Hauptbereich
Wohngebiet Adlerstraße Ost - Teil IIIAusschnitt aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans Adlerstraße Ost – Teil III
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Adlerstraße Ost – Teil III
Der Gemeinderat der Stadt Wernau (Neckar) hat am 8. Februar 2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Adlerstraße Ost – Teil III“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig wurde beschlossen die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Planbereich gliedert sich nördlich an das bestehenden Baugebiets „Adlerstraße Ost – Teil II“ an. Im westlichen Bereich wird es durch die Adlerstraße begrenzt. Im nördlichen und östlichen Bereich erstreckt sich das Plangebiet bis in die Gewanne Schreienäcker und Flachsäcker. Die östliche Begrenzung erfolgt durch die außerhalb liegenden Flurstücke 141, 213/3, 208/2, 208/1, 207, 206/2, 206/1, 205 und 204. Im nördlichsten Bereich erfolgt die Abgrenzung durch das außerhalb liegende Flurstück 199/2. In nordwestliche Richtung fällt die Gebietsabgrenzung schräg in Richtung der Adlerstraße und des Grundstücks Adlerstraße 79 ab. Das Plangebiet wird in diesem Bereich durch die außerhalb liegenden Flurstücke 198, 197/2, 196, 195,2, 195/1, 194/2, 194/1 und 191/3 begrenzt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet die nachfolgenden Grundstücke vollständig oder teilweise auf Gemarkung Wernau und umfasst eine Fläche von 65.532 m².
Folgende Grundstücke der Flur 2 (Steinbach) sind vollständig enthalten:
142, 142/1, 143, 144, 144/1, 145, 145/1, 146/4, 146/5, 147, 147/1, 148, 148/1, 167, 167/1, 168, 168/1, 169, 169/1, 169/2, 171, 171/1, 172, 172/1, 173, 173/1, 174, 174/1, 175, 176/1, 176/2, 177, 179, 180, 181, 181/2, 183, 183/2, 184, 186, 187, 188, 189, 190, 191/1, 191/2, 191/4, 193, 194/3, 194/4, 194/5, 194/6, 195/3, 195/4, 196/1, 197/3, 198/1, 209/1, 209/2, 210/1, 210/2, 217/5, 2368/3.
Folgen Grundstücke der Flur 2 (Steinbach) sind teilweise enthalten:
170, 217/4.
Der Planbereich ist im oben abgebildeten Kartenausschnitt aus dem Bebauungsplan „Adlerstraße Ost – Teil III“ vom 08.02.2021 dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit der Begründung gemäß § 2a BauGB i. V. m. § 9 Abs. 8 BauGB mit Umweltbericht vom 22.02.2021 bis einschließlich 02.04.2021 (Auslegungsfrist) im Eingangsbereich zur Stadtverwaltung Wernau (Neckar) im Quadrium, Kirchheimer Straße 68-70, 73249 Wernau (Neckar) ausgelegt.
Die Unterlagen können dort zu den folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Sprechzeiten der Stadtverwaltung Wernau (Neckar) aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg von den Öffnungszeiten des Eingangsbereichs abweichen können.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an Fabian Deginus (Amtsleitung Rechts- und Bürgeramt) 07153 9345 300, fdeginus(@)wernau.de oder Madeleine Gehringer (Sachgebietsleitung Baurecht) 07153 9345 310, mgehringer(@)wernau.de.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Adlerstraße Ost – Teil III“ vom 08.02.2021 mit den Ergebnissen der Umweltprüfung nach BauGB einschließlich Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und der wesentlichen Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung.
Bestandteil des Umweltberichts sind die nachfolgenden Schutzgüter: Arten (Fledermäuse, Reptilien und Vögel) und Biotope (Ackerflächen, Kleingärten, Wiesen, Einzelbäume, Feldhecken, Gebüsch und Straßen/Wege), Landschafts- und Ortsbild, Klima und Luft (Kaltluftproduktions- und Kaltluftsammelgebiet), Boden (Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Natürliche Bodenfruchtbarkeit, Filter und Puffer für Schadstoffe, Standort für naturnahe Vegetation, Archive der Natur- und Kulturgeschichte), Wasser (Oberflächenwasser, Grundwasser), Mensch (Land- und Forstwirtschaft, Naherholungsfunktion, verkehrliche Anbindung, Lärmschutz, Altlasten- und Altablagerungen), Kultur- und Sachgüter (Bau- und Kulturdenkmale, Bodendenkmale) sowie Fläche. Weitere Bestandteile sind die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und die Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation (Vermeidungs- und planexterne Kompensationsmaßnahmen, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung).
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan „Adlerstraße Ost – Teil III“ vom 27.10.2020 mit der Ermittlung und Darstellung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können.
Bestandteil der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sind die nachfolgenden Arten: Fledermäuse (Großes Mausohr, Kleine/Große Bartfledermaus, Zwergfledermaus), Zauneidechse, Vögel (Amsel, Blaumeise, Buchfink, Buntspecht, Elster, Feldsperling, Fitis, Girlitz, Goldammer, Grünfink, Hausrotschwanz, Haussperling, Heckenbraunelle, Klappergrasmücke, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Rabenkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen, Rotmilan, Stieglitz, Zaunkönig, Zilpzalp).
Stellungnahmen Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) vom 02.12.2019 (Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz) und des Landratsamts Esslingen vom 18.12.2019 (Abwasserableitung und Regenwasserbehandlung, Vorsorgender Bodenschutz, Naturschutz, Landwirtschaft, Gesundheit) eingegangen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Wernau (Neckar) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Wernau (Neckar), 19. Februar 2021
Armin Elbl
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplanentwurf und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Adlerstraße Ost III
Der Gemeinderat der Stadt Wernau (Neckar) hat in der öffentlichen Sitzung am 04.11.2019 den Vorentwurf für den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften für das Wohnbaugebiet „Adlerstraße Ost III“ gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen
Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Siedlungsrand der bebauten Ortslage von Wernau, und umfasst mit einer Fläche von ca. 6,6 ha (einschließlich der vorhandenen Verkehrsfläche) die Flurstücke 142, 142/1, 143, 144, 144/1, 145, 145/1, 146/4, 146/5, 147, 147/1, 148, 148/1, 167, 167/1, 168, 168/1, 169, 169/1, 169/2, 171, 171/1, 172, 172/1, 173, 173/1, 174, 174/1, 175, 176/1, 176/2, 177, 179, 180, 181, 181/2, 183, 184, 186, 187, 188, 189, 190, 191/1, 191/2, 193, 194/3,194/4, 209/1, 209/2, 210/1, 210/2 und Teile der Flurstücke 183/1, 191/3, 194/1, 194/2, 195/1, 195/2, 196, 197/2, 198, 205, 206/1, 206/2, 207, 208/1, 208/2, 217/3 und 2368 (jeweils Flur 2).
Zweck des Bebauungsplanes ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von zusätzlichen Wohnbauflächen zu schaffen. Im südlichen Teil des Plangebietes werden zusätzlich Flächen für den Gemeinbedarf mit den Festsetzungen Pflegeheim/Kindertagesstätte sowie Sportfläche/Schulerweiterung ausgewiesen.
Die öffentliche Auslegung findet ab dem 18.11.2019 bis zum 20.12.2019 bei der Stadtverwaltung Wernau (Neckar), Rechts- und Bürgeramt, Erdgeschoss, Kirchheimer Str. 68 – 70, 73249 Wernau (Neckar), während der üblichen Öffnungszeiten statt. Diese sind vormittags: Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr und nachmittags: Montag, Mittwoch und Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr, Dienstag 14.00 – 18.00 Uhr. Dort kann man sich während der Dauer der Auslegung auch über die allgemeinen Zwecke und Ziele und über die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Hinweise
Während der oben erwähnten öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen gegenüber der Stadt Wernau (Neckar) abgegeben werden (Stellungnahmefrist). Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (§ 10 Abs. 1 BauGB) unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB). Für eine Wiedereinsetzung in die Stellungnahmefrist gibt es keine Rechtsgrundlage.
Wernau (Neckar), 08.11.2019
Armin Elbl
Bürgermeister