Hauptbereich
Bahnhofsvorplatz – 2. ÄnderungÖffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten des Bebauungsplans „Bahnhofsvorplatz – 2. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Wernau (Neckar) hat am 16. Dezember 2024 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellten Bebauungsplan und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften jeweils als selbstständige Satzungen beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bahnhofsvorplatz – 2. Änderung“ umfasst die Flurstücke 35, 89 (Teilbereich) und 142, Flur 1 zwischen der Bahnanlage und dem Bahnhofsvorplatz. Im Einzelnen gilt der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 16. Dezember 2024.
Der Bebauungsplan „Bahnhofsvorplatz – 2. Änderung“ und die örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung und der zusammenfassenden Erklärung bei der Stadtverwaltung Wernau (Neckar), Kirchheimer Straße 68-70, 73249 Wernau (Neckar) während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan, seine Begründung und die zusammenfassende Erklärung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich ist der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung im Internet unter der Internetadresse
https://www.wernau.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene/bahnhofsvorplatz-2-aenderung zugänglich.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Formvorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn die nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Wernau (Neckar), 20. Dezember 2024
Christiane Krieger
Bürgermeisterin
Downloads zum Bebauungsplan
- Bebauungsplan Bahnhofsvorplatz – 2. Änderung“, Planteil Ausfertigung vom 17.12.2024
- Bebauungsplan Bahnhofsvorplatz – 2. Änderung“, Textteil Ausfertigung vom 17.12.2024
- Bebauungsplan Bahnhofsvorplatz - 2. Änderung Begründung Ausfertigung 17.12.2024
- Bebauungsplan Bahnhofsvorplatz - 2. Änderung Abwägungstabelle Satzungsbeschluss 18.11.2024
- Bebauungsplan Bahnhofsvorplatz - 2. Änderung Projektskizze Aufwertung Bodenbach Satzungsbeschluss 11.09.2024
- Bebauungsplan Bahnhofsvorplatz - 2. Änderung Schallimmissionsprognose Satzungsbeschluss 22.08.2024
- Bebauungsplan Bahnhofsvorplatz - 2. Änderung Habitatpotenzialanalyse Satzungsbeschluss 21.05.2024
Öffentliche Bekanntmachung
Änderungsbeschluss und öffentliche Auslegung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB des Bebauungsplanänderungsentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften „Bahnhofsvorplatz – 2. Änderung“
Der Gemeinderat der Stadt Wernau (Neckar) hat am 23. September 2024 in öffentlicher Sitzung den Änderungsentwurf des Bebauungsplans „Bahnhofsvorplatz – 2. Änderung“ und den Entwurf der zusammen mit der Bebauungsplanänderung aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 22. September 2024 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Die Bebauungsplanänderung umfasst die bisher unbebauten Flächen der Flurstücke 35, 89 (Teilbereich) und 142, Flur 1 zwischen der Bahnanlage und dem Bahnhofsvorplatz. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt. Maßgebend ist der Änderungsentwurf des Bebauungsplans vom 22. September 2024.
Ziel und Zweck der Planung
Die bisher ungenutzten Flächen am Bahnhof sollen einer Bebauung zugeführt werden. Ziel ist eine städtebauliche und architektonische Aufwertung des Bahnhofareals und die Schaffung einer neuen Ortseingangssituation. Hierfür soll ein Angebotsbebauungsplan aufgestellt werden.
Die Bebauungsplanänderung wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung samt Begründung vom 22. September 2024 sind im Internet auf der Homepage der Stadt Wernau (Neckar) unter der Internetadresse
www.wernau.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene/bahnhofsvorplatz-2-aenderung
während der Dauer der nachfolgenden Frist
vom 7. Oktober 2024 bis einschließlich zum 8. November 2024
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Stadt Wernau (Neckar) im Quadrium, Kirchheimer Straße 68-70, 73249 Wernau im Erdgeschoss während der üblichen Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr
Montag und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr
Dienstag von 14 bis 18 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Habitatpotenzialanalyse zur Ermittlung der artenschutzrechtlichen Relevanz am Bahnhofsvorplatz Wernau (Neckar) vom 21. Mai 2024 mit einer Artenschutzprüfung zur Beurteilung von Eingriffen in das Lebensraumgefüge streng geschützter Arten und Artengruppen verbunden mit gegebenenfalls vorliegenden Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1-3 BNatSchG. Bestandteil der Habitatpotenzialanalyse sind die nachfolgenden Arten: Vögel und Fledermäuse.
Projektskizze zur Aufwertung des Bodenbachs in Wernau (Neckar) als Ersatzmaßnahme für den Bebauungsplan „Bahnhofsvorplatz – 2. Änderung“ vom 4. September 2024 mit Prüfung der ökologischen Ersatzmaßnahme aufgrund von § 6 WHG. Bestandteil der Projektskizze sind mögliche Ersatz- und Aufwertungsmaßnahmen im Bereich Gutenbergstraße / Borsigstraße.
Schallimmissionsprognose zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen durch den Straßen- und Schienenverkehr sowie Aussagen zu den Geräuscheinwirkungen durch Anlagenlärm vorhandener gewerblicher Nutzungen. Im Weiteren werden Aussagen zu den schalltechnischen Auswirkungen der geplanten gewerblichen Nutzungen und der zu erwartenden erhöhten Verkehrslärmimmissionen getroffen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse baurechtsamt@wernau.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.wernau.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene/bahnhofsvorplatz-2-aenderung eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Fabian Deginus (Amtsleiter Rechts- und Bürgeramt) | Telefon 07153 9345 300 | E-Mail FDeginus@wernau.de oder an Madeleine Gehringer (Sachgebietsleiterin Baurecht) | Telefon 07153 9345 310 | E-Mail MGehringer@wernau.de.
Wernau (Neckar), 27. September 2024
Christiane Krieger
Bürgermeisterin