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Steuern | GebührenIn der Übersicht
Hier finden Sie eine Übersicht über unsere wichtigsten Steuern und Gebühren.
Wasser- und Abwassergebühren
Wasser
Wassergebühr: 2,39 Euro/m³ zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer
Zählergebühr: 6,50 Euro/Monat zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer
Abwasser
Schmutzwassergebühr: 2,22 Euro/m³ ohne Mehrwertsteuer
Niederschlagswassergebühr: 0,25 Euro/m² ohne Mehrwertsteuer.
Die Jahresverbrauchsabrechnung für Wasser/Abwasser erfolgt jeweils im Februar. Es werden außerdem vier Abschlagszahlungen zum 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember des Jahres festgesetzt.
Die Stadt Wernau hat seit 2021 das ganze Stadtgebiet auf neue Ultraschall-Wasserzähler umgestellt, welche die bisher mechanischen Wasserzähler ersetzen. Die für die jährliche Verbrauchsabrechnung nötigen Zählerstände müssen Sie ab sofort nicht mehr an uns melden, denn die Ultraschall Wasserzähler werden von unseren Kollegen vom Wasserwerk jeweils am Anfang des Jahres zum Stichtag 31.12. unkompliziert per Funk von der Straße aus ausgelesen. Sollten Sie dennoch Ihren Zählerstand für eigene Zwecke ablesen wollen, so ist dies jederzeit möglich.
Wasserverbrauch kontrollieren
Nachdem die Jahresrechnung zugestellt ist, stellen Verbraucher immer wieder fest, dass sich der Wasserverbrauch im Vergleich zum Vorjahr drastisch erhöht hat. Erst später bemerken sie, dass irgendwo eine undichte Stelle sein muss. Wir empfehlen Ihnen daher, in regelmäßigen Abständen den Wasserzähler abzulesen bzw. zu prüfen. Wenn kein Wasser entnommen wird, muss der Durchfluss des Wasserzählers Null sein. Ist das nicht der Fall, befindet sich irgendwo eine undichte Stelle, zum Beispiel am Wasserhahn, an der WC-Dichtung, am Überdruckventil des Boilers oder der Heizungsanlage, an der Gartenleitung, an Ventilen von Waschmaschinen usw.. Diese sollten sie unbedingt reparieren lassen, denn auch geringe Mengen Wasserverlust summieren sich im Lauf eines Jahres. Die Stadt hat hier keine Möglichkeit einen Nachlass zu gewähren. Unsere dringende Empfehlung lautet daher: Kontrollieren Sie Ihren Wasser-verbrauch regelmäßig. Vor allem in Ihrem Interesse.
Eigentumswechsel
Bei Eigentumswechsel geht die Gebührenschuld auf den neuen Anschlussnehmer über. Eigentumswechsel ist der Stadtverwaltung umgehend mitzuteilen. Bitte verwenden Sie hierfür das bereitgestellte Formular. Die Wasserversorgungssatzung und die Abwassersatzung stehen hier zum Download bereit. Damit das Waschpulver in den Waschmaschinen richtig dosiert werden kann, fragen immer wieder Wernauer Bürger auf dem Rathaus nach dem Härtegrad des Wernauer Wassers. „Das gesamte Trinkwasser der Stadt liegt im Härtebereich „mittel“, mit dem Wert 13,5 Grad“. Das entspricht 2,41 Millimol Calciumcarbonat je Liter. Regelmäßige Überprüfungen sorgen dafür, dass das Trinkwasser die zulässigen Grenzwerte nicht überschreitet. So wird das Wasser von der Landeswasserversorgung und auch durch ein von der Stadt beauftragtes Labor für Umweltanalytik untersucht und überwacht.
Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 390 v. H.
Besteuert wird jeder Gewerbebetrieb. Grundlage für den Gewerbesteuerbescheid ist der Gewerbesteuermessbescheid des jeweiligen Finanzamtes. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt sich die Gewerbesteuer.
Während des laufenden Betriebsjahres werden Vorauszahlungen erhoben. Diese werden zu den Terminen: 15. Februar, 15. Mai, 15, August und 15. November fällig. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass bei Zahlungsverzug die gesetzlichen Säumniszuschläge von einem Prozent je angefangenen Monat erhoben werden müssen.
Vergnügungssteuer
Der Steuersatz beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat der Steuerpflicht für das Bereithalten eines Gerätes ab dem 01.01.2016:
- mit Gewinnmöglichkeit 25 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse
- in Spielhallen jedoch mindestens 100,00 €
- bei Aufstellung an anderen Orten jedoch mindestens 50,00 €,
- ohne Gewinnmöglichkeit aufgestellt in einer Spielhalle: 125,00 €
- aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort: 62,00 €.
Die Vergnügungssteuererklärung für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, sowie die aktuelle Vergnügungssteuersatzung steht Ihnen hier zum Download bereit.
Hundesteuer
Die Stadt Wernau (Neckar) erhebt die Hundesteuer nach folgenden Sätzen:
Hund: 132,00 Euro
Jeder weitere Hund: 264,00 Euro
Kampfhund: 660,00 Euro
Jeder weitere Kampfhund: 1.320,00 Euro
Zwinger: 264,00 Euro
Steuerfreier Hund: 0,00 Euro
Im Regelfall unterliegen alle Hundehaltungen im Wernauer Stadtgebiet der Steuerpflicht. Steuerpflichtig ist der Halter eines Hundes bzw. alle Mitglieder eines Haushalts gemeinsam. Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag nach Beginn der Hundehaltung, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Die Hundehaltung ist innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung bei der Stadt Wernau (Neckar) unter Verwendung des Anmeldeformulars schriftlich anzuzeigen.
Jeder Hund hat eine Steuermarke zu tragen. Im Falle des Verlusts oder Unkenntlichkeit einer Steuermarke kann bei der Stadt Wernau (Neckar) eine Ersatzmarke angefordert werden. Die Kosten betragen 15,00 Euro.
Steuerbefreiungen können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Hundesteuerbescheids schriftlich beantragt werden.
Weitere Informationen
Wie definiert sich der Kampfhund nach der Hundesteuersatzung der Stadt Wernau (Neckar)?
Kampfhunde sind solche Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren besteht. Kampfhunde in diesem Sinne sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu.
Die Kampfhundeeigenschaft lässt sich nicht durch einen Verhaltenstest widerlegen. Zur Einstufung als Kampfhundes kommt es allein auf die Genetik des Hundes an.