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Neckartal III, 1. ÄnderungAusschnitt aus dem Vorentwurf des zeichnerischen Teils des Bebauungsplans | „Neckartal III, 1. Änderung
Öffentliche Bekanntmachung | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplanvorentwurf und den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften „Neckartal III, 1. Änderung“
Der Gemeinderat der Stadt Wernau (Neckar) hat am 28.11.2022 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschiften „Neckartal III, 1. Änderung“ gebilligt und beschlossen die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Das Plangebiet umfasst die im westlichen Bereich der Stadt Wernau gelegenen Flurstücke Nr. 251 und 288/1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich über das Flurstück Nr. 251 am linken Neckarufer zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet, der Esslinger Straße und der Kirchheimer Straße. Zusätzlich wird das gegenüberliegende Flurstück 288/1 in den Geltungsbereich einbezogen.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nutzungsintensivierung der Flächen im Neckartal zur Gewerbeansiedlungen zu schaffen.
Der Planbereich ist in dem Kartenausschnitt (siehe oben) aus dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Neckartal III, 1. Änderung“ vom 27.10.2022 dargestellt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Neckartal III, 1. Änderung“ wird vom 12.12.2022 bis einschließlich 20.01.2023 im Erdgeschoss der Stadtverwaltung Wernau (Neckar) im Quadrium, Kirchheimer Straße 68-70, 73249 Wernau ausgelegt.
Die Unterlagen können dort zu den folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an Fabian Deginus (Amtsleitung Rechts- und Bürgeramt) Tel. 07153 9345 300, fdeginus(@)wernau.de oder Madeleine Gehringer (Sachgebietsleitung Baurecht) Tel. 07153 9345 310, mgehringer(@)wernau.de.
Währen der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Wernau (Neckar) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mittgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Für eine Wiedereinsetzung in die Stellungnahmefrist gibt es keine Rechtsgrundlage.
Wernau (Neckar), 02.12.2022
Armin Elbl
Bürgermeister