Stadt Wernau (Druckversion)

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sport- und Freizeitzentrum Neckartal I, 2. Änderung“

Der Gemeinderat der Stadt Wernau (Neckar) hat am 11. April 2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Sport- und Freizeitzentrum Neckartal I, 2. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus den im Abgrenzungsplan vom 28. März 2022 dargestellten Bereichen.

Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Stadtgebiet von Wernau (Neckar) und erstreckt sich zwischen dem Wernauer Freibad, der Köngener Straße (L 1250), der Kircheimer Straße und dem Neckar. Der geplante Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst einzelne Teilbereiche des bestehenden Bebauungsplans „Sport- und Freizeitzentrum Neckartal I“

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Sport- und Freizeitzentrum Neckartal I, 2. Änderung“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Tennishallte und des Umkleidegebäudes am Stadion sowie den Neubau eines Kunstrasenspielfelds, neue Tennisplätze, einer Kalthalle und einer Halle mit feststehenden Geräten geschaffen werden.

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.

 

Wernau (Neckar), 14. April 2022

Armin Elbl

Bürgermeister

   
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