Stadt Wernau (Druckversion)

Bürgerbeteiligung

Lärmaktionsplanung Stufe II – Vorstellung des Planentwurfs

Die Lärmaktionsplanung in Wernau geht in die zweite Runde. In einer Gemeinderatssitzung stellte Herr Dipl.-Ing. Roozbeh Karimi vom Fachplanungsbüro für Schallschutz, Möhler & Partner, dem Gremium den Planentwurf für die Lärmaktionsplanung Stufe II vor. Grundlage für die Lärmaktionsplanung ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dieses sieht vor, für Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, sogenannte Lärmaktionspläne aufzustellen und diese regelmäßig, alle fünf Jahre zu überprüfen. In Wernau fällt hierunter nicht nur die Bundesstraße 313 im Neckartal, sondern auch die Landesstraße 1207, besser bekannt als Ortsdurchfahrt / Kirchheimer Straße. Ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung Stufe II ist die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger.

„Lärm beschäftigt uns schon seit vielen Jahren und unsere Gutachten wurden nun wieder bestätigt“, erklärte Bürgermeister Armin Elbl nach der Präsentation von Herrn Dipl.-Ing. Roozbeh Karimi. In den Jahren 2008 / 2009 hat die Stadt Wernau die Lärmaktionsplanung der Stufe I durchgeführt. Hierbei wurden ebenfalls die B 313 sowie die Kirchheimer Straße untersucht und verschiedene Alternativen zur Lärmminderung aufgezeigt. Die folgenden Maßnahmen wurden oder werden in den kommenden Monaten bereits aus der Lärmaktionsplanung Stufe I, sowie der gemeinsamen Antragstellung der Städte und Gemeinden Wernau, Kirchheim unter Teck, Wendlingen, Hochdorf und Notzingen, realisiert:

  •     Kunststoffplatten am Geländer der Hochbrücke 
  •     LKW-Durchfahrtsverbot für die Kirchheimer Straße
  •     Geschwindigkeitsbeschränkung, Tempo 30 auf der Kirchheimer Straße

Als wichtigstes Ergebnis stellt sich nun auch bei der durchgeführten Lärmaktionsplanung der Stufe II, im Planentwurf die Kombination aus einem LKW-Durchfahrtsverbot für die Kirchheimer Straße in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30, heraus. Die Untersuchungen zur Verwendung eines lärmschluckenden Asphalts haben zu keiner Empfehlung für diese Maßnahme geführt.

Stimmen aus dem Gemeinderat

Stadtrat Joachim Gelewski (WBL/JB) erkundigte sich beim Fachingenieur nach den Maßnahmen die zur Lärmreduzierung an der B 313 in Frage kämen. Dieser sah die Brennpunkte eindeutig entlang der Ortsdurchfahrt. Für die B 313 käme nach seinen Aussagen eine Lärmschutzwand in Frage. „Alles basiert auf Lärmberechnungen, gibt es auch reale Messungen?“ Diese Frage stellte Stadtrat Alfred Freistädter (FWV). „Jein“ antwortete Roozbeh Karimi. Gemessen werde der Verkehr in Form der Anzahl der Fahrzeuge. Die Lärmwerte (Schallwerte) würden anhand von Berechnungen ermittelt, die aber aufgrund des Rechenverfahrens eher zu hoch als zu niedrig ausfallen würden. Insofern wäre man damit auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Stadtrat Wolfgang Sieler (SPD) hatte eine redaktionelle Anmerkung zu den Planunterlagen. Die Seite „Zusammenfassung“ war leer. Hier wurde aber nichts vergessen, sondern der Fachingenieur wartet noch die Anregungen aus der Lärmsprechstunde ab. Danach wird die Zusammenfassung erstellt. Stadträtin Beate Zabukovec (CDU) hatte genau hierzu ebenfalls eine Frage: „Was machen die Bürger die am 24. Februar 2015 keine Zeit haben die Lärmsprechstunde zu besuchen?“ Bürgermeister Armin Elbl erklärte hierauf, selbstverständlich könnten sich die Bürger auch gerne direkt persönlich, per E-Mail oder Telefon an die Stadtverwaltung wenden.

Ergebnisse der Untersuchung

Lärmaktionsplan Stufe II - Präsentation Ergebnisse

Entwurf Lärmaktionsplan

Karten zum Entwurf

http://www.wernau.de//uebrige-seiten-gestrichenes/aus-wernau/laermaktionsplan