Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Wernau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Login auf der Website

Ermöglicht das Anmelden in einem Login-Bereich auf der Website.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Wernau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Geschichte | Wappen: Stadt Wernau

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Themenschwerpunkte: Familien Senioren Wirtschaft Hilfen

Hauptbereich

Geschichte | Wappen

Stadtgeschichte

Sucht man die Orte Pfauhausen und Steinbach heute auf der Landkarte, so findet man sie nicht mehr, denn 1938 ging aus dem Zusammenschluss der beiden Orte die neue Gemeinde Wernau am Neckar hervor. Doch die Wurzeln der beiden Dörfer reichen weit zurück. Pfauhausen, am Neckar gelegen, und Steinbach, nur einen Steinwurf von der Schwäbischen Alb entfernt, wurden namentlich Ende des 13. Jahrhunderts erstmals erwähnt. Beide Orte können auf eine wechselhafte Geschichte zurückblicken.

Wie die meisten Orte, so hat auch hier die lokale Herrschaft das Bild geprägt. In Pfauhausen waren die Herren von Wernau ab dem frühen 14. Jahrhundert bis zu ihrem Aussterben 1696 ansässig. Danach ging der Ort durch Heirat an die von Rotenhan in Neuhausen. 1706 kaufte der Fürstbischof Kardinal Franz von Hutten den Besitz Pfauhausen. Steinbach gehörte den Herzögen von Teck und dem Kloster Salmannsweiler. Bis es 1744 die Freiherren von Palm erwarben, traten hier verschiedene Ortsherren als Besitzer in Erscheinung. Noch heute ist ein Enkel des letzten von Palm im Schloss ansässig.

Die Reformation konnte sich in den beiden Orten nicht durchsetzen, da die Ortsherrschaft an ihrer Religion festhielt. So gehörten Pfauhausen und Steinbach zu den wenigen Orten im reformierten Altwürttemberg, die an ihrem alten katholischen Glauben festhielten. Bei der Säkularisierung bzw. Mediatisierung 1806 gelangten die beiden Dörfer, da sie reichunmittelbar waren, an das Königreich Württemberg.

1796 kam der fortschrittliche Pfarrer Benedikt Maria von Werkmeister nach Steinbach, durch den das Leben im Ort neue Impulse erhielt. Werkmeister war zuvor Hofprediger am württembergischen Hofe unter Herzog Karl Eugen gewesen und gehörte zu den führenden Köpfen der Aufklärung. 1808 führte er die allgemeine Schulordnung in Württemberg ein. Im gleichen Jahr zeichnete ihn König Friedrich von Württemberg mit dem Civil-Verdienst-Orden aus, mit dem auch der persönliche Adel verbunden war. 1818 ging Werkmeister als Oberkirchenrat nach Stuttgart.

Aus den Bauerndörfern wurden allmählich Handwerkergemeinden. Schon im frühen 20. Jahrhundert kam es zu Verhandlungen über den Zusammenschluss der zwei Dörfer. Doch es sollte noch über zehn Jahre dauern, bis die Vereinigung  tatsächlich vollzogen werden konnte. Den Namen der neu gegründeten Kommune übernahm man vom Geschlecht derer von Wernau, die fast 400 Jahre die Ortsherrschaft in Pfauhausen ausübten. So findet man auf den Landkarten seit 1938 den Ortsnamen Wernau anstelle der früheren Dorfnamen Pfauhausen und Steinbach.

Nach dem zweiten Weltkrieg erlebte Wernau einen rasanten Aufschwung. Daneben stellte der starke Zustrom von Heimatvertriebenen und Flüchtlingen hohe Anforderungen an die Gemeindeverwaltung. Außerdem musste die Infrastruktur weiter ausgebaut werden. Bei der Zusammenlegung 1938 hatte die Gemeinde 2.816 Einwohner. Als Wernau dann 1968 zur Stadt erhoben wurde, waren es bereits 12.170 Gemeindemitglieder. 

Artikel löschen

Möchten Sie den Artikel wirklich aus dem Warenkorb löschen?

Löschen