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Freiflächen-Photovoltaikanlage GemeindewasenÖffentliche Bekanntmachung Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplanvorentwurf und den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften "Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen
Der Gemeinderat der Stadt Wernau (Neckar) hat am 11. Dezember 2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschiften „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ gebilligt und beschlossen die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Stadtgebiet von Wernau (Neckar) und erstreckt sich zwischen dem Wernauer Freibad und dem Naturschutzgebiet „Wernauer Baggerseen“. Der geplante Geltungsbereich umfasst ein Teilgebiet des Flurstücks 287/2, Flur 1. Der Geltungsbereich wird nördlich von der Köngener Straße (L 1250) und in westliche und östliche Richtung von den bestehenden Baggerseen begrenzt. Die südliche Begrenzung erfolgt durch das Flurstück.-Nr. 134, Flur 1.
Ziel des Bebauungsplans ist die Nutzung der Fläche zur Gewinnung von solarer Energie.
Der Planbereich ist im obigen Kartenausschnitt aus dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ vom 07.11.2023 dargestellt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ wird vom 2. Januar 2024 bis einschließlich 2. Februar 2024 im Erdgeschoss der Stadtverwaltung Wernau (Neckar) im Quadrium, Kirchheimer Straße 68-70, 73249 Wernau ausgelegt.
Die Unterlagen können dort zu den folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Stadt Wernau | Fabian Deginus (Amtsleitung Rechts- und Bürgeramt) | 07153 9345 300 | E-Mail fdeginus(@)wernau.de oder an Madeleine Gehringer (Sachgebietsleitung Baurecht) | 07153 9345 310 | E-Mail mgehringer(@)wernau.de.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Wernau (Neckar) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mittgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Für eine Wiedereinsetzung in die Stellungnahmefrist gibt es keine Rechtsgrundlage.
Wernau (Neckar), 22. Dezember 2023
Armin Elbl
Bürgermeister
Downloads zum Babauungsplan
- Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ – Vorentwurf, Stand 07.11.2023
- Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ – Begründung zum Bebauungsplan, Stand 07.11.2023
- Umweltbericht zum Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“, Stand 07.11.2023
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“, Stand 16.10.2023
- Belegungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen – Vorentwurf, Stand 08.11.2023