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Bahnhofsvorplatz – 2. Änderung: Stadt Wernau

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Themenschwerpunkte: Familien Senioren Wirtschaft Hilfen

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Bahnhofsvorplatz – 2. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung

Änderungsbeschluss und öffentliche Auslegung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB des Bebauungsplanänderungsentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften „Bahnhofsvorplatz – 2. Änderung“

Der Gemeinderat der Stadt Wernau (Neckar) hat am 23. September 2024 in öffentlicher Sitzung den Änderungsentwurf des Bebauungsplans „Bahnhofsvorplatz – 2. Änderung“ und den Entwurf der zusammen mit der Bebauungsplanänderung aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 22. September 2024 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

 

Die Bebauungsplanänderung umfasst die bisher unbebauten Flächen der Flurstücke 35, 89 (Teilbereich) und 142, Flur 1 zwischen der Bahnanlage und dem Bahnhofsvorplatz. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt. Maßgebend ist der Änderungsentwurf des Bebauungsplans vom 22. September 2024.

 

Ziel und Zweck der Planung

Die bisher ungenutzten Flächen am Bahnhof sollen einer Bebauung zugeführt werden. Ziel ist eine städtebauliche und architektonische Aufwertung des Bahnhofareals und die Schaffung einer neuen Ortseingangssituation. Hierfür soll ein Angebotsbebauungsplan aufgestellt werden.

 

Die Bebauungsplanänderung wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung samt Begründung vom 22. September 2024 sind im Internet auf der Homepage der Stadt Wernau (Neckar) unter der Internetadresse

www.wernau.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene/bahnhofsvorplatz-2-aenderung

 

während der Dauer der nachfolgenden Frist

 

vom 7. Oktober 2024 bis einschließlich zum 8. November 2024

 

veröffentlicht.

 

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Stadt Wernau (Neckar) im Quadrium, Kirchheimer Straße 68-70, 73249 Wernau im Erdgeschoss während der üblichen Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr

Montag und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr

Dienstag von 14 bis 18 Uhr

öffentlich ausgelegt.

 

Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

Habitatpotenzialanalyse zur Ermittlung der artenschutzrechtlichen Relevanz am Bahnhofsvorplatz Wernau (Neckar) vom 21. Mai 2024 mit einer Artenschutzprüfung zur Beurteilung von Eingriffen in das Lebensraumgefüge streng geschützter Arten und Artengruppen verbunden mit gegebenenfalls vorliegenden Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1-3 BNatSchG. Bestandteil der Habitatpotenzialanalyse sind die nachfolgenden Arten: Vögel und Fledermäuse.

 

Projektskizze zur Aufwertung des Bodenbachs in Wernau (Neckar) als Ersatzmaßnahme für den Bebauungsplan „Bahnhofsvorplatz – 2. Änderung“ vom 4. September 2024 mit Prüfung der ökologischen Ersatzmaßnahme aufgrund von § 6 WHG. Bestandteil der Projektskizze sind mögliche Ersatz- und Aufwertungsmaßnahmen im Bereich Gutenbergstraße / Borsigstraße.

Schallimmissionsprognose zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen durch den Straßen- und Schienenverkehr sowie Aussagen zu den Geräuscheinwirkungen durch Anlagenlärm vorhandener gewerblicher Nutzungen. Im Weiteren werden Aussagen zu den schalltechnischen Auswirkungen der geplanten gewerblichen Nutzungen und der zu erwartenden erhöhten Verkehrslärmimmissionen getroffen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse baurechtsamt@wernau.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.wernau.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene/bahnhofsvorplatz-2-aenderung eingestellt.

 

Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Fabian Deginus (Amtsleiter Rechts- und Bürgeramt) | Telefon 07153 9345 300 | E-Mail FDeginus@wernau.de oder an Madeleine Gehringer (Sachgebietsleiterin Baurecht) | Telefon 07153 9345 310 | E-Mail MGehringer@wernau.de.

 

Wernau (Neckar), 27. September 2024

  

Christiane Krieger

Bürgermeisterin

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