info
Trotz des wirtschaftlichen Aufschwungs in Deutschland, gibt es viele Personen, die nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.
Um den Kindern von Transferempfängern die Teilhabe am städtischen Leben zu ermöglichen wurde im Jahr 2009 die Wernau Card eingeführt und diese im Jahr 2015 auf Erwachsene erweitert.
Anspruchsberechtigt sind Transferempfänger, welche Arbeitslosengeld II, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherungsleistungen, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Die Wernau Card bietet Vergünstigungen in den Bereichen Hallenbad, Freibad, Stadtbücherei, Musikschule, Stadtranderholung, ÖPNV, Mittagessen in den Schulen und Schulsprachhilfe.