Bürgerbeteiligung
Lärmaktionsplanung Stufe II – Vorstellung des Planentwurfs
Die Lärmaktionsplanung in Wernau geht in die zweite Runde. In einer Gemeinderatssitzung stellte Herr Dipl.-Ing. Roozbeh Karimi vom Fachplanungsbüro für Schallschutz, Möhler & Partner, dem Gremium den Planentwurf für die Lärmaktionsplanung Stufe II vor. Grundlage für die Lärmaktionsplanung ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dieses sieht vor, für Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, sogenannte Lärmaktionspläne aufzustellen und diese regelmäßig, alle fünf Jahre zu überprüfen. In Wernau fällt hierunter nicht nur die Bundesstraße 313 im Neckartal, sondern auch die Landesstraße 1207, besser bekannt als Ortsdurchfahrt / Kirchheimer Straße. Ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung Stufe II ist die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger.
„Lärm beschäftigt uns schon seit vielen Jahren und unsere Gutachten wurden nun wieder bestätigt“, erklärte Bürgermeister Armin Elbl nach der Präsentation von Herrn Dipl.-Ing. Roozbeh Karimi. In den Jahren 2008 / 2009 hat die Stadt Wernau die Lärmaktionsplanung der Stufe I durchgeführt. Hierbei wurden ebenfalls die B 313 sowie die Kirchheimer Straße untersucht und verschiedene Alternativen zur Lärmminderung aufgezeigt. Die folgenden Maßnahmen wurden oder werden in den kommenden Monaten bereits aus der Lärmaktionsplanung Stufe I, sowie der gemeinsamen Antragstellung der Städte und Gemeinden Wernau, Kirchheim unter Teck, Wendlingen, Hochdorf und Notzingen, realisiert:
- Kunststoffplatten am Geländer der Hochbrücke
- LKW-Durchfahrtsverbot für die Kirchheimer Straße
- Geschwindigkeitsbeschränkung, Tempo 30 auf der Kirchheimer Straße
Als wichtigstes Ergebnis stellt sich nun auch bei der durchgeführten Lärmaktionsplanung der Stufe II, im Planentwurf die Kombination aus einem LKW-Durchfahrtsverbot für die Kirchheimer Straße in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30, heraus. Die Untersuchungen zur Verwendung eines lärmschluckenden Asphalts haben zu keiner Empfehlung für diese Maßnahme geführt.