Stadt Wernau (Druckversion)

Öffentliche Bekanntmachung Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplanvorentwurf und den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften "Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen

Der Gemeinderat der Stadt Wernau (Neckar) hat am 11. Dezember 2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschiften „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ gebilligt und beschlossen die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Stadtgebiet von Wernau (Neckar) und erstreckt sich zwischen dem Wernauer Freibad und dem Naturschutzgebiet „Wernauer Baggerseen“. Der geplante Geltungsbereich umfasst ein Teilgebiet des Flurstücks 287/2, Flur 1. Der Geltungsbereich wird nördlich von der Köngener Straße (L 1250) und in westliche und östliche Richtung von den bestehenden Baggerseen begrenzt. Die südliche Begrenzung erfolgt durch das Flurstück.-Nr. 134, Flur 1.

Ziel des Bebauungsplans ist die Nutzung der Fläche zur Gewinnung von solarer Energie.

Der Planbereich ist im obigen Kartenausschnitt aus dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ vom 07.11.2023 dargestellt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ wird vom 2. Januar 2024 bis einschließlich 2. Februar 2024 im Erdgeschoss der Stadtverwaltung Wernau (Neckar) im Quadrium, Kirchheimer Straße 68-70, 73249 Wernau ausgelegt.
 

Die Unterlagen können dort zu den folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Donnerstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag               
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Stadt Wernau | Fabian Deginus (Amtsleitung Rechts- und Bürgeramt) | 07153 9345 300 | E-Mail fdeginus(@)wernau.de oder an Madeleine Gehringer (Sachgebietsleitung Baurecht) | 07153 9345 310 | E-Mail mgehringer(@)wernau.de.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Wernau (Neckar) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mittgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Für eine Wiedereinsetzung in die Stellungnahmefrist gibt es keine Rechtsgrundlage.

 

Wernau (Neckar), 22. Dezember 2023

Armin Elbl

Bürgermeister

Gemeinderat stellt die Weichen für Freiflächen-Photovoltaikanlage

Die Grundstückseigentümerin plant im Neckartal, auf Teilen des ehemaligen Daimler Testgeländes, eine großflächige Photovoltaikanlage.

Mit einem einstimmigen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“hat der Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung am 24. Januar 2022 die Weichen für eine zukunftsgerichtete Nachnutzung auf  Teilen des ehemaligen Daimler Testgeländes im Neckartal gestellt.

Hiermit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Solarstrom auf dem ehemaligen Daimler Testgelände im Neckartal geschaffen werden.

Denn die Grundstückseigentümerin möchte mit der geplanten Freiland Photovoltaikanlage  eine neue, zukunftsfähige Nutzung, der durch die bisherige Teststrecke geprägten Bereiche des Grundstücks, entwickeln.

Hierzu fanden bereits verschiedene Gespräche mit der Stadt sowie dem Landratsamt Esslingen, dem Regierungspräsidium Stuttgart sowie dem Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg statt. Der Aufstellungsbeschluss stellt nun den ersten förmlichen Verfahrensschritt des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ dar. Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Stadtgebiet von Wernau (Neckar) und erstreckt sich zwischen dem Wernauer Freibad und dem Naturschutzgebiet „Wernauer Baggerseen“. Der geplante Geltungsbereich umfasst ein Teilgebiet des Flurstücks 297/2, Flur 1. Der Geltungsbereich wird nördlich von der Köngener Straße (L 1250) und in westliche und östliche Richtung von den bestehenden Baggerseen begrenzt. Der Geltungsbereich kann dem Lageplan  vom 12. Januar 2022 entnommen werden. Im weiteren Verfahrensablauf erfolgt die Entwicklung eines Bebauungsplanentwurfs, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.

Mit dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ zeigt der Gemeinderat, dass er grundsätzlich der Errichtung einer Photovoltaikanlage als Nachnutzung auf dem Daimler Testgeländes positiv gegenübersteht. Zu einem späteren Zeitpunkt muss geklärt werden, wieviel von der früheren Teststrecke für die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur Verfügung gestellt werden kann oder wo exakt die Grenze zum Naturschutzgebiet verläuft.

„Auch die Verwaltung hält dieses Projekt aus Klimaschutz- und Umweltschutz-Gesichtspunkten unterstützungswürdig“, erklärt Bürgermeister Armin Elbl. Es müsste selbstverständlich die unmittelbare Nähe zum Naturschutzgebiet Wernauer Baggerseen in besonderer Weise beachtet werden und in den planerischen Überlegungen Einfluss finden.

Bislang ist der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ im Flächennutzungsplan als „Grünfläche“ dargestellt. Der Bebauungsplan wird damit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB). Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans geändert. Der Regionalplan sieht für den Bereich einen regionalen Grünzug sowie ein Gebiet für Naturschutz und Landschaftspflege vor. Daher muss auch ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden. 

Text: Anja Scheurenbrand | Foto: Stadt Wernau

Öffentliche Bekanntmachung | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“

Der Gemeinderat der Stadt Wernau (Neckar) hat am 24. Januar 2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Stadtgebiet von Wernau (Neckar) und erstreckt sich zwischen dem Wernauer Freibad und dem Naturschutzgebiet „Wernauer Baggerseen“. Der geplante Geltungsbereich umfasst ein Teilgebiet des Flurstücks 297/2, Flur 1. Der Geltungsbereich wird nördlich von der Köngener Straße (L 1250) und in westliche und östliche Richtung von den bestehenden Baggerseen begrenzt. Die südliche Begrenzung erfolgt durch das Flst.-Nr. 134, Flur 1. Für den Planbereich ist der Lageplan vom 12. Januar 2022 maßgebend. Diesem kann der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ entnommen werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Solarstrom geschaffen werden.

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

 

Wernau (Neckar), 28. Januar 2022


Armin Elbl

Bürgermeister

 
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