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Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen: Stadt Wernau

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Themenschwerpunkte: Familien Senioren Wirtschaft Hilfen

Hauptbereich

Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“

Der Gemeinderat der Stadt Wernau (Neckar) hat am 23. September 2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ und den Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 9. September 2024 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen.

 

Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Stadtgebiet von Wernau (Neckar) und erstreckt sich zwischen dem Wernauer Freibad und dem Naturschutzgebiet „Wernauer Baggerseen“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird nördlich von der Köngener Straße (Landesstraße L 1250) und in westliche und östliche Richtung von den bestehenden Baggerseen begrenzt. Die südliche Begrenzung erfolgt durch das Flurstück-Nr. 134, Flur 1.

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 9. September 2024. Der Planbereich ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung und Umweltbericht im Internet auf der Homepage der Stadt Wernau (Neckar) unter der Internetadresse

 

www.wernau.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene/freiflaechen-photovoltaikanlage-gemeindewasen

 

während der Dauer der nachfolgenden Frist

 

vom 7. Oktober 2024 bis einschließlich zum 8. November 2024

 

veröffentlicht.

 

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Stadt Wernau (Neckar) im Quadrium, Kirchheimer Straße 68-70, 73249 Wernau im Erdgeschoss während der üblichen Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr

Montag und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr

Dienstag von 14 bis 18 Uhr

öffentlich ausgelegt.

 

Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

Umweltbericht zum Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ vom 9. September 2024 mit den Ergebnissen der Umweltprüfung nach BauGB einschließlich Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und der wesentlichen Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung. Bestandteil des Umweltberichts sind die nachfolgenden Schutzgüter:

Biotope (Gehölz- und Gebüschstrukturen, Rohbodenstrukturen, Schotterwege, kleine Tümpel, Brennnessel- und Brombeerbestände) und Arten (Vögel, Reptilien, Amphibien, Schmetterlinge, totoholzbewohnende Käfer und Biber).

Landschaftsbild / Ortsbild (Strukturvielfalt, Vorbelastungen, Außen- und Fernwirkung).

Klima und Luft (Temperatur und Feuchte, Windoffenheit, Frisch- und Kaltluftproduktion, Frisch- und Kaltluftabfluss und Luft- und Lärmbelastung).

Boden (Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, natürliche Bodenfruchtbarkeit, Filter und Puffer für Schadstoffe, Sonderstandorte für die naturnahe Vegetation, Archive der Natur- und Kulturgeschichte)

Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer).

Mensch (Wohnumfeld, Erholungsfunktion und Nutzung), Kultur- und Sachgüter (Bau- und Kulturdenkmale) sowie Flächen (Flächeninanspruchnahme).

Weitere Bestandteile sind die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und die Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation (Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, Maßnahmen zum Artenschutz, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung).

 

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ vom 23. April 2024 mit der Ermittlung und Darstellung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können.

Bestandteil der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sind die nachfolgenden Arten: Vögel (Amsel, Bachstelze, Blässhuhn, Blaumeise, Buchfink, Buntspecht, Eichelhäher, Elster, Gartenbaumläufer, Gartengrasmücke, Graugans, Graureiher, Grauspecht, Grünspecht, Heckenbraunelle, Kohlmeise, Kormoran, Kleiber, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Rabenkrähe, Reiherente, Ringeltaube, Rotkehlchen, Schwanzmeise, Singdrossel, Star, Stockente, Sumpfmeise, Teichrohrsänger, Zaunkönig und Zilpzalp), Fledermäuse (Breitflügelfledermaus, Braunes Langohr, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Kleine/Große Bartfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus), Reptilien (Blindschleiche, Ringelnatter und Zauneidechse), Amphibien (Seefrosch und Teichfrosch), Schmetterlinge (Kleiner Schillerfalter und Kurzschwänziger Bläuling), Totoholzkäfer und Biber.

 

Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG zum Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ vom 9. September 2024 zur Prüfung der Zulassung oder Durchführung von Projekten nach § 34 BNatSchG sowie Art. 6 Abs. 3 FF-Richtlinie auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen von FFH-Gebieten oder Vogelschutzgebieten.

Bestandteil der Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung sind das FFH-Gebiet „Filder“ (Lebensräumen: Natürliche nährstoffreiche Seen, Magere Flachland-Mähwiesen, Kalktuffquellen, Waldmeister-Buchenwald, Auenwälder mir Erle, Esche und Weide; Arten: Gelbbauchunke, Biber, Groppe, Grünes Besenmoos, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Bechsteinfledermaus und Kammmolch)und das Vogelschutzgebiet „Grienwiesen und Wernauer Baggerseen“ (Drosselrohrsänger, Eisvogel, Krickente, Knäkente, Rohrdommel, Mittelspecht, Baumfalke, Zwergdommel, Wendehals, Neuntöter, Nachtreiher, Kormoran, Grauspecht, Kleines Sumpfhuhn, Tüpfelsumpfhuhn, Wasserralle, Beutelmeise, Zwergtaucher und Kiebitz).

 

Stellungnahme Regierungspräsidium Stuttgart – Abteilung Wirtschaft und Infrastruktur vom 16. Februar 2024 (Regionale Grünzüge, Gebiete für Naturschutz und Landschaftspflege, Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen, Überflutungsgefährdete Gebiete, Erneuerbare Energien, Klimaschutz, Landwirtschaft, Mobilität, Verkehr, Straße, Natur- und Artenschutz und Denkmalpflege).

 

Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 31. Januar 2024 (Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau und Geotopschutz).

 

Stellungnahme Landratsamt Esslingen vom 1. Februar 2024 (Oberflächengewässer, Abwasserableitung, Regenwasserbehandlung, Bodenschutz / Altlasten, Schutzgebietskulisse, Artenschutz, Gewerbe, Landwirtschaft, Gesundheit, Geoinformation / Vermessung, Straßenbau / -verkehr, Katastrophenschutz / Feuerlöschwesen und Abfallrecht).

 

Stellungnahme Verband Region Stuttgart vom 31. Januar 2024 (Regionaler Grünzug).

 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse baurechtsamt@wernau.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.wernau.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene/freiflaechen-photovoltaikanlage-gemeindewasen eingestellt.

 

Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Fabian Deginus (Amtsleiter Rechts- und Bürgeramt) | Telefon 07153 9345 300 | E-Mail FDeginus@wernau.de oder an Madeleine Gehringer (Sachgebietsleiterin Baurecht) | Telefon 07153 9345 310 | E-Mail MGehringer@wernau.de.

 

Wernau (Neckar), 27. September 2024

  

Christiane Krieger

Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplanvorentwurf und den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften "Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen

Der Gemeinderat der Stadt Wernau (Neckar) hat am 11. Dezember 2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschiften „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ gebilligt und beschlossen die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Stadtgebiet von Wernau (Neckar) und erstreckt sich zwischen dem Wernauer Freibad und dem Naturschutzgebiet „Wernauer Baggerseen“. Der geplante Geltungsbereich umfasst ein Teilgebiet des Flurstücks 287/2, Flur 1. Der Geltungsbereich wird nördlich von der Köngener Straße (L 1250) und in westliche und östliche Richtung von den bestehenden Baggerseen begrenzt. Die südliche Begrenzung erfolgt durch das Flurstück.-Nr. 134, Flur 1.

Ziel des Bebauungsplans ist die Nutzung der Fläche zur Gewinnung von solarer Energie.

Der Planbereich ist im obigen Kartenausschnitt aus dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ vom 07.11.2023 dargestellt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ wird vom 2. Januar 2024 bis einschließlich 2. Februar 2024 im Erdgeschoss der Stadtverwaltung Wernau (Neckar) im Quadrium, Kirchheimer Straße 68-70, 73249 Wernau ausgelegt.
 

Die Unterlagen können dort zu den folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Donnerstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag               
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Stadt Wernau | Fabian Deginus (Amtsleitung Rechts- und Bürgeramt) | 07153 9345 300 | E-Mail fdeginus(@)wernau.de oder an Madeleine Gehringer (Sachgebietsleitung Baurecht) | 07153 9345 310 | E-Mail mgehringer(@)wernau.de.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Wernau (Neckar) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mittgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Für eine Wiedereinsetzung in die Stellungnahmefrist gibt es keine Rechtsgrundlage.

 

Wernau (Neckar), 22. Dezember 2023

Armin Elbl

Bürgermeister

Gemeinderat stellt die Weichen für Freiflächen-Photovoltaikanlage

Die Grundstückseigentümerin plant im Neckartal, auf Teilen des ehemaligen Daimler Testgeländes, eine großflächige Photovoltaikanlage.

Mit einem einstimmigen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“hat der Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung am 24. Januar 2022 die Weichen für eine zukunftsgerichtete Nachnutzung auf  Teilen des ehemaligen Daimler Testgeländes im Neckartal gestellt.

Hiermit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Solarstrom auf dem ehemaligen Daimler Testgelände im Neckartal geschaffen werden.

Denn die Grundstückseigentümerin möchte mit der geplanten Freiland Photovoltaikanlage  eine neue, zukunftsfähige Nutzung, der durch die bisherige Teststrecke geprägten Bereiche des Grundstücks, entwickeln.

Hierzu fanden bereits verschiedene Gespräche mit der Stadt sowie dem Landratsamt Esslingen, dem Regierungspräsidium Stuttgart sowie dem Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg statt. Der Aufstellungsbeschluss stellt nun den ersten förmlichen Verfahrensschritt des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ dar. Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Stadtgebiet von Wernau (Neckar) und erstreckt sich zwischen dem Wernauer Freibad und dem Naturschutzgebiet „Wernauer Baggerseen“. Der geplante Geltungsbereich umfasst ein Teilgebiet des Flurstücks 297/2, Flur 1. Der Geltungsbereich wird nördlich von der Köngener Straße (L 1250) und in westliche und östliche Richtung von den bestehenden Baggerseen begrenzt. Der Geltungsbereich kann dem Lageplan  vom 12. Januar 2022 entnommen werden. Im weiteren Verfahrensablauf erfolgt die Entwicklung eines Bebauungsplanentwurfs, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.

Mit dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ zeigt der Gemeinderat, dass er grundsätzlich der Errichtung einer Photovoltaikanlage als Nachnutzung auf dem Daimler Testgeländes positiv gegenübersteht. Zu einem späteren Zeitpunkt muss geklärt werden, wieviel von der früheren Teststrecke für die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur Verfügung gestellt werden kann oder wo exakt die Grenze zum Naturschutzgebiet verläuft.

„Auch die Verwaltung hält dieses Projekt aus Klimaschutz- und Umweltschutz-Gesichtspunkten unterstützungswürdig“, erklärt Bürgermeister Armin Elbl. Es müsste selbstverständlich die unmittelbare Nähe zum Naturschutzgebiet Wernauer Baggerseen in besonderer Weise beachtet werden und in den planerischen Überlegungen Einfluss finden.

Bislang ist der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ im Flächennutzungsplan als „Grünfläche“ dargestellt. Der Bebauungsplan wird damit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB). Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans geändert. Der Regionalplan sieht für den Bereich einen regionalen Grünzug sowie ein Gebiet für Naturschutz und Landschaftspflege vor. Daher muss auch ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden. 

Text: Anja Scheurenbrand | Foto: Stadt Wernau

Öffentliche Bekanntmachung | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“

Der Gemeinderat der Stadt Wernau (Neckar) hat am 24. Januar 2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Stadtgebiet von Wernau (Neckar) und erstreckt sich zwischen dem Wernauer Freibad und dem Naturschutzgebiet „Wernauer Baggerseen“. Der geplante Geltungsbereich umfasst ein Teilgebiet des Flurstücks 297/2, Flur 1. Der Geltungsbereich wird nördlich von der Köngener Straße (L 1250) und in westliche und östliche Richtung von den bestehenden Baggerseen begrenzt. Die südliche Begrenzung erfolgt durch das Flst.-Nr. 134, Flur 1. Für den Planbereich ist der Lageplan vom 12. Januar 2022 maßgebend. Diesem kann der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ entnommen werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Solarstrom geschaffen werden.

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

 

Wernau (Neckar), 28. Januar 2022


Armin Elbl

Bürgermeister

 

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