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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
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  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
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  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

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Europäische Union
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Leistungen BW: Stadt Wernau

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Themenschwerpunkte: Familien Senioren Wirtschaft Hilfen

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Leistungen BW

Ausländerzentralregister - Auskunft beantragen

Im Ausländerzentralregister werden persönliche Daten von Ausländerinnen und Ausländern gespeichert, die länger als 90 Tage in Deutschland leben oder gelebt haben. Es enthält Daten wie:

  • Personalien,
  • die aktenführende Ausländerbehörde und
  • Angaben zum Aufenthaltstitel.

Daten werden auch bei aufenthaltsrechtlich relevanten Anlässen erfasst, zum Beispiel bei der Asylantragstellung.

Möchten Sie eine Auskunft Ihrer im Ausländerzentralregister gespeicherten Daten erhalten, müssen Sie beim BVA einen Antrag stellen. Um zu vermeiden, dass eine Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten an Unbefugte erfolgt, kann Ihr Antrag erst dann beantwortet werden, wenn Ihre Identität zweifelsfrei überprüft wurde.

Hinweis: Sie können die Auskunft auch durch einen Bevollmächtigten beantragen.

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Die Auskunft aus dem Ausländerzentralregister können Sie schriftlich oder persönlich beantragen.

Schriftliche Beantragung:

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BVA herunter. Füllen Sie dieses vollständig aus.
  • Senden Sie das Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an das BVA.
  • Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie per Post die gewünschte Auskunft aus dem Ausländerzentralregister.

Persönliche Beantragung:

  • Vereinbaren Sie einen Termin mit dem BVA. Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit.
  • Stellen Sie persönlich beim BVA Ihren Antrag auf Auskunft aus dem Ausländerzentralregister.
  • Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie per Post die gewünschte Auskunft.

Fristen

keine

Unterlagen

  • gültiger Identitätsnachweis:
    • im Inland durch:
      • Beglaubigung der Unterschrift auf dem Auskunftsersuchen oder
      • Vorlage eines amtlichen Ausweises bei persönlichem Erscheinen beim Bundesverwaltungsamt
    • im Ausland durch:
      • Beglaubigung der Unterschrift auf dem Auskunftsersuchen durch die Auslandsvertretung oder eine Behörde des Herkunftsstaates oder
      • ein separates Schreiben eines Notars zur Unterschriftbeglaubigung mit deutscher Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers

Hinweis: Bitte fügen Sie eine Übersetzung der Unterschriftsbeglaubigung bei, wenn diese nicht in deutscher Sprache erfolgt ist. Möchten Sie die Auskunft durch einen Bevollmächtigten beantragten, muss die Unterschrift auf der Vollmacht beglaubigt sein (Ausnahme: der Bevollmächtigte ist ein bei einem deutschen Gericht zugelassener Rechtsanwalt).

Kosten

in der Regel keine

Hinweis: Es können Kosten an anderer Stelle anfallen, zum Beispiel für die Beglaubigung von Ausweisdokumenten.

Zuständigkeit

Bundesverwaltungsamt (BVA)

Richard-Byrd-Straße 6

50829 Köln

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesinnenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 23.09.2019 freigegeben.

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