parkdruck“, sagte Bürgermeister Armin Elbl, weshalb das Stadtoberhaupt das Maß nach wie vor für richtig hält.
Text: Sylvia Schmid | Lageplan: Geoteck Ingenieure