Wichtige Informationen zu Ihrem Vorstellungsbesuch
Bei allen Veranstaltungen hat die Gesundheit unserer Künstlerinnen und Künstler sowie unserer Gäste oberste Priorität. Wir sind daher in engem Austausch mit dem Gesundheitsamt und den entsprechenden Ministerien, um für Sie und uns einen sicheren Rahmen zu schaffen, der es ermöglicht, wieder Veranstaltungen genießen zu können. Grundlage bildet die aktuelle Coronaverordnung des Landes-Baden-Württemberg.
Wir sind auch auf Ihre Mithilfe angewiesen und möchten Ihnen für den Besuch Ihrer Veranstaltung einige Informationen mitgeben:
Aktuell gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe II und damit für Kulturveranstaltungen 2G+.
Das bedeutet:
- Zugang für geimpfte und genesene Gäste mit zusätzlichem personalisierten negativen PCR- bzw. Schnelltest
- die Testpflicht entfällt bei Auffrischungsimpfung (Booster) und bei einer Grundimmunisierung (Impfung und Genesung), die maximal sechs Monate alt ist.
- Ausgenommen von der Testpflicht sind Schülerinnen bis einschließlich 17 Jahren (Schülerausweis) und all jene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (entsprechender Nachweis und negativer Antigen-Schnelltest). Die Ausnahme entfällt während der Schulferien.
- Für volljährige Schüler*innen gilt ebenfalls 2G+
- Reduktion der Publikums auf 50 Prozent der Sitzplatzanzahl. Notwendige Stornierungen werden streng nach Buchungsdatum vorgenommen (jüngste Buchungen werden zuerst storniert). Wir melden uns bei Ihnen, sollten Sie betroffen sein.
- FFP2- oder medizinische Maske während des gesamten Aufenthalts, das heißt auch am Platz
- Erfassung der Kontaktdaten aller Gäste
Kartenbuchung und Registrierung Ihrer Daten
Bitte buchen Sie Karten kontaktlos und im Vorverkauf (online oder telefonisch). Die Veranstaltungskassen vor Ort sind nicht besetzt.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie und zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten sind wir dazu verpflichtet, die persönlichen Daten aller Besucherinnen und Besucher unserer Veranstaltungen zu erfassen. Nach der Kartenbuchung und vor Vorstellungsbesuch weisen wir Sie auf Formulare in Papierform oder digital hin, damit Sie Ihre Daten und die der Sie begleitenden Besucherinnen und Besucher erfassen können. Alternativ können digitale Anwendungen (Luca App) verwendet werden.
Beim Einlass an den Spielstätten werden die Daten geprüft. Sollten Personalien abweichen, behalten wir uns vor, am Veranstaltungsort die korrekten Daten aufzunehmen.
Eine Weitergabe von Eintrittskarten an Dritte ist nur unter Beachtung der Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg möglich. Der Eintritt mit weitergegebenen Eintrittskarten ist nur möglich, wenn sich die neuen Karteninhaberinnen und Karteninhaber am Einlass registrieren.
Berechtigungsnachweis für Ihren Besuch
Die Zugangsberechtigung wird in der geltenden Coronaverordnung über ein Stufensystem geregelt:
- Basisstufe: Zugang für geimpfte, genesene und negativ getestete Gäste (3G)
- Warnstufe: Zugang für geimpfte, genesene und negativ PCR-getestete Gäste (3G+)
- Alarmstufe: Zugang für geimpfte und genesene Gäste (2G)
- Alarmstufe II: Zugang für geimpfte und genesene Gäste mit zusätzlichem negativem PCR- oder Schnelltest (2G+). Die Testpflicht entfällt bei Auffrischungsimpfung und bei einer Grundimmunisierung (Impfung/Genesung), die nicht älter als sechs Monate ist.
- Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch, welche Stufe gilt.
Da wir Ihre Berechtigung zum Besuch unserer Vorstellungen prüfen, bitten wir Sie, frühzeitig, mindestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn, anzureisen.
Bitte halten Sie für eine möglichst zeitsparende Prüfung am Einlass einen amtlichen Lichtbildausweis sowie den jeweiligen Nachweis bereit:
- Bei Impfung: Impfzertifikat (nicht Impfpass!) im Original oder in digitaler Form (Corona Warn App oder CovPass-App), abgeschlossene Impfung vor mindestens 14 Tagen.
- Bei überstandener Infektion: positives PCR-Testergebnis, mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt.
- Bei Negativtest*:
- Basisstufe: PCR-Testergebnis, Testtermin max. 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, oder Antigen-Schnelltest, von medizinisch geschultem Personal durchgeführt, Testung max. 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: personalisierte Bescheinigung digital oder in Papierform. Selbsttests sind nicht zugelassen! Eine Übersicht der Schnelltestzentren in der Nähe finden Sie unter hier.
- Warnstufe: PCR-Testergebnis (s. oben)
- Alarmstufe I : keine Zugangsberechtigung für nicht immunisierte Personen!
- Alarmstufe II: keine Zugangsberechtigung für nicht immunisierte Personen, Geimpfte/Genesene benötigen zusätzlich einen tagesaktuellen, personalisierten PCR- oder Antigen-Schnelltest (Befreiung von der Testpflicht bei genannten Ausnahmen)
* Zertifizierte Teststellen in Wernau
für Personen, die noch keine Auffrischungsimpfung haben und deren Grundimmunisierung länger als 6 Monate zurückliegt
- Bitte beachten Sie, dass vor Veranstaltungsbeginn direkt vor Ort im Quadrium keine Möglichkeit für einen Antigen-Schnelltest besteht.
- Sie können rechtzeitig vor der Veranstaltung an folgenden zertifizierten Teststellen in Wernau einen kostenlosen Antigen-Schnelltest machen lassen. Termine können Sie Jeweils online vereinbaren.
- Bürgertestzentrum der Firma Schlienz Tours im CaféCult | Kirchheimer Straße 35 | 73249 Wernau
Montag bis Freitag | jeweils 9 Uhr bis 15 Uhr (ab Montag, 13. Dezember 2021)
Onlineterminbuchung
- Testzentrum Wernau | Junkerstraße 10 (Eingang über die Terrasse der Pizzeria Calabria am Stadtplatz) | 73249 Wernau (Neckar)
Onlineterminbuchung
Trotz aller Einschränkungenviele unvergessliche Momente in unserem Hause!