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AllgemeinesSie haben einen Gegenstand verloren?
Sie haben einen Gegenstand gefunden?
Sie haben einen Gegenstand gefunden?
Jeder, der einen Gegenstand mit einem Wert über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund anzuzeigen. Sie können den Fundgegenstand beim Fundbüro im Rathaus Wernau abgeben.
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist kann dem Finder die Fundsache gegen eine geringe Gebühr überlassen werden.
Fundfahrräder die nicht an den Besitzer zurückgegeben werden können, verkauft die Stadt Wernau im Internet, oder werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist an bedürftige Menschen abgegeben.
Gefundene Haustiere übernimmt das Tierheim Esslingen am Neckar.
Tierheim Esslingen
Nympheaweg 6
73730 Esslingen am Neckar
0711 311733
Außerhalb der Sprechzeiten des Tierheims Esslingen gibt es eine Tierrettung mittlerer Neckar.
24 Stunden Notrufnummer
0177 3590902
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Fundsachen im Umkreis suchen
Sie haben etwas in der Bahn, am Fluhafen oder auf einem Radweg verloren?
So haben Sie die Möglichkeit Ihre verloren gegangenen Gegenstände auch im nähren Umkreis zu suchen. Dieser Service wird von der Firma FundInfo angeboten.
Finderlohn
Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500,00 Euro 5 %, für den Mehrwert, also ab einem Wert von 500,00 Euro, 3 % des Wertes.