Stadt Wernau (Druckversion)
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Bodenrichtwerte 2021

Der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ informiert

Der Gemeinsame Gutachterausschuss hat die Bodenrichtwerte für die Verbandsstädte und Verbandsgemeinden Kirchheim unter Teck und Nürtingen, die Städte Aichtal, Neuffen, Owen, Plochingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen am Neckar und Wernau (Neckar), die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Beuren, Bissingen an der Teck, Deizisau, Denkendorf, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Köngen, Kohlberg, Lenningen, Lichtenwald, Neidlingen, Neuhausen auf den Fildern, Notzingen, Oberboihingen, Ohmden, Reichenbach an der Fils, Unterensingen und Wolfschlugen sowie für den Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen zum Stichtag 01. Januar 2022 beschlossen und die Bodenrichtwertzonen neu festgelegt.

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 Baugesetzbuch | BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 5 Abs. 1 Immobilienwertermittlungsverordnung | ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Die Bodenrichtwerte stehen ab 01. Juli 2022 auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses unter www.gutachterausschuss-lkes.de/leistungen/bodenrichtwerte zur Verfügung. Ebenso werden die Bodenrichtwertkarten im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw einsehbar sein.

Bodenrichtwerte der Stadt Wernau 2019 - 2020

Der Gutachterausschuss der Stadt Wernau hat am 10. März 2020 die Bodenrichtwerte für Baulandgrundstücke und Agrarlandgrundstücke gemäß § 193 Abs. 3 und § 196 des Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 31. Dezember 2018 ermittelt. Ausgewertet wurden Kaufverträge, die in den Jahren 2017 bis 2018 bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingegangen sind.    

Allgemeine Informationen

  • Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).
  • Der Bodenrichtwert wird auf der Grundlage der von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführten Kaufpreissammlung ermittelt. Dabei werden Richtwertzonen gebildet, die jeweils Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen.  
  • Die Bodenrichtwerte werden im Regelfall jeweils zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt.  
  • Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, gegeben falls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
  • Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
  • Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für die Ermittlung von Grundstückswerten über den Verkehrswert beantragen.
  • Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.
  • Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
  • In Richtwertzonen, in denen keine bzw. keine aussagekräftigen Vergleichspreise zur Verfügung standen, wurde der Richtwert aus dem Vorjahr übernommen und die Werte im sachverständigen Ermessen des Gutachterausschusses fortgeschrieben. Die Bodenrichtwerte wurden in diesen Bereichen anhand der allgemeinen Tendenz im Stadtgebiet um 5 bis 10 Prozent angehoben.
  • Die Bodenrichtwertkarte besteht aus der Karte und dem Straßenverzeichnis. Das Straßenverzeichnis erleichtert die Suche des Bodenrichtwertes.
     

Die Bodenrichtwertkarte, das Straßenverzeichnis sowie die Auflistung der betreffenden Bebauungspläne können nachfolgend eingesehen und heruntergeladen werden. Darüber hinaus sind die Unterlagen in Datei- und  Papierform gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhältlich.

Bodenrichtwertkarte Wernau 2019-2020
Straßenindex zur Bodenrichtwertkarte Wernau 2019-2020

Bodenrichtwerte (ab 01. Juli 2022)

 

Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen

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72603 Nürtingen           
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