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Freiflächen-Photovoltaikanlage GemeindewasenÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“
Der Gemeinderat der Stadt Wernau (Neckar) hat am 23. September 2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ und den Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 9. September 2024 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen.
Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Stadtgebiet von Wernau (Neckar) und erstreckt sich zwischen dem Wernauer Freibad und dem Naturschutzgebiet „Wernauer Baggerseen“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird nördlich von der Köngener Straße (Landesstraße L 1250) und in westliche und östliche Richtung von den bestehenden Baggerseen begrenzt. Die südliche Begrenzung erfolgt durch das Flurstück-Nr. 134, Flur 1.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 9. September 2024. Der Planbereich ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung und Umweltbericht im Internet auf der Homepage der Stadt Wernau (Neckar) unter der Internetadresse
während der Dauer der nachfolgenden Frist
vom 7. Oktober 2024 bis einschließlich zum 8. November 2024
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Stadt Wernau (Neckar) im Quadrium, Kirchheimer Straße 68-70, 73249 Wernau im Erdgeschoss während der üblichen Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr
Montag und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr
Dienstag von 14 bis 18 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ vom 9. September 2024 mit den Ergebnissen der Umweltprüfung nach BauGB einschließlich Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und der wesentlichen Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung. Bestandteil des Umweltberichts sind die nachfolgenden Schutzgüter:
Biotope (Gehölz- und Gebüschstrukturen, Rohbodenstrukturen, Schotterwege, kleine Tümpel, Brennnessel- und Brombeerbestände) und Arten (Vögel, Reptilien, Amphibien, Schmetterlinge, totoholzbewohnende Käfer und Biber).
Landschaftsbild / Ortsbild (Strukturvielfalt, Vorbelastungen, Außen- und Fernwirkung).
Klima und Luft (Temperatur und Feuchte, Windoffenheit, Frisch- und Kaltluftproduktion, Frisch- und Kaltluftabfluss und Luft- und Lärmbelastung).
Boden (Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, natürliche Bodenfruchtbarkeit, Filter und Puffer für Schadstoffe, Sonderstandorte für die naturnahe Vegetation, Archive der Natur- und Kulturgeschichte)
Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer).
Mensch (Wohnumfeld, Erholungsfunktion und Nutzung), Kultur- und Sachgüter (Bau- und Kulturdenkmale) sowie Flächen (Flächeninanspruchnahme).
Weitere Bestandteile sind die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und die Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation (Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, Maßnahmen zum Artenschutz, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung).
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ vom 23. April 2024 mit der Ermittlung und Darstellung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können.
Bestandteil der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sind die nachfolgenden Arten: Vögel (Amsel, Bachstelze, Blässhuhn, Blaumeise, Buchfink, Buntspecht, Eichelhäher, Elster, Gartenbaumläufer, Gartengrasmücke, Graugans, Graureiher, Grauspecht, Grünspecht, Heckenbraunelle, Kohlmeise, Kormoran, Kleiber, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Rabenkrähe, Reiherente, Ringeltaube, Rotkehlchen, Schwanzmeise, Singdrossel, Star, Stockente, Sumpfmeise, Teichrohrsänger, Zaunkönig und Zilpzalp), Fledermäuse (Breitflügelfledermaus, Braunes Langohr, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Kleine/Große Bartfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus), Reptilien (Blindschleiche, Ringelnatter und Zauneidechse), Amphibien (Seefrosch und Teichfrosch), Schmetterlinge (Kleiner Schillerfalter und Kurzschwänziger Bläuling), Totoholzkäfer und Biber.
Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG zum Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“ vom 9. September 2024 zur Prüfung der Zulassung oder Durchführung von Projekten nach § 34 BNatSchG sowie Art. 6 Abs. 3 FF-Richtlinie auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen von FFH-Gebieten oder Vogelschutzgebieten.
Bestandteil der Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung sind das FFH-Gebiet „Filder“ (Lebensräumen: Natürliche nährstoffreiche Seen, Magere Flachland-Mähwiesen, Kalktuffquellen, Waldmeister-Buchenwald, Auenwälder mir Erle, Esche und Weide; Arten: Gelbbauchunke, Biber, Groppe, Grünes Besenmoos, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Bechsteinfledermaus und Kammmolch)und das Vogelschutzgebiet „Grienwiesen und Wernauer Baggerseen“ (Drosselrohrsänger, Eisvogel, Krickente, Knäkente, Rohrdommel, Mittelspecht, Baumfalke, Zwergdommel, Wendehals, Neuntöter, Nachtreiher, Kormoran, Grauspecht, Kleines Sumpfhuhn, Tüpfelsumpfhuhn, Wasserralle, Beutelmeise, Zwergtaucher und Kiebitz).
Stellungnahme Regierungspräsidium Stuttgart – Abteilung Wirtschaft und Infrastruktur vom 16. Februar 2024 (Regionale Grünzüge, Gebiete für Naturschutz und Landschaftspflege, Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen, Überflutungsgefährdete Gebiete, Erneuerbare Energien, Klimaschutz, Landwirtschaft, Mobilität, Verkehr, Straße, Natur- und Artenschutz und Denkmalpflege).
Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 31. Januar 2024 (Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau und Geotopschutz).
Stellungnahme Landratsamt Esslingen vom 1. Februar 2024 (Oberflächengewässer, Abwasserableitung, Regenwasserbehandlung, Bodenschutz / Altlasten, Schutzgebietskulisse, Artenschutz, Gewerbe, Landwirtschaft, Gesundheit, Geoinformation / Vermessung, Straßenbau / -verkehr, Katastrophenschutz / Feuerlöschwesen und Abfallrecht).
Stellungnahme Verband Region Stuttgart vom 31. Januar 2024 (Regionaler Grünzug).
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse baurechtsamt@wernau.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.wernau.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene/freiflaechen-photovoltaikanlage-gemeindewasen eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Fabian Deginus (Amtsleiter Rechts- und Bürgeramt) | Telefon 07153 9345 300 | E-Mail FDeginus@wernau.de oder an Madeleine Gehringer (Sachgebietsleiterin Baurecht) | Telefon 07153 9345 310 | E-Mail MGehringer@wernau.de.
Wernau (Neckar), 27. September 2024
Christiane Krieger
Bürgermeisterin
Downloads zum Babauungsplan
- Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“, Plan- und Textteil vom 09.09.2024
- Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“, Begründung vom 09.09.2024
- Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gemeindewasen“, Abwägungstabelle vom 12.09.2024
- Umweltbericht vom 09.09.2024
- Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung vom 09.09.2024
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 23.04.2024