Wahlergebnisse zur Landtagswahl am 14. März 2021
Die Bürgerinnen und Bürger in Baden‐Württemberg entscheiden am Sonntag, 14. März 2021 über die Zusammensetzung des neuen Landtags. Das Wahlamt gibt am Wahlsonntag die ersten Ergebnisse aus der Stadt Wernau am frühen Abend bekannt.
Die ersten Ergebnisse zur Landtagswahl 2021 finden Sie am Wahlsonntag ab etwa 18.45 Uhr hier
Landtagswahl in Baden Württemberg
Am Sonntag, 14. März 2021 dürfen die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme für die Landtagswahl in Baden-Württemberg abgeben.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg.
Landtagswahl am 14. März 2021 | Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Die Stadtverwaltung Wernau weist ausdrücklich darauf hin, dass die Beantragung von Briefwahlunterlagen über das Internet nur noch bis Donnerstag, 11. März 2021, 11 Uhr möglich ist. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Beantragung nur noch persönlich möglich. In diesen Fällen bittet die Stadtverwaltung die Bürgerinnen und Bürger, sich vorher telefonisch unter der Telefonnummer 07153 9345-111 zu melden.
Wahl unter Pandemie-Bedingungen
Hygiene-Konzept in den Wahllokalen
Die Landtagswahl am Sonntag, 14. März findet aufgrund der Corona-Pandemie unter besonderen Bedingungen statt.
- In den Wahlräumen der Stadt Wernau besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes, der die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt. Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske/eines Atemschutzes bestehen für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer vorstehend beschriebenen Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist.
- Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Auch vor diesem Hintergrund wurden zahlreiche Wahllokale in örtlichen Hallen und Foyers verlegt, wo mehr Platz für die an der Wahl beteiligten Personen zur Verfügung steht.
- Wahlbezirk 1: Pfauhausen Nord; Wahlort: Turnhalle der Schlossgartenschule, Schlosshof 9
- Wahlbezirk 2: Pfauhausen-West/Obere Zeil; Wahlort: Foyer der Schlossgartenschule, Schlosshof 9
- Wahlbezirk 3: Katzenstein Süd; Wahlort: Schlossgartenschule im Katzenstein, Zimmer 105, Adlerstraße 72
- Wahlbezirke 4: Katzenstein-Nord; Wahlort: Turnhalle der Realschule Wernau, Adlerstraße 74
- Wahlbezirk 5: Adlerstraße Ost; Wahllokal: Turnhalle der Realschule Wernau, Adlerstraße 74
- Wahlbezirk 6: Hengenbach/Braige; Wahlort: Stadthalle im Quadrium, Kirchheimer Straße 68-70
- Wahlbezirk 7: Alt Steinbach; Wahlort: Stadthalle im Quadrium, Kirchheimer Straße 68-70
- Wahlbezirk 8: Schmalwiesen; Wahlort: Stadthalle im Quadrium, Kirchheimer Straße 68-70
- Wahlbezirk 9: Ziegelei/Freitagshof; Wahlort: Stadthalle im Quadrium, Kirchhei-mer Straße 68-70
- Vor dem Betreten des Wahlraums muss jede Person sich die Hände desinfizieren. Hierfür stehen an den Eingängen der Gebäude, in denen sich die Wahlräume befinden, Desinfektionsspender bereit. Zudem stehen in jeder Wahlkabine Desinfektionsmittel bereit.
- Die Mitglieder des Wahlvorstands sind berechtigt, den Zugang zu den Wahlräumen zu regeln, sofern die räumliche Kapazität überschritten wird. Im Wahlraum sollen sich nur so viele Wähler aufhalten, wie Wahlkabinen zur Verfügung stehen.
- Die Wahlräume werden regelmäßig gelüftet.
- Zur Kennzeichnung des Stimmzettels empfiehlt die Stadtverwaltung den Wählern zudem, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.
- Der Zutritt zu den Wahlräumen ist Personen untersagt, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht zehn Tage vergangen sind. Dasselbe gilt für Personen mit typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns. Personen, die keine medizinische Maske oder keinen Atemschutz tragen, ohne dass eine Ausnahme von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske vorliegt, ist der Zutritt ebenfalls nicht gestattet.
- Personen, die das Wahlgeschehen in den Wahllokalen oder den Briefwahlbezirken beobachten wollen, sind ebenfalls dazu verpflichtet, die oben genannten Hygienemaßnahmen zu beachten.
Dies gilt insbesondere für die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes, sofern keine Ausnahme vorliegt sowie für die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Zudem werden die Namen, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sowie Anwesenheitszeit der Wahlbeobachter notiert. Weigert sich eine Person, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahllokal aufhält, ihre Kontaktdaten anzugeben, ist ihr der Zutritt zum Wahlraum nicht gestattet. Wahlbeobachter, bei denen eine Ausnahme von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske vorliegt, dürfen sich in den Wahlräumen zwischen 8 und 13 Uhr und zwischen 13 und 18 Uhr und ab 18 Uhr für jeweils längstens 15 Minuten aufhalten. In Briefwahlbezirken darf die Aufenthaltszeit insgesamt maximal 15 Minuten betragen. Zu den Wahlhelfern ist in diesen Fällen ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. - Wahlvorstände tragen eine FFP2-Maske, sofern sie nicht durch Spuckschutzwände von den Wählern abgeschirmt sind.
Bei Fragen hilft das Wahlamt unter 07153 9345-300 gerne weiter.
Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) bietet eine Reihe von Veranstaltungen für Gruppen, Aktivitäten in den sozialen Medien, Internetangeboten und Publikationen an. Weitere Infos gibt es hier >