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Schöffenwahl 2023Laienrichter im Ehrenamt von 2024 bis 2028 gesucht | Stadt erstellt Vorschlagsliste
In Deutschland richten sogenannte „Schöffengerichte“ bei Strafsachen, die das Amtsgericht verhandelt. Das bedeutet, neben einem Berufsrichter als Vorsitzendem, wirken auch zwei Schöffen als ehrenamtliche Richter mit gleichem Stimmrecht an der Urteilsfindung mit. Sie sind Bürger aus allen Schichten der Bevölkerung mit den unterschiedlichsten Ausbildungen und Berufen. Schöffen sind ehrenamtlich tätig und für die Zeit von fünf Jahren bestellt. Die Stadtverwaltung erstellt in den nächsten Wochen Vorschlagslisten, über die der Gemeinderat dann beschließt.
Die amtierenden Schöffen üben noch bis zum 31. Dezember 2023 ihr Amt aus. Dann folgt die Geschäftsperiode der neuen Schöffen auf die Dauer von fünf Jahren von 2024 bis 2028. Der Ablauf der Wahl ist im Gerichtsverfassungsgesetz festgelegt. Zuerst erstellt die Stadtverwaltung Vorschlagslisten mit Bürgern aus allen Teilen der Bevölkerung und aus den unterschiedlichsten Berufsgruppen. Die Liste legt dann die Verwaltung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor. Das Gerichtsverfassungsgesetz hat geregelt, wer das Ehrenamt Schöffe ausüben kann und wer nicht: Nur Deutsche können Schöffen sein. Unfähig zu dem Amt als Schöffe sind Personen, die in Folge Richterspruchs die Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind. Auch Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, dürfen keine Schöffen sein. Auf den Vorschlagslisten soll die Stadt folgende Personen nicht aufnehmen:
· Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben.
· Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden.
· Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen.
· Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind oder Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
· Manche Berufsgruppen sollen auch nicht als Schöffe vorgeschlagen werden, wie beispielsweise Richter, Notare, Staatsanwälte, Polizisten und Mitglieder der Regierung. Auch wer schon zwei aufeinander folgende Amtsperioden als Schöffe tätig war, soll nicht mehr berufen werden.
Nachdem der Gemeinderat über die Vorschlagsliste der Schöffen beschlossen hat, liegt die Liste eine Woche öffentlich zur Einsicht aus. Danach sendet die Stadtverwaltung sie dem Amtsgericht in Esslingen zu. Dort entscheidet ein Ausschuss über eventuelle Einsprüche und wählt aus den Listen die erforderliche Anzahl von Schöffen aus.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Der Schöffe erhält für seine Tätigkeit daher keine Vergütung, sondern eine Entschädigung für Zeitaufwand und Fahrtkosten. Schöffe ist jedoch ein besonders verantwortliches Ehrenamt, das die betroffenen Personen keinesfalls leichtfertig ausüben dürfen. Das weitere Auswahlverfahren liegt dann beim Amtsgericht. Wer tatsächlich als Schöffe herangezogen wird, darauf haben Stadtverwaltung und Gemeinderat keinen Einfluss mehr.
Die Schöffen sollen aus allen Gruppen der Bevölkerung sein. Dabei sollen sie ein Querschnitt nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung repräsentieren.
Kurzanleitung zum Schöffen in zehn Schritten
Das Anmeldeformular für die Bewerbung zur Schöffenwahl 2023 finden Sie hier >
Das ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular kann per E-Mail an schoeffenwahl(@)wernau.de an das Rathaus gesendet werden. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, das ausgefüllte Bewerbungsformular postalisch an die Stadt Wernau, Fabian Deginus, Leiter Rechts- und Bürgeramt, Kirchheimer Straße 68-70, 73249 Wernau zurückzuschicken.
Gerne steht das Rechts- und Bürgeramt auch für Rückfragen zur Verfügung. Kontakt: Stadt Wernau (Neckar) | Rechts- und Bürgeramt Fabian Deginus | 07153 9345300 | E-Mail fdeginus(@)wernau.de