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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
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  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

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datenschutz@netze-bw.de

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Leistungen BW: Stadt Wernau

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Themenschwerpunkte: Familien Senioren Wirtschaft Hilfen

Hauptbereich

Leistungen BW

Hilfeplan aufstellen

Unabhängig davon, welche Form der Hilfe zur Erziehung Sie beim Jugendamt beantragen, der erste Schritt ist, gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan zu erstellen.

Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt:

  • Bedarf
    • Fakten aus Ihrer Familie (Erziehungssituation, wirtschaftliche Verhältnisse, Versorgung des Kindes, körperlicher und seelischer Zustand und Ähnliches)
    • Falls Sie schon andere Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen haben: Welche waren das? Warum war die Hilfe nicht erfolgreich?
    • Personalbogen Ihres Kindes (z. B. wer sind die Eltern, Geschwister, Verwandte, Auffälligkeiten, Krankheiten, Allergien, Impfungen)
  • Ziel der Hilfsmaßnahmen
    • Was soll sich durch die Hilfe ändern?
    • Welche Erwartungen haben die Beteiligten?
  • Art der Hilfe
    • Welche Leistungen werden für notwendig und geeignet gehalten (z.B. sozialpädagogische Familienhilfe, Vollzeitpflege, Erziehungsbeistand)?
    • Handlungsvorschläge für Eltern, Fachkräfte, Pflegepersonen
    • Zeithorizont (Wie lange soll die Hilfe dauern?)
    • notwendige Leistungen (z.B. Pflegegeld, Erstausstattung, Therapiekosten, Fahrtkosten, finanzielle Unterstützung )

Hinweis: Das Jugendamt muss alle Beteiligten über mögliche Folgen der geplanten Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen aufklären. Es muss im Hilfeplan auch dokumentieren:

  • die Art und Weise der Zusammenarbeit der Beteiligten und
  • der Umfang der Beratung durch die Pflegepersonen

Voraussetzungen

Abhängig vom Einzelfall.

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle

Verfahrensablauf

Neben den Eltern und Kindern können an der Erstellung des Hilfeplans beispielsweise auch folgende Personen mitwirken:

  • Verwandte,
  • Vertrauenspersonen
  • Ärztinnen und Ärzte,
  • die Schule des Kindes
  • falls erforderlich ein psychologischer Dienst

Gemeinsam vereinbaren alle Beteiligten die Eckpunkte der geplanten Hilfe. Sie legen regelmäßige weitere Treffen der Beteiligten fest. Diese dienen der Überprüfung des Fortgangs und des Erfolgs der Leistungen. Wenn nötig, kann der Hilfeplan bei diesen Treffen fortgeschrieben werden.

Hinweis: Im Hilfeplan ist die bewilligte Hilfe für eine bestimmte Dauer festgeschrieben. Benötigen Sie eine länger dauernde Hilfe oder kann die Hilfe schon früher beendet werden? Dann ist eine Verlängerung oder Verkürzung möglich.

Die Sorgeberechtigten und das Jugendamt unterschreiben den Hilfeplan. Ist als Hilfsmaßnahme Vollzeitpflege vorgesehen, müssen auch die Pflegeeltern unterschreiben. Alle Beteiligten erhalten eine Kopie.

Fristen

keine

Unterlagen

unterschiedlich - je nach Einzelfall

Klären Sie direkt mit der zuständigen Stelle , welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Kosten

für die Erstellung des Hilfeplans: keine

Hinweis: Für die im Hilfeplan festgelegten Leistungen können Kosten entstehen.

Sonstiges

kein

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

  • § 36 (Hilfeplan)
  • § 37 (Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie)

Zuständigkeit

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe selbst wahr.

Freigabevermerk

14.08.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg

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