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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Leistungen BW: Stadt Wernau

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Themenschwerpunkte: Familien Senioren Wirtschaft Hilfen

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Leistungen BW

Scheidung beantragen

Sie möchten sich scheiden lassen?

Das Verfahren für Ehescheidungen findet vor dem Familiengericht statt.

Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie sich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner benötigt keine rechtsanwaltliche Vertretung, wenn sie oder er

  • der Scheidung zustimmt und
  • selbst keine Anträge (zum Beispiel Anträge zum Unterhalt oder Zugewinnausgleich) stellen will.

Voraussetzungen

  • Die Ehe muss gescheitert sein.
    Eine Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und eine Wiederaufnahme der Ehe nicht zu erwarten ist (Zerrüttung der Ehe). Dies wird vermutet, wenn die Eheleute mindestens
    • ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder
    • drei Jahre getrennt leben.
  • Leben Sie noch nicht ein Jahr getrennt, so kann das Gericht die Ehe nur scheiden, wenn die Fortsetzung der Ehe für Sie aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte wäre.

Verfahrensablauf

Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Rechtsanwalt muss die Scheidung in Ihrem Namen bei der zuständigen Stelle beantragen.
Diese stellt den Scheidungsantrag Ihrer Ehefrau oder Ihrem Ehemann zu.

Hinweis: Das Datum der Zustellung des Antrags ist wichtig für den Versorgungsausgleich und den eventuellen Zugewinnausgleich. Gleichzeitig mit der Zustellung erhalten Sie jeweils einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Diesen müssen Sie ausfüllen und an das Gericht zurückschicken.

Durch den rechtskräftigen Beschluss des Gerichts ist die Ehe geschieden.

Gegen den Scheidungsbeschluss und die damit verbundenen Entscheidungen können Sie beziehungsweise Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen.

Fristen

Bitte lassen Sie sich im Einzelfall anwaltlich beraten.

Unterlagen

vom konkreten Einzelfall abhängig

Kosten

Das Gericht ordnet bei Scheidungen, bei denen die Eheleute sich einig sind, in der Regel eine Kostenaufhebung an. Dies bedeutet, dass jeder der Eheleute die eigenen Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten trägt.
Wenn Sie die Kosten der Verfahrensführung nicht bezahlen können, können Sie für das Scheidungsverfahren finanzielle Hilfe (Verfahrenskostenhilfe) beantragen.

Hinweis: Haben die Eheleute eine andere Vereinbarung über die Kosten getroffen, kann das Gericht dieser ganz oder teilweise zustimmen.

Bei der Abweisung des Scheidungsantrags muss die Antragstellerin oder der Antragsteller alle Kosten tragen.

Tipp: Konkrete Auskünfte über die in einem Scheidungsverfahren entstehenden Kosten erhalten Sie bei Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt.

Sonstiges

Bitte lassen Sie sich im Einzelfall anwaltlich beraten.

Zuständigkeit

das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk einer der Eheleute mit allen minderjährigen Kindern aus der Ehe zur Zeit der Zustellung des Scheidungsantrags lebt

Hinweis: Haben Sie keine Kinder oder leben diese nicht alle bei einem der Eheleute, kommt eine Vielzahl anderer Zuständigkeitsregelungen in Betracht. Diese prüft Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Rechtsanwalt vor dem Einreichen der Scheidung. Dies gilt auch für Scheidungen mit Auslandsbezug, wenn beispielsweise einer der Eheleute keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Freigabevermerk

Stand: 06.03.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

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