Die Diskussion im Gemeinderat über den Erhalt der Notwasserbrunnen im geplanten Gewerbegebiet Neckartal geht in die nächste Runde. Am 10. Juli 2020 hatte die Fraktion der Grünen /Unabhängigen im Gemeinderat Wernau den Antrag gestellt, die Umnutzung der Brunnen im Neckartal als Notwasserbrunnenbrunnen unter den Gesichtspunkten technischer Aufwand, Kosten und Pflegeaufwand zu prüfen. Ebenso solle geprüft werden, wie sich die Existenz von Notbrunnen auf die Ausweisung und Erschließung des dort geplanten Gewerbegebietes auswirkt.
In der heutigen Zeit zeige sich die Wichtigkeit einer funktionierenden Trinkwasserversorgung für die Bürger. Deutschland erlebe sinkende Grundwasserstände und kritische Versorgungssituationen in nie dagewesenem Ausmaß, argumentieren die Grünen/Unabhängigen in ihrem Antrag.
Am 15. Mai 2018 hatte der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Eigenwasserförderung nicht mehr in Betrieb zu nehmen sowie die Planungen für den Rückbau der Betriebseinrichtungen sowie der Brunnen zu beauftragen. Das Trinkwasser bezieht Wernau nun über die Landeswasserversorgung vom Bodensee und der Donau. „Trinkwasser ist unser kostbarstes Lebensmittel,“ erklärte Bürgermeister Armin Elbl in der Gemeinderatssitzung am 28. September 2020. Der Gemeinderat habe sich daher die Entscheidung, die Brunnen für die Eigenwasserversorgung nicht mehr in Betrieb zu nehmen und zurückzubauen, im Mai 2018 nicht leicht gemacht. Der Entscheidung sei ein Gutachten der RBSwave GmbH und eine 6-monatige Diskussion und Entscheidungsfindung vorausgegangen. Allerdings seien die Fakten die gleichen wie 2018. Er unterstütze den Antrag der Grünen/Unabhängigen, den Antoniusbrunnen beim Tagungshaus als Notwasserbrunnen in Betrieb zu halten. Diese Idee befürworte auch das Gesundheitsamt, erklärte Bürgermeister Elbl weiter. Allerdings stelle sich die Frage, ob der Erhalt der beiden Brunnen im geplanten Gewerbegebiet Neckartal als Notwasserbrunnen darüber hinaus Sinn macht. Denn die Trinkwassernotversorgung in Deutschland wurde ursprünglich für den Verteidigungsschutz konzipiert und werde daher vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nach dem Wassersicherstellungsgesetz umgesetzt. Derzeit seien dies bundesweit 4.800 Brunnen. Die Wasserbereitstellung durch Notwasserbrunnen sei limitiert. Der Antoniusbrunnen könne pro Person 60 Liter am Tag fördern, allerdings sehe das Bundesamt für Katastrophenschutz eine maximale Versorgung von 15 Liter pro Person und Tag als Notreserve vor, um die dann noch vorhandenen Wasserreserven möglichste lange nutzen zu können. Das Hauptpumpwerk schaffe eine ähnliche Menge wie der Antoniusbrunnen, müsste aber zuvor umfassend saniert werden. Der Sportplatzbrunnen liefere zu wenig. Patrick Klein, Leiter des Stadtbauamtes, zeigte die Fakten zur Sachlage auf, die Beweggründe für den Rückbau der Brunnen und untermauerte diese mit gutachterlichen Ergebnissen der Firma RBSwave. Er erinnerte an die Altlastflächen im Neckartal und die gewerbliche Nutzung ringsum. Es gebe eine defekte Abwasserleitung unter der Landesstraße sowie die alte Leitung zum Hochbehälter, die unter bebautem Gebiet hindurchführe. Zudem sei es problematisch, dass in Wernau kein Wasserschutzgebiet ausgewiesen sei. All das habe in der Vergangenheit immer wieder zu Qualitätsproblemen und Außerbetriebnahme der Eigenwasserversorgung geführt.
Eine Abhängigkeit von einem Trinkwasserlieferanten, wie aktuell über die Landeswasserversorgung, erachten die Grünen/Unabhängigen trotzdem für hoch riskant. Dies belege zum Beispiel auch der über mehrere Tage anhaltenden Störfall in der städtischen Versorgung im September 2019. Sie führen weiterhin die Gefahr durch Anschläge oder Pandemien ins Feld und verweisen auf eine Veröffentlichung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Dieses Argument wurde jedoch von Stadtbaumeister Klein entkräftet, da Wernau neben dem Wasser der Landeswasserversorgung aus dem Donauried auch Wasser von der Bodenseewasserversorgung aus dem Bodensee erhalte. Bei Ausfall eines der beiden Lieferanten, könne der ganze Ort vom anderen Lieferanten versorgt werden. Hierfür hat die Stadt die technischen Voraussetzungen geschaffen. Bereits vor der Sommerpause stand die Umnutzung der Brunnen im geplanten Gewerbegebiet Neckartal als Notwasserbrunnen auf der Tagesordnung. Die Grünen beantragten für die Sitzung am 27. Juli 2020, noch einmal über den Antoniusbrunnen sowie über die beiden Brunnen im geplanten Gewerbegebiet zu diskutieren, bevor der nächste Beschluss zum Gewerbegebiet gefällt werde. Aber auch die erneute Darlegung der Fakten und Argumente der Stadtverwaltung in der Gemeinderatssitzung am 28. September überzeugten Stadtrat Stefan Prakesch von den Grünen/Unabhängigen nicht. Er fühle sich überfahren. Es gebe keine Vorlagen, anhand derer sich die Fraktion im Vorfeld hätte beraten und entscheiden können. Seine Fraktion könne daher in dieser Sitzung keinen Beschluss über die Umnutzung der Brunnen im Neckartal fassen. Bürgermeister Elbl erklärte, Stadtrat Prakesch selbst habe allen Fraktionen schon am 10. Juli 2020 seine Anträge zugesandt und die Stellungnahme der Verwaltung liege dem Gemeinderat seit Ende Juli vor daher halte er die Sache für entscheidungsreif. Nach einer Sitzungsunterbrechung stimmten alle Fraktionen außer der SPD für die Vertagung einer Beschlussfassung zu der Umnutzung der Brunnen im Neckartal als Notwasserbrunnen.
Situation der Notwasserbrunnen im Neckartal in Wernau (Neckar)_PowerPoint-Präsentation in der Sitzung des Gemeinderats am 28.09.2020 (PDF)
Text: Anja Scheurenbrand | Foto: Stadt Wernau