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2. Änderung des FlächennutzungplansÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans „Flächennutzungsplan (FNP) Wernau / Neckar 2010-2025“
Der Gemeinderat der Stadt Wernau (Neckar) hat am 23. September 2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans „Flächennutzungsplan (FNP) Wernau / Neckar 2010-2025“ in der Fassung vom 9. September 2024 für den Bereich des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
Ziel und Zweck der Planung
Im Flächennutzungsplan sind nach § 5 Abs. 1 BauGB die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gebietskörperschaften in den Grundzügen dazustellen.
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans „Flächennutzungsplan (FNP) Wernau / Neckar 2010-2025“ umfasst ein Teilgebiet des Flurstücks 287/2, Flur 1, welches im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ einer Nutzung zur Gewinnung von solarer Energie zugeführt werden soll. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 9. September 2024. Der Planbereich ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans „Flächennutzungsplan (FNP) Wernau / Neckar 2010-2025“ wird im Internet auf der Hompage der Stadt Wernau (Neckar) unter der Internetadresse
www.wernau.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan/2-aenderung-des-flaechennutzungplans
während der Dauer der nachfolgenden Frist
vom 7. Oktober 2024 bis einschließlich zum 8. November 2024
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Stadt Wernau (Neckar) im Quadrium, Kirchheimer Straße 68-70, 73249 Wernau im Erdgeschoss während der üblichen Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr
Montag und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr
Dienstag von 14 bis 18 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die Unterlagen des im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zeitgleich öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“.
Diese Unterlagen sowie die bereits zu diesem Verfahren vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen können unter der Internetadresse www.wernau.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene/freiflaechen-photovoltaikanlage-gemeindewasen abgerufen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse baurechtsamt@wernau.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.wernau.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan/2-aenderung-des-flaechennutzungplans eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Fabian Deginus (Amtsleiter Rechts- und Bürgeramt) | Telefon 07153 9345 300 | E-Mail FDeginus@wernau.de oder an Madeleine Gehringer (Sachgebietsleiterin Baurecht) | Telefon 07153 9345 310 | E-Mail MGehringer@wernau.de.
Wernau (Neckar), 27. September 2024
Christiane Krieger
Bürgermeisterin