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2. Änderung des FlächennutzungplansÖffentliche Bekanntmachung
Wirksamkeit der 2. Änderung des Flächennutzungsplans „Flächennutzungsplan (FNP) Wernau / Neckar 2010-2025“ für den Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“
Das Landratsamt Esslingen hat die vom Gemeinderat der Stadt Wernau (Neckar) am 31. März 2025 in öffentlicher Sitzung beschlossene 2. Änderung des Flächennutzungsplans „Flächennutzungsplan (FNP) Wernau / Neckar 2010-2025“ mit Erlass vom 18.09.2025 (Az. 411-612.11-00013707#003) aufgrund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Der Planbereich liegt im nordwestlichen Stadtgebiet von Wernau (Neckar) und erstreckt sich zwischen dem Wernauer Freibad und dem Naturschutzgebiet „Wernauer Baggerseen“. Der Planbereich wird nördlich von der Köngener Straße (Landesstraße L 1250) und in westliche und östliche Richtung von den bestehenden Baggerseen begrenzt. Die südliche Begrenzung erfolgt durch das Flurstück-Nr. 134, Flur 1.
Für den räumlichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist der Lageplan in der Fassung vom 31.03.2025 maßgebend.
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung bei der Stadtverwaltung Wernau (Neckar), Kirchheimer Straße 68-70, 73249 Wernau (Neckar) während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 1 BauGB einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).
Weiterhin kann die 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet auf der Homepage der Stadt Wernau (Neckar) unter www.wernau.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan/2-aenderung-des-flaechennutzungplans und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Wernau (Neckar) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Rechtsfolge nach § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Nach § 4 Abs. 4 und 5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt die Flächennutzungsplanänderung – sofern diese unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschiften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung verletzt worden sind,
- die Bürgermeisterin dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschiften gegenüber der Stadt Wernau (Neckar) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Wernau (Neckar), 28. November 2025
Christiane Krieger
Bürgermeisterin
Download zum Flächennutzungsplan
- 2. Änderung Flächennutzunsplan - Planzeichnung, 28.11.2025
- 2. Änderung Flächennutzungsplan - Begründung, 31.03.2025
- 2. Änderung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen - Abwägungstabelle, 12.03.2025
- 2. Änderung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen - Umweltbericht, 28.02.2025
- 2. Änderung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen - saP, 28.02.2025
- 2. Änderung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen - Ausgleichsflächen-Gestaltungsplan, 28.02.2025
- 2. Änderung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen, Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung, 28-02-2025
- 2. Änderung Flächennutzungsplan - Zusammenfassende Erklärung § 10a BauGB, 28.11.2025

