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Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen: Stadt Wernau

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Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen

Gemeinderat stellt die Weichen für Freiflächen-Photovoltaikanlage

Die Grundstückseigentümerin plant im Neckartal, auf Teilen des ehemaligen Daimler Testgeländes, eine großflächige Photovoltaikanlage.

Mit einem einstimmigen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“hat der Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung am 24. Januar 2022 die Weichen für eine zukunftsgerichtete Nachnutzung auf  Teilen des ehemaligen Daimler Testgeländes im Neckartal gestellt.

Hiermit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Solarstrom auf dem ehemaligen Daimler Testgelände im Neckartal geschaffen werden.

Denn die Grundstückseigentümerin möchte mit der geplanten Freiland Photovoltaikanlage  eine neue, zukunftsfähige Nutzung, der durch die bisherige Teststrecke geprägten Bereiche des Grundstücks, entwickeln.

Hierzu fanden bereits verschiedene Gespräche mit der Stadt sowie dem Landratsamt Esslingen, dem Regierungspräsidium Stuttgart sowie dem Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg statt. Der Aufstellungsbeschluss stellt nun den ersten förmlichen Verfahrensschritt des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ dar. Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Stadtgebiet von Wernau (Neckar) und erstreckt sich zwischen dem Wernauer Freibad und dem Naturschutzgebiet „Wernauer Baggerseen“. Der geplante Geltungsbereich umfasst ein Teilgebiet des Flurstücks 297/2, Flur 1. Der Geltungsbereich wird nördlich von der Köngener Straße (L 1250) und in westliche und östliche Richtung von den bestehenden Baggerseen begrenzt. Der Geltungsbereich kann dem Lageplan  vom 12. Januar 2022 entnommen werden. Im weiteren Verfahrensablauf erfolgt die Entwicklung eines Bebauungsplanentwurfs, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.

Mit dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ zeigt der Gemeinderat, dass er grundsätzlich der Errichtung einer Photovoltaikanlage als Nachnutzung auf dem Daimler Testgeländes positiv gegenübersteht. Zu einem späteren Zeitpunkt muss geklärt werden, wieviel von der früheren Teststrecke für die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur Verfügung gestellt werden kann oder wo exakt die Grenze zum Naturschutzgebiet verläuft.

„Auch die Verwaltung hält dieses Projekt aus Klimaschutz- und Umweltschutz-Gesichtspunkten unterstützungswürdig“, erklärt Bürgermeister Armin Elbl. Es müsste selbstverständlich die unmittelbare Nähe zum Naturschutzgebiet Wernauer Baggerseen in besonderer Weise beachtet werden und in den planerischen Überlegungen Einfluss finden.

Bislang ist der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ im Flächennutzungsplan als „Grünfläche“ dargestellt. Der Bebauungsplan wird damit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB). Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans geändert. Der Regionalplan sieht für den Bereich einen regionalen Grünzug sowie ein Gebiet für Naturschutz und Landschaftspflege vor. Daher muss auch ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden. 

Text: Anja Scheurenbrand | Foto: Stadt Wernau

Öffentliche Bekanntmachung | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“

Der Gemeinderat der Stadt Wernau (Neckar) hat am 24. Januar 2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Stadtgebiet von Wernau (Neckar) und erstreckt sich zwischen dem Wernauer Freibad und dem Naturschutzgebiet „Wernauer Baggerseen“. Der geplante Geltungsbereich umfasst ein Teilgebiet des Flurstücks 297/2, Flur 1. Der Geltungsbereich wird nördlich von der Köngener Straße (L 1250) und in westliche und östliche Richtung von den bestehenden Baggerseen begrenzt. Die südliche Begrenzung erfolgt durch das Flst.-Nr. 134, Flur 1. Für den Planbereich ist der Lageplan vom 12. Januar 2022 maßgebend. Diesem kann der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ entnommen werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Solarstrom geschaffen werden.

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

 

Wernau (Neckar), 28. Januar 2022


Armin Elbl

Bürgermeister

 

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