Hauptbereich
Bei den Linden - 2. ÄnderungAusschnitt aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans | „Bei den Linden - 2. Änderung“
Öffentliche Bekanntmachung | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bei den Linden - 2. Änderung“
Der Gemeinderat der Stadt Wernau (Neckar) hat am 6. Dezember 2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Bei den Linden – 2. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet „Bei den Linden – 2. Änderung“ liegt im nordwestlichen Stadtgebiet von Wernau (Neckar) und erstreckt sich entlang der Brunnenstraße. Die Bebauungsplanänderung umfasst einen Teilbereich des städtischen Grundstücks Flst.-Nr. 865. Der Geltungsbereich wird südöstlich von der Brunnenstraße und südwestlich von dem Grundstück Brunnenstraße 12 (Flst.-Nr. 865/1) begrenzt. Im nordwestlichen Bereich erfolgt die Begrenzung durch die Grundstücke Haldenweg 33 (Flst.-Nr. 964/14), Haldenweg 31 (Flst.-Nr. 864/15), Haldenweg 29 (Flst.-Nr. 864/6), Haldenweg 27 (Flst.-Nr. 864/7), Haldenweg 23 (Flst.-Nr. 864/8) und Haldenweg 21 (Flst.-Nr. 864/9). Die Teilung des Grundstücks Flst.-Nr. 865 erfolgt etwa in Höhe der Grenze zwischen Haldenweg 23 (Flst.-Nr. 864/8) und Haldenweg 21 (Flst.-Nr. 864/9).
Für den Planbereich ist der Lageplan vom 25.11.2021 maßgebend. Diesem kann der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung „Bei den Linden – 2. Änderung“ entnommen werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Bei den Linden – 2. Änderung“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung einer Wohnbebauung geschaffen werden.
Der Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Wernau (Neckar), 17. Dezember 2021
Armin Elbl
Bürgermeister