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Stadtnachrichten

Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024

Autor: Huber
Artikel vom 03.04.2024

Für die Europa- und Kommunalwahl am Sonntag, 9. Juni 2024 sucht die Stadt Wernau noch ehrenamtliche Wahlhelfer*innen für den Wahltag selbst, als auch für den zweiten Auszähltag, Montag, 10. Juni 2024. Zahlreiche Mitarbeiter*innen aus dem Rathaus sowie externe Wahlhelfer*innen aus den Vorjahren sind bereits einberufen, es gibt dennoch verschiedene Posten, die noch dringend besetzt werden müssen.

Am Wahltag, 9. Juni 2024 wird Hilfe in den Wahllokalen, in den Briefwahlbezirken beziehungsweise bei der weiteren Auszählung am Folgetag, Montag, 10. Juni 2024 benötigt. Insgesamt werden rund 100 Helfer*innen benötigt. Hinzu kommen Personen, die sich im Krankheitsfall als Ersatz bereithalten. Wer sich freiwillig engagieren möchte, muss für die Wahlen am 9. Juni 2024 wahlberechtigt, das heißt mindestens 16 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Vorkenntnisse sind nicht nötig. Wahlhelfer*innen werden am Dienstag, 4. Juni um 17 Uhr im Rathaus geschult, aber auch am Wahlsonntag direkt vor Ort eingewiesen.

Aufgaben der Wahlhelfer*innen

Am Wahltag werden Wahlhelfer*innen im Wahllokal eingesetzt. Als Mitglied eines Wahlvorstandes sorgen Sie für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Zu Ihren Aufgaben zählen beispielsweise das Überprüfen der Wahlberechtigung der Wählenden und die Ausgabe der Stimmzettel, Wahlhelfer*innen achten darauf, dass das Wahlgeheimnis eingehalten wird und sie ermitteln das Wahlergebnis.

Wahlhelfer*innen müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen, zum Beispiel dürfen sie während ihrer Tätigkeit kein Zeichen sichtbar tragen, das auf ihre politische Überzeugung hinweist. Wahlhelfer*innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie müssen über die bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten schweigen.

Einsatzzeiten am Wahlsonntag, 9. Juni und am zweiten Auszähltag, Montag, 10. Juni 2024

Die Einsatzzeiten sind am Wahlsonntag, 9. Juni 2024 wie folgt:

Im Wahllokal: entweder in der Frühschicht (7.30 bis 13 Uhr und 18 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung um zirka 22 Uhr) oder in der Spätschicht (13.00 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung). Der Einsatz im Briefwahlbezirk beginnt um 14 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung. Der*Die Wahlvorsteher*in übernimmt die Schichteinteilung.

Am zweiten Einsatztag, 10. Juni 2024, erfolgt für alle Wahlhelfer*innen die Auszählung im Rathaus. Die Auszählung beginnt an diesem Tag für alle Helfer*innen um 8 Uhr. Die räumliche Zuordnung im Rathaus erfolgt über einen Anschlag im Foyer des Rathauses. Die Wahlhelfer*innen, die an beiden Tagen eingesetzt sind, zählen auch im Rathaus wieder für den gleichen Wahlbezirk wie am Vortag aus. 

Ehrenamtliche Entschädigung

Ehrenamtlich tätigen Personen stehen gemäß der Entschädigungssatzung der Stadt Wernau (Neckar) 60 Euro für den Dienst am Wahltag und am Auszähltag am Montag zu. Für die ehrenamtliche Tätigkeit an beiden Tagen kann das Wahlamt im Rathaus eine Bescheinigung für eine Freistellung beim Arbeitgeber erstellen.

Online bewerben, telefonisch oder per E-Mail

Interessierte melden sich über das auf der Homepage der Stadt Wernau eigens eingerichtete Online-Portal: www.wernau.de (unter Wahlen | Wahlhelfer werden). Ihre Bewerbung können Sie auch telefonisch oder per E-Mail abgeben. Der Kontakt hierzu: Wahlamt der Stadt Wernau | Fabian Deginus |  07153 9345-300 | E-Mail fdeginus(@)wernau.de

Text: Anja Scheurenbrand | Foto: stock.adobe.com | Oliver Boehmer - bluedesign®

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