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Geschäftsordnung
Gemäß § 36 Abs. 2 GemO regelt der Gemeinderat seine inneren Angelegenheiten, insbesondere den Gang seiner Verhandlungen in einer Geschäftsordnung. Zweck der Geschäftsordnung ist, verbindliche „Spielregeln“ für den Ablauf der Gemeinderatssitzung festzulegen. Geschaffen wird die Geschäftsordnung durch einfachen Gemeinderatsbeschluss.
Hier finden Sie die Geschäftsordnung des Gemeinderats
Geschäftsordnung des Gemeinderates | letzte Änderung: 17. Oktober 2022
Geschäftsstelle des Gemeinderats
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Geschäftsordnung des Gemeinderats (letzte Änderung 17. Oktober 2022)